Abwesenheit vom Wohnort
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Abwesenheit vom Wohnort

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  #1  
Alt 15.10.2009, 18:00
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zamboo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

gleich noch eine Frage zu einem anderen Thema hinterher ..

Ich beziehe jetzt im 10. Monat ALG1 und wohne im Norden Deutschlands. Nun würde ich gerne in den Süden Deutschlands fahren, um dort, neben anderen persönlichen Dingen, persönlich bei diversen Firmen vorstellig zu werden.

Ich habe kein konkretes Vorstellungsgespräch. Aber da eine Arbeitsstelle im Süden Deutschlands auch für mich in Frage kommen würde, sehe ich hier größere Chancen, wenn ich mich direkt persönlich vorstelle und meine Unterlagen abgebe.

Meine Frage ist nun .. muss ich dies der AA vorab bekanntgeben? Reicht dies per Telefon (Hotline)? Oder kann ich gar einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (würde mit dem Auto fahren)?

Konkret dreht es sich um 4-5 Tage..

Danke Zamboo
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  #2  
Alt 15.10.2009, 19:49
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Nach der Erreichbarkeitsanordnung musst du dich im Erreichbarkeitsbereich der Agentur für Arbeit aufhalten und darfst diesen nur mit ausdrücklicher Genehmigung deines Sachbearbeiters verlassen.

Wenn du dich bewirbst, solltest du VORHER eine Fahrtkostenübernahme (Bewerbungskosten) beantragen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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