Ab wann bekomme ich wieder ALG I
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Ab wann bekomme ich wieder ALG I

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  #1  
Alt 29.09.2009, 14:30
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Standard Ab wann bekomme ich wieder ALG I


Hallo an alle,

bis Ende letzten Jahres hatte ich 5 Jahre als Angestellter in einer Privat-Fima gearbeitet
und dann selbst gekündigt.

Ich habe Anfang des Jahres für den Januar und Februar 2 volle Monate zur Probe
in einer Werbeagentur gearbeitet. Da die Auftragslage einbrach hat man mich unter
der Angabe von fadenscheinigen Gründen noch in der Probezeit herauskomplimentiert.

Dann war ich 2 Monate arbeitslos.

Nun arbeite ich in einer ganz neuen Firma schon 5 Monate zur Probe und bekam heute
die traurige Mitteilung von meinem Chef dass ich nach der vollen Probezeit von 6 Monaten
nicht übernommen werde.

Wichtig ist vielleicht noch dass meine jetzige Firma jeden Monat einen Zuschuß von der
Agentur für Arbeit bekam. Nur unter dieser Vorraussetzung hatte mich die Werbeagentur
angestellt. Kurioserweise endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Förderungsdauer.



Jetzt zu den Fragen:

1. Welche Zeiten werden angerechnet?

2. Für welchen Zeitraum steht mir nun, falls ich bis nächsten Monat
keinen neuen Job finde, ALG I zu?

3. Oder muss ich gleich Harz IV beantragen?


Freue mich über jede Antwort.

Katzimir

Geändert von Katzimir (29.09.2009 um 15:00 Uhr)
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  #2  
Alt 29.09.2009, 16:08
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Dein Restanspruch (Denke mal 10 Monate..wenn du nur 2 Monate Arbeitslos warst) wird widerbewilligt und du bekommst das gleiche Arbeitslosengeld wie am Anfang des Jahres...

Alg1 Restanspruch bleibt 4 Jahre bestehen...

Mit den 8 Monaten von diesem Jahr hast du keine neue Anwartschaft erreicht...
Also haben diese Monate keinerlei Auseirkungen auf dein Alg1 Restanspruch...
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Katzimir (29.09.2009)

  #3  
Alt 29.09.2009, 18:56
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Aber warum berechnet sich der Anspruch nicht wieder neu, also nach den
6 Monaten wenn ich dann wieder arbeitslos bin?

Schließlich wurden zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit die letzten 2 Jahre für
die Berechnung der Höhe zu Grunde gelegt. Und die 2 Monate Januar und
Februar sind da auch mit eingeflossen.

Ich mußte mir zu diesem Zweck extra die schriftliche Bescheinigung dieser
letzten beiden Firmen einholen. Die erste mit 5 Jahren Arbeitszeit und die
2. mit nur 2 Monaten. In der ersten hatte ich erheblich weniger verdient,
da ich dort nur halbtags gearbeitet hatte und in der 2. hatte ich einen
Vollzeitjob.

Geändert von Katzimir (29.09.2009 um 19:03 Uhr)
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  #4  
Alt 29.09.2009, 19:18
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Um einen neuen Anspruch zu haben,musst du nach der 1. Arbeitslosmeldung,wieder 12 Monate SV Pflichtig gearbeitet haben..

Eine Rahmenfrist greift nicht in eine neue Rahmenfrist...

Rahmenfrist Alg1

Anwartschaft Alg1


Also,nach arbeitslosmeldung musst du eine neue Anwartschaft erzielen(12 Monate)bei dir sind es zur Zeit leider nur 6 Monate...

Nochmal 6 Monate in den nächsten 1,5 Jahren und du hast wieder einen neuen Anspruch...Aber solange dieses nicht erreicht ist,wird der Restanspruch der 1.Arbeitslosmeldung widerbewilligt...

So Verständlicher??
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