| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo an alle, bis Ende letzten Jahres hatte ich 5 Jahre als Angestellter in einer Privat-Fima gearbeitet und dann selbst gekündigt. Ich habe Anfang des Jahres für den Januar und Februar 2 volle Monate zur Probe in einer Werbeagentur gearbeitet. Da die Auftragslage einbrach hat man mich unter der Angabe von fadenscheinigen Gründen noch in der Probezeit herauskomplimentiert. Dann war ich 2 Monate arbeitslos. Nun arbeite ich in einer ganz neuen Firma schon 5 Monate zur Probe und bekam heute die traurige Mitteilung von meinem Chef dass ich nach der vollen Probezeit von 6 Monaten nicht übernommen werde. Wichtig ist vielleicht noch dass meine jetzige Firma jeden Monat einen Zuschuß von der Agentur für Arbeit bekam. Nur unter dieser Vorraussetzung hatte mich die Werbeagentur angestellt. Kurioserweise endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Förderungsdauer. Jetzt zu den Fragen: 1. Welche Zeiten werden angerechnet? 2. Für welchen Zeitraum steht mir nun, falls ich bis nächsten Monat keinen neuen Job finde, ALG I zu? 3. Oder muss ich gleich Harz IV beantragen? Freue mich über jede Antwort. ![]() Katzimir Geändert von Katzimir (29.09.2009 um 15:00 Uhr) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Dein Restanspruch (Denke mal 10 Monate..wenn du nur 2 Monate Arbeitslos warst) wird widerbewilligt und du bekommst das gleiche Arbeitslosengeld wie am Anfang des Jahres... Alg1 Restanspruch bleibt 4 Jahre bestehen... Mit den 8 Monaten von diesem Jahr hast du keine neue Anwartschaft erreicht... Also haben diese Monate keinerlei Auseirkungen auf dein Alg1 Restanspruch...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
Katzimir (29.09.2009) | ||
|
#3
| |||
| |||
| Aber warum berechnet sich der Anspruch nicht wieder neu, also nach den 6 Monaten wenn ich dann wieder arbeitslos bin? Schließlich wurden zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit die letzten 2 Jahre für die Berechnung der Höhe zu Grunde gelegt. Und die 2 Monate Januar und Februar sind da auch mit eingeflossen. Ich mußte mir zu diesem Zweck extra die schriftliche Bescheinigung dieser letzten beiden Firmen einholen. Die erste mit 5 Jahren Arbeitszeit und die 2. mit nur 2 Monaten. In der ersten hatte ich erheblich weniger verdient, da ich dort nur halbtags gearbeitet hatte und in der 2. hatte ich einen Vollzeitjob. Geändert von Katzimir (29.09.2009 um 19:03 Uhr) |
|
#4
| ||||
| ||||
| Um einen neuen Anspruch zu haben,musst du nach der 1. Arbeitslosmeldung,wieder 12 Monate SV Pflichtig gearbeitet haben.. Eine Rahmenfrist greift nicht in eine neue Rahmenfrist... Rahmenfrist Alg1 Anwartschaft Alg1 Also,nach arbeitslosmeldung musst du eine neue Anwartschaft erzielen(12 Monate)bei dir sind es zur Zeit leider nur 6 Monate... Nochmal 6 Monate in den nächsten 1,5 Jahren und du hast wieder einen neuen Anspruch...Aber solange dieses nicht erreicht ist,wird der Restanspruch der 1.Arbeitslosmeldung widerbewilligt... So Verständlicher??
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
Katzimir (29.09.2009) | ||