Abmelden bei Honorartätigkeit bei ALG 1?
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Abmelden bei Honorartätigkeit bei ALG 1?

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  #1  
Alt 25.07.2008, 23:53
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Hallo liebe Mitglieder,

ich bin seit dem 1 Juli mit einer Nebenbeschäftigung arbeitlos gemeldet. Nun habe ich die Möglichkeit, einen Honorarvertrag zusätzlich anzunehmen. Nur werde ich in den nächsten 2 Monaten kaum daran verdienen. Aber ab September vielleicht mehr verdienen. Alles ist nicht sicher, ob die Honorartätigkeit dann noch existiert usw.

Wie soll ich vorgehen. Mich abmelden? Könnte behauptet werden, ich hätte jetzt schon eine Honorartätigkeit begonnen? Der Vertrag wäre noch ab Juli, also wo ich noch arbeitslos gemeldet bin, aber ohne etwas zu verdienen.

Falls ich dann ab September wirklich anfange zu arbeiten und das vielleicht eine lange Zeit tue, auf welcher Grundlage kann ich dann erneut Arbeitslosengeld beziehen? Denn durch den Nebenjob und dem zukünftigen Honorarjob erhalte ich keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

Allerdings muss ich den Honorarvertrag schon jetzt unterschreiben. Es kann nämlich sein, dass ich zwischendurch doch einen Auftrag erledigen muss im geringen Umfang. Unterschreibe ich ihn nicht, und erst im September, bekommt ein anderer den Job.
Zwickmühle
Wer weiß eine Antwort darauf?
Danke
Andrea

Geändert von andrea45 (25.07.2008 um 23:55 Uhr)
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  #2  
Alt 26.07.2008, 07:25
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ALG I ist eine Versicherungsleistung. Aus dieser fällst du heraus, wenn du 15 Stunden und mehr pro Woche arbeitest. Du darfst also bis 14,99 Stunden pro Woche jobben.

Ein erzielter Verdienst wird angerechnet und dir verbleibt ein Freibetrag von 165€ pro Monat.

Fällst du aus ALG I heraus, ist auch deine Krankenversicherung im Eimer und du müsstest diese selber zahlen.

Eine Alternative wäre ALG II, hier kommt es aber auf dein Alter und deine Vermögenssituation an. Bist du unter 25 jahre alt, ist ALG II eine ganz schlechte Medizin (verschärfte Regelungen).
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  #3  
Alt 26.07.2008, 10:20
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Hallo Notestatum,
Danke für deine Antwort.
Ich bin mit 14 Stunden in der Nebenbeschäftigung beschäftigt. Alle Beiträge zur Sozialversicherung außer Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn ich also die andere Nebentätigkeit ausführe und sagen wir mal in den nächsten Monaten 190 Euro Brutto ohne Steuern zu zahlen dazu verdiene, das wäre realistisch, falle ich wohl aus dem Arbeitslosengeldentzug raus. Aber ich habe keine neue Anwartschaften für ein erneutes Arbeitslosengeld, so wie ich das sehe. Weil ja in keinem Fall Arbeitslosenversicherung bezahlt werden.
Naja, könnte mich abmelden und der Buchhaltung sagen, dass sie von den ca. 1000 Brutto Arbeitslosengeld zahlen.
Ich habe mich entschieden, dies Honoratätigkeit erst ab 1 September zu starten. Ich glaube, dass ist das Beste. Dann wird die Höhe des Arbeitslosengeldes, dass ich im Juli und August erhalten habe, bei der Beendigung der Honorartätigkeit wieder weiter geführt. So sehe ich das. Ist das richtig?
Danke fürs Mitdenken.
Andrea
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  #4  
Alt 26.07.2008, 11:36
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Zitat:
Zitat von andrea45 Beitrag anzeigen
Hallo Notestatum,
Danke für deine Antwort.
Ich bin mit 14 Stunden in der Nebenbeschäftigung beschäftigt. Alle Beiträge zur Sozialversicherung außer Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber bezahlt.
Ich vermute, das hier etwas nicht stimmt. Wenn du sozialversicherungspflichtig arbeitest (ab 401€ = Midijob), dann würdest du nicht nur krankenversichert sein, sondern auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und Anwartschaft ansammeln. Ich gehe eher davon aus, dass es ein nicht sozialversicherungspflichtiger MiNijob ist.

Wenn ich also die andere Nebentätigkeit ausführe und sagen wir mal in den nächsten Monaten 190 Euro Brutto ohne Steuern zu zahlen dazu verdiene, das wäre realistisch, falle ich wohl aus dem Arbeitslosengeldentzug raus.
Bei ALG I spielt der Verdienst eine untergeordnete Rolle. Beachtet werden muss die geleistete Arbeitszeit. Wenn du bereits 14 Stunden im Job A arbeitest, kannst du im Job B nur noch 0,99 Stunden arbeiten. Deinem Sachbearbeiter bei der Agentur musst du erstmal verständlich machen, dass du zwei Jobs ausüben willst und beide zusammen nicht mehr als 14,99 Stunden ergeben.

Grundlage ist der § 119 SGB III, Absatz 3.


Aber ich habe keine neue Anwartschaften für ein erneutes Arbeitslosengeld, so wie ich das sehe. Weil ja in keinem Fall Arbeitslosenversicherung bezahlt werden.

Naja, könnte mich abmelden und der Buchhaltung sagen, dass sie von den ca. 1000 Brutto Arbeitslosengeld zahlen.


Ich habe mich entschieden, dies Honoratätigkeit erst ab 1 September zu starten. Ich glaube, dass ist das Beste. Dann wird die Höhe des Arbeitslosengeldes, dass ich im Juli und August erhalten habe, bei der Beendigung der Honorartätigkeit wieder weiter geführt. So sehe ich das. Ist das richtig?
Wenn ALG I bewilligt wurde, dann hast du einen Bewilligugsbescheid, in dem drinsteht, was du bekommst. Wenn du zuverdienst, musst du den Zuverdienst angeben, dieser wird bei deiner ALG I - Leistung angerechnet und du erhälst einen Freibetrag bis 165€ nach § 141 SGB III.


Danke fürs Mitdenken.
Andrea
Zusammenfassung:

Egal, was du machst: du darfst nicht mehr als 14,99 Stunden arbeiten, sonst bis du im Sinne des SGB III nicht mehr arbeitslos und fällst aus der Versicherungsleistung heraus. Der Verdienst ist hinsichtlich des ALG I - Anspruches unerheblich. Du könntest 1.000.000,-- US-$ netto verdienen, der Verdienst würde dir theoretisch angerechnet und du erhieltest dein ALG I gemäss Bewilligungsbescheid und zusätzlich den Freibetrag bis 165,--€.

Wenn du mehrere Jobs ausfüllst, musst du auch in der Lage sein, deinem Sachbearbeiter einigermassen verständlich zu machen, dass du auch wirklich nicht mehr als 14,99 Stunden arbeitest.

Wenn du arbeitest, solltest du nicht ohne Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Vertrag über eine freie Mitarbeit arbeiten. Es könnte nämlich sein, dass Sozialversicherungspflicht generiert wird, das wäre im Einzelfall immer sorgfältig zu prüfen.
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  #5  
Alt 29.07.2008, 22:19
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Hallo Notestatum,

danke für deine Mühe. Ich möchte dir erklären, dass es kein Minijob ist. Mein ehemaliger Job wurde von 35 Stunden auf 14 gekürzt, weil nicht mehr Geld für das Projekt da war.
Für das Arbeitsamt war nur wichtig, dass ich nicht mehr als 14,99 Stunden arbeite. Ich kann nicht zu einem Honorarvertrag zurück in einer Firma, wo ich angestellt bin, bzw. ist es verboten, den Arbeitsvertrag in ein Honorarvertrag zu ändern. Sagen der Chef und die Buchhaltung.
Das Arbeitsamt sagt, wir dürfen keine Arbeitslosenversicherung davon (mein Lohn) zahlen, dann bin ich arbeitlos. Die anderen Sozialbeiträge werden aber trotzdem von meinem Lohn bezahlt. Ob ich dann auch noch über das AA kranken, rentenversichert bin, weiß ich nicht.

Nun kommt Honorarvertrag Nr. 2. Da ich den Job im Juli aber nur 4 Tage machen konnte (Freitag, Montag und heute), und die Aufträge erst wieder im September losgehen, habe ich mich nun kurzerhand beim AA für 4 Tage abgemeldet. Interessant ist, dass ich nun morgen mich persönlich mit meinem Personalausweis erneut arbeitlos melden muss. Ich hoffe, das erzielte Honorar kann ich somit vollständig behalten, weil ich ja kein Harz 4 Empfänger bin, und mich zwar ein Tag verspätet vom AA abgemeldet habe (deshalb muss ich ja zur Strafe morgen persönlich hin, sie sagten, ich hätte es noch am gleichen Tag machen müssen, darf ich verdienen was ich will in dem Zeitraum, indem ich abgemeldet war, ohne Anrechnung.
Diese wunderbare Lösung habe ich im Internet gefunden. Es hängt aber vom AA ab,ob sie eine tageweise Abmeldung akzeptieren. Wenn ich Pech habe, ziehen sie mir gleich 2 Wochen ab . Weil ein Tag lag in der letzten Woche. Warum habe ich mich AA gemeldet? Damit ich, wenn ich nie wieder die Höhe meines Gehaltes von früher erreichen sollte, das Arbeitslosengeld, das ich schon einmal bewilligt bekam, bei erneuter Arbeitslosigkeit in voller Höhe fortgesetzt werden kann. Das sagt das AA.
Da mein Arbeitlosengeld fast genau so hoch ist wie mein Nebenverdienst, ist mein Vorteil nur die 165 Euro plus. Jetzt las ich im Internet, dass man bei einem Arbeitslosengeldanspruch über 830 Euro sogar 20% des Nebenverdienstes behalten kann, plus Fahrtkosten und Arbeitsmittel. Nur es wurde keine Quellenangabe gegeben. Wo liest man die Gesetze eigentlich nach?

Ich hoffe, ich konnte mit meinem ausführlichen Bericht anderen helfen. Ist ja kompliziert genug, und der normale Mensch weiß das alles nicht. War ja für mich auch ein nerviger Weg. Auch noch Sperre von 1 Woche, weil ich mich nicht 3 Monate vorher Arbeitslos gemeldet habe usw.

Schönen Abend noch
Andrea
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