| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Wer kann mir helfen bei folgendem Sachverhalt : hatte im Jan. 06 eine Krebsoperation ( 90% schwerbehindert anerkannt ), die mich bewogen hat, beruflich kürzer zu treten. Ich habe mit meinem Arbeitgeber nach 40 Jahren ein Übereinkommen getroffen, daß ich mich zum 31.12.07 kündigen lasse, um anschl. die 18 Mon. ALG 1 in Anspruch zu nehmen ( bin im April 6o Jahre geworden ); d.h. ich will zum 30.06.09 in vorgezogene Rente gehen bzw. evtl. die Verlängerung auf 24 Mon. in Anspruch nehmen. Das Arbeitsamt hat im vergangenen Jahr auch allem zugestimmt. Jetzt heißt es plötzlich, ich soll umgehend Bewerbungen schreiben, da sich die Bedingungen geändert haben. Frage: gibt es sowas wie Bestandsschutz ? Muß ich Bewerbungen schreiben, obwohl ich mit einer Verrentung zum 30.06.09 einverstanden wäre ? Kein Unternehmen stellt doch einen ein , wenn es weiß, daß nur noch 9 Monate zur Verfügung stehen. PS: Bekomme EUR 2.000.- ALG 1 plus KV-Zuschuß; Zeitarbeit kommt wohl deshalb nicht in Frage. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
|
#2
| |||
| |||
| Zitat:
Die 428-ger Regelung (Alg Bezug unter erleichterten Bedingungen = keine Vermittlung; mehr Ortsabwesenheit......) gilt nur noch für alle, deren Alg-Anspruch im Jahr 2007 entstanden ist und die Einwilligung zum 428 noch im Jahr 2007 erklärt haben. Die Regelung §428 wurde mit Wirkung zum 31.12.2007 außer Kraft gesetzt! |