Abmeldung vom Arbeitsamt
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Abmeldung vom Arbeitsamt

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Alt 19.09.2010, 19:34
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Underworld1985 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich habe folgendes Problem.
Beziehe im Moment noch ALG1 (arbeitslos seit April) bis Ende Oktober. Hartz 4 bekomme ich nicht, da ich noch zu Hause wohne und meine Eltern zu viel Verdienen. (Bedarfsgemeinschaft oder so). Bin 26. Das Amt legt mir nur Steine in den Weg. Soll mich jetzt in München bewerben, wohne aber bei Hannover. Maßnahmen über Maßnahmen. Leider bis jetzt noch keinen Job gefunden. Allerdings einen 400€ Job in aussicht. Daher will ich mich im November vom Amt abmelden. Ich weiß, das ich mich selber Krankenversichern muss, ist auch alles geregelt. Nur welche Nachteile habe ich noch?
Die Rente wird mir für die Zeit, wo ich nicht gemeldet bin, mir glaube ich nicht angerechnet, oder?
Muss ich das irgendwie selber zahlen.
Rente bekomme ich später von der Staatlichenseite eh nicht mehr.

Kann mir da vielleicht jemand helfen? Kann ich mich einfach so abmelden?
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  #2  
Alt 20.09.2010, 06:39
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Zitat:
Zitat von Underworld1985 Beitrag anzeigen
Ich habe folgendes Problem.

Beziehe im Moment noch ALG1 (arbeitslos seit April) bis Ende Oktober.

Hartz 4 bekomme ich nicht, da ich noch zu Hause wohne und meine Eltern zu viel Verdienen. (Bedarfsgemeinschaft oder so). Bin 26.

Diese Aussage ist nicht korrekt. Deine Eltern müssen dich - vereinfacht ausgedrückt - auf der Grundlage des SGB II bis 25 versorgen. Danach nicht mehr. Wohnen Personen über 25 jedoch weiterhin bei den Eltern, so wird bei BEDÜRFTIGKEIT eine Unterstützungsvermutung nach § 9 SGB II aufgestellt, die dazu führt, dass anlässlich eines ALG II - Antrags auch die Vermögens- und Einkommensverhältnise der Eltern geprüft werden. Dieser Unterstützungsvermutung können die Eltern aber widersprechen, du erhälst dann volle ALG II - Leistungen inklusive Krankenversicherung, sofern du bedürftig bist und die Vorgaben hinsichtlich ALG II erfüllst. Da man im elterlichen Haushalt die Kosten nicht immer exakt abgrenzen kann, kann es sein, dass Kosten geringfügig angerechnet werden, aber die Betonung liegt auf geringfügig.

Bitte beachte meinen nachfolgenden Link.

http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/


Das Amt legt mir nur Steine in den Weg. Soll mich jetzt in München bewerben, wohne aber bei Hannover. Maßnahmen über Maßnahmen. Leider bis jetzt noch keinen Job gefunden. Allerdings einen 400€ Job in aussicht. Daher will ich mich im November vom Amt abmelden. Ich weiß, das ich mich selber Krankenversichern muss, ist auch alles geregelt. Nur welche Nachteile habe ich noch?
Die Rente wird mir für die Zeit, wo ich nicht gemeldet bin, mir glaube ich nicht angerechnet, oder?
Muss ich das irgendwie selber zahlen.
Rente bekomme ich später von der Staatlichenseite eh nicht mehr.

Kann mir da vielleicht jemand helfen? Kann ich mich einfach so abmelden?

Bitte beantrage ALG II unter Vorlage einer Widerspruchserklärung hinsichtlich § 9 SGB II. Dann solltest du einen NOCH NICHT VON DIR UNTERSCHRIEBENEN Mietvertrag vorlegen, n dem die Kosten der Unterkunft dargestellt sind:

Kaltmiete

Nebenkosten ohne Heizung

Heizkosten

Gesamtsumme

Die Miete ermittelt sich wie folgt: Gesamtmiete der Wohnung geteilt durch die Anzahl der Bewohner = dein Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU). Diese KdU müssen wie vorstehend aufgeschlüsselt werden. Dann sollte der Mietvertrag bewilligt werden, sofern die Kosten angemessen sind.

Was angemessen ist, teilt dir deine Arge /Jobcenter mit. Bitte genau hinhören, was man dir sagt und Notizen machen. Hier lässt man die Leute gerne auflaufen und veranstaltet Verwirrspielchen, die dazu führen, dass Hilfebedürftige Ansprüche verlieren. Notiere dir genau, WER was gesagt hat.

Mauert die Arge, kannst du dir in Absprache mit der Arge eine eigene angemessene Wohnung anmieten. Wichtig ist immer, dass Mietverträge nicht unterschrieben werden, bis die Arge diese bewilligt hat.



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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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