Ablehnung ALG I bei 2 Minijobs
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Alt 23.02.2011, 22:09
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Frage Ablehnung ALG I bei 2 Minijobs


Hallo allerseits,

ich hoffe, irgend jemand hier kann mir weiterhelfen.
Ich habe Anfang Februar mein Studium beendet und suche derzeit nach einer Anerkennungsstelle.

Als ich mich freiwillig krankenversichern wollte, machte mich die Mitarbeiterin der Krankenkasse darauf aufmerksam, daß ich doch aller Wahrscheinlichkeit nach einen Anspruch auf ALG I hätte, so daß das Arbeitsamt die Kosten für die KV zu tragen hätte.

Bis Ende letzten Jahres hatte ich zwei 400-Euro Jobs, zusammengerechnet einen Bruttoarbeitslohn von etwa 600 Euro.

Beide Jobs hatte ich im Dezember beendet (bis dahin einen gekündigt) um mich meiner Diplomarbeit widmen und um danach frei sein zu können für eine mögliche Stelle.

Den einen Job hatte ich, wie gesagt gekündigt, bzw. es war abgemacht, daß ich Ende des Studiums dort aufhöre.
Den anderen Job wollte ich zunächst behalten und Sonderurlaub beantragen für das Jahr (war alles sehr kompliziert und letztlich habe ich dort auch gekündigt). Das mir durch die Eigenkündigung Sperrzeiten entstehen können usw. ist mir klar.

Ich stelle mir nun die Frage, ob zwei 400 Euro Jobs automatisch ein Midijob sind, denn ich habe jetzt doch vielfach gelesen, daß bei Midijobs ein Anspruch auf ALG I entsteht? Ich habe in beiden Jobs Beiträge für AV, PV, KV usw. abgeführt.

Jedenfalls habe ich nach viel Warterei auf die Arbeitsbescheinigungen nun vor einigen Tagen ALG I beantragt.

Heute dann der Ablehnungsbescheid, ich sei weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen und hätte die Anwartschaftzeit nicht erfüllt.
Was ich nicht verstehe.
In dem einen Job habe ich 11-13 Stunden wöchentlich gearbeitet, in dem anderen durchschnittlich 4 Stunden wöchentlich. Gearbeitet habe ich regelmäßig an 3-4 Tagen pro Woche.

Wie kann es ein, daß ich seit zwei Jahren Abgaben bezahlt habe, aber keinen Anspruch habe? Liegt es am Studentenstatus? Habe irgendwo auch einmal gehört, daß das Anerkennungsjahr bei Sozpäds auch zum Studium gehört, das mag ja auch sein, andererseits bin ich Ende Februar exmatrikuliert und habe noch keine Stelle! Und außerdem: der Witz an zwei 400 Eurojobs ist doch eben, daß man durch die Abgaben etwas abgesichert ist, oder bin ich da irgendwie zu dumm?

Würde mich sehr freuen, von Euch Informationen zu erhalten. Ich möchte gerne Widerspruch einlegen, weiß aber nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage das passieren muss. Ein "ich habe doch versicherungspflichtig gearbeitet" wird da ja wohl kaum reichen.

ALG II kommt für mich übrigens aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

Vielen Dank im Voraus!
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