Alg 1 § 428
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Alg 1 § 428

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  #1  
Alt 03.09.2008, 17:10
helmut
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Alg 1 § 428


Wer kann mir helfen bei folgendem Sachverhalt :
hatte im Jan. 06 eine Krebsoperation ( 90% schwerbehindert anerkannt ),
die mich bewogen hat, beruflich kürzer zu treten. Ich habe mit meinem
Arbeitgeber nach 40 Jahren ein Übereinkommen getroffen, daß ich mich
zum 31.12.07 kündigen lasse, um anschl. die 18 Mon. ALG 1 in Anspruch
zu nehmen ( bin im April 6o Jahre geworden ); d.h. ich will zum 30.06.09
in vorgezogene Rente gehen bzw. evtl. die Verlängerung auf 24 Mon. in
Anspruch nehmen.
Das Arbeitsamt hat im vergangenen Jahr auch allem zugestimmt. Jetzt heißt
es plötzlich, ich soll umgehend Bewerbungen schreiben, da sich die Bedingungen geändert haben.
Frage: gibt es sowas wie Bestandsschutz ? Muß ich Bewerbungen schreiben,
obwohl ich mit einer Verrentung zum 30.06.09 einverstanden wäre ? Kein
Unternehmen stellt doch einen ein , wenn es weiß, daß nur noch 9 Monate
zur Verfügung stehen. PS: Bekomme EUR 2.000.- ALG 1 plus KV-Zuschuß;
Zeitarbeit kommt wohl deshalb nicht in Frage.
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  #2  
Alt 09.09.2008, 20:26
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Zitat:
Zitat von helmut Beitrag anzeigen
Wer kann mir helfen bei folgendem Sachverhalt :
hatte im Jan. 06 eine Krebsoperation ( 90% schwerbehindert anerkannt ),
die mich bewogen hat, beruflich kürzer zu treten. Ich habe mit meinem
Arbeitgeber nach 40 Jahren ein Übereinkommen getroffen, daß ich mich
zum 31.12.07 kündigen lasse, um anschl. die 18 Mon. ALG 1 in Anspruch
zu nehmen ( bin im April 6o Jahre geworden ); d.h. ich will zum 30.06.09
in vorgezogene Rente gehen bzw. evtl. die Verlängerung auf 24 Mon. in
Anspruch nehmen.
Das Arbeitsamt hat im vergangenen Jahr auch allem zugestimmt. Jetzt heißt
es plötzlich, ich soll umgehend Bewerbungen schreiben, da sich die Bedingungen geändert haben.
Frage: gibt es sowas wie Bestandsschutz ? Muß ich Bewerbungen schreiben,
obwohl ich mit einer Verrentung zum 30.06.09 einverstanden wäre ? Kein
Unternehmen stellt doch einen ein , wenn es weiß, daß nur noch 9 Monate
zur Verfügung stehen. PS: Bekomme EUR 2.000.- ALG 1 plus KV-Zuschuß;
Zeitarbeit kommt wohl deshalb nicht in Frage.
Die Aussage der Agentur für Arbeit ist vollkommen richtig!
Die 428-ger Regelung (Alg Bezug unter erleichterten Bedingungen = keine Vermittlung; mehr Ortsabwesenheit......) gilt nur noch für alle, deren Alg-Anspruch im Jahr 2007 entstanden ist und die Einwilligung zum 428 noch im Jahr 2007 erklärt haben.

Die Regelung §428 wurde mit Wirkung zum 31.12.2007 außer Kraft gesetzt!
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