Abwicklung bei Aufgabe der Selbstständigkeit
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Abwicklung bei Aufgabe der Selbstständigkeit

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  #1  
Alt 02.12.2011, 10:35
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Hallo!

Ich bin seit über einem Jahr bin ich hauptberuflich selbstsändig. Habe den Existenzgründungszuschuss erhalten und muss nach den letzten Kalkulationen feststellen, dass das so nicht mehr funktioniert. Die Umsetzung des Geschäftsmodell dauert zu lange und lässt sich durch Privatkredite nicht finanzieren. Ich habe in die ALV von Beginn an eingezahlt. (Die ALV wird zum 01.01.2012 um € 40.- erhöht. RV und Krankenkassenbeiträge steigen enorm). Meine Frau arbeitet normal auf Steuerkarte. Wir haben zwei schulpflichtige Kinder.

1. WAS MUSS ich tun, damit ich schnellstmöglich finanziell abgesichert bin?
2. WIE TUE ich die notwendigen Schritte am cleversten?
3. WIE lange bekomme ich ALG 1 und wie berechnet sich die Höhe?
4. Habe ich Anspruch auf weitere Leistungen?
5. Wenn ich einen normalen Job annehme, kann ich dann trotzdem einer nebenberuflich Tätigkeit nachgehen oder wird man gesperrt?

Freue mich auf sehr auf Eure Antworten, da ich in der kommenden Woche entsprechende Schritte einleiten will.

Herzliche Dank im Voraus.
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  #2  
Alt 02.12.2011, 16:34
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Standard AW: Abwicklung bei Aufgabe der Selbstständigkeit

Tach,

Zu 1.
der comfortabelste Weg wäre natürlich, sich aus der Selbständigkeit heraus in ein festes Arbeitsverhältnis zu bewerben und dabei Erfolg zu haben. Dann hast du mit der Agentur gar nichts weiter am Zweig.

Wenn du seit >1 Jahr wieder eingezahlt hast, dann hast du ja auch wieder Anspruch auf ALG I, wobei du ja auch noch Restanspruch haben musst, denn sonst wäre der Gründungszuschuss ja gar nicht möglich gewesen. Insofern käme im ersten Schritt der Restanspruch von mind. 90 Tagen zum Tragen.

Hier findest du auch nochmal diverse Informationen:
Private und Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Zu 2.
Naja, spätestens wenn du das Gewerbe wieder abmeldest, ist klar, dass du ohne legalen Erwerb bist. Sich da besser früher als später mit der ARGE kurz zu schließen ist kein Fehler.

Zu 3.
Siehe verlinkte Seite.
Eigentlich müsstest du deinen Restanspruch, basierend auf deinem letzten Leistungsniveau noch haben, danach käme die Leistung aus der freiwilligen Versicherung in tendenziell geringerer Höhe.

Zu 4.
Welche weiteren Leistungen?

Zu 5.
Hä?

Wenn du einen normalen Job annimmst, dann musst du mit deinem Arbeitgeber klären, ob eine Nebentätigkeit gestattet wird oder nicht. Mit der ARGE hast du dann doch gar nicht mehr zu tun?

Die freiwillige Versicherung kannst du dann eh nicht weiter fortführen, weil du wieder abhängig beschäftigt bist und entspr. gesetzlich versichert werden musst.
__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
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