Alg 1 ?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alg 1 ?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 08.12.2008, 14:16
Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 23
Bedankte sich: 15
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
cayenna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Alg 1 ?


guten tag


hab da mal ne frage ich bin momentan noch 24 im januar werde ich 25 wohne bei meinen eltern habe jetzt die kündigung bekommen war in den letzten 3 jahren über 12 monate sozialversichert meine frage ist jetzt auf was ich anspruch habe ........soll ich mich sofort arbeitslos melden oder erst wenn ich 25 bin damit ich auch alg 1 bekomme ? was bekomme ich wenn ich mich sofort arbeitslos melde bzw ändert sich das dann von alleine im januar das ich dann jetzt noch gekürztes alg1 bekomme und dan im januar voll ?


danke
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 10.12.2008, 10:25
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

So wie du bescheid weißt, dass du arbeitslos wirst, hast du dich spätestens nach 3 Tagen bei der Arbeitsagentur zu melden. (sonst gibt es eine Sperre) Kann zwar sein, dass du kein Anspruch auf ALGI hast, aber deine Daten müssen dort schon aufgenommen werden. Das mit dem Alter zählt für ALGII. Dort kannst du dich aber auch schon melden und einen Antrag holen, der dann ab deinem Geburtstag zählen soll. Vielleicht schaffen sie es mit der Bearbeitung bis dahin.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 10.12.2008, 13:01
Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 23
Bedankte sich: 15
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
cayenna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ?

guten tag

danke für die antwort

aber warum alg 2 ? mir steht doch alg 1 zu oder nicht ?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 10.12.2008, 14:30
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Weil man in 3 Jahren 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben muss, um Anrecht auf ALGI zu haben.
So ist jedenfalls der letzte Standpunkt den ich kenne.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 10.12.2008, 18:59
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Anspruch auf ALG I hat man, wenn man 360 sozialversicherungspflichtige Tage innerhalb von 2 Jahren nachweisen kann.

Bitte melde dich sofort arbeitsuchend und arbeitslos und beantrage ALG I.

Wenn absehbar ist, dass das ALG I zu gering ist, um davon leben zu können, könnte man noch zusätzlich oder ersatzweise ALG II beantragen.

Wenn ALG II beantragt werden muss, würde ich mir nach Möglichkeit den Stress mit dem U25-Problem sparen und pünktlich zum 25. Geburtstag ALG II beantragen.

Achtung: mit ALG I und mit ALG II ist jeweils auch die Krankenversicherung verbunden. Sollte also ALG I ausfallen (keine Anwartschaft) und kein ALG II beantragt werden, müsstest du dich selber krankenversichern!
Kostenpunkt vermutlich ca. 140 € pro Monat.

Bei ALG II - Personen über 25, die noch bei den Eltern wohnen, findet der § 9 SGB II Anwendung:

Zitat:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

SGB 2 - Einzelnorm
Der Vermutung kann man widersprechen, bei Antragstellung (über25) benötigst du dann eine Erklärung deiner Eltern, dass sie dich nicht weiter unterstützen.

Von Anfang bis Ende durchlesen!
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 11.12.2008, 01:10
Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 23
Bedankte sich: 15
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
cayenna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard hmmm

also ich habe über 360 tage in den letzten 2 jahren gearbeitet also auf steuerkarte ........ aber ich versteh das nich ganz mit dieser u 25 regelung wenn ich mich jetzt mit 24 arbeitslos melde und in 2 monaten 25 werde was bekomme ich den jetzt momentan und was dann in einem monat stellt sich das von alleine um in einem monat oder wie sieht das aus also bekomme ich auch mit 24 alg 1 ? wo ist da eigentlich der unterschied alg1 und alg 2

danke
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen





Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.