ALG 1 Anspruch trotz Stellenabbruch?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG 1 Anspruch trotz Stellenabbruch?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 20.03.2009, 15:06
Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 41
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
ThePhenom1987 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG 1 Anspruch trotz Stellenabbruch?


Hallo zusammen,

ich beziehe seit Juni 2008 Arbeitlosengeld 1. Ich habe 3 Jahre Bürokaufmann gelernt und danach habe ich noch ein Jahr Vollzeit bei meiner Ausbildungsfirma arbeiten dürfen. Der Vertrag wurde danach nicht verlängert.

Ich habe mich letzte Woche abgemeldet weil ich eine neue Tätigkeit hatte...Laufbursche im Krankenhaus.

Am Montag habe ich angefangen und am Mittwoch wieder aufgehört da ich chronische Fersenschmerzen habe. Dadurch konnte ich die Arbeit nicht mehr weitermachen.

Ich habe schon Bescheid bekommen dass das ALG 1 beendet ist und ich habe den halben Monat bezahlt bekommen...also quasi bin ich da jetzt komplett raus.

Ich habe noch Anspruch bis Juni 09... aber wenn ich mich jetzt melde dann kriege ich 3 Monate Sperre weil ichdie Tätigkeit beendet habe?

Dann brauch ich mich ja gar nicht mehr melden weil ich danach Hartz 4 bekomme und ich möchte mich dafür nicht anmelden.

Quasi steh ich jetzt ohne alles da!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 20.03.2009, 15:28
Benutzerbild von tyron01
Guru
 
Registriert seit: 08.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.047
Bedankte sich: 71
198 Danksagungen in 190 Beiträgen
tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hey,

Ja eine Sperrzeit von 3 Monaten hast Du zu erwarten §144 SGBIII Absatz 1

Du musst so schnell wie möglich einen Antrag auf Alg2 stellen,denn gezahlt wird das Alg2 erst ab Tag der Antragstellung....
Ganz wichtig schon alleine wegen deiner Krankenversicherung,also Antrag umgehend stellen,besser Heut als Morgen...

Ich gehe mal Davon aus das Du unter 25 Jahre bist,lies Dir das hier genau durch..Wichtig
__________________
Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...


Geändert von tyron01 (20.03.2009 um 15:32 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 20.03.2009, 15:48
Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 41
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
ThePhenom1987 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das hab ich mir gedacht das die sperren. Das ist doch unfair...ich kann auch nichts dafür wenn die Schmerzen in den Füßen zu stark sind um 7 stunden damit zu arbeiten.

Ich hab ja nicht umsonst Bürokaufmann gelernt.

Ist ALG 2 und Hartz 4 unterschiedlich???
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 20.03.2009, 15:51
Benutzerbild von tyron01
Guru
 
Registriert seit: 08.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.047
Bedankte sich: 71
198 Danksagungen in 190 Beiträgen
tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hartz4 und Alg2 ist ein und das selbe...
__________________
Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...

Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 20.03.2009, 15:52
Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 41
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
ThePhenom1987 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das hab ich mir schon gedacht!

Danke schonmal für die Antworten.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 20.03.2009, 19:46
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von ThePhenom1987 Beitrag anzeigen
Das hab ich mir gedacht das die sperren. Das ist doch unfair...ich kann auch nichts dafür wenn die Schmerzen in den Füßen zu stark sind um 7 stunden damit zu arbeiten.

Ich hab ja nicht umsonst Bürokaufmann gelernt.

Ist ALG 2 und Hartz 4 unterschiedlich???
Du hättst nicht selber kündigen dürfen. Die Entscheidung, ob das Arbeitsverhältnis beendet wrid oder nicht und ob deine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber genügt oder nicht, hättest du dem Arbeitgeber überlassen müssen.

Ausserdem hättest du fragen müssen, ob eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich möglich ist.

Solltest du unter einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, die es dir nicht möglicht macht, jede Arbeit auszuführen, so musst du das gegenüber der Agentur für Arbeit und der ARGE/Jobcenter vorbringen und den Grad der Beeinträchtigung vom medizinischen Dienst (Amtsarzt) von AGENTUR/ARGE feststellen lassen. Evtl. wäre es dann sogar möglich, dass dir die Leistungsperre bzw. Sanktion erspart bleibt.

§ 121 SGB III / § 10 SGB II
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 23.03.2009, 15:53
Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 41
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
ThePhenom1987 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Spielt es eine Rolle ob man die Stelle selber besorgt hat oder nicht? Ich habs sie selber besorgt.

Bei mir ist alles zerfahren...quasi bin ich im Moment gar nicht lebendig

Ich bin nach dem ich die Stelle gekündigt habe, zu hause rausgeflogen und wohne zurzeit mal da und mal da.

Beim Arbeitsamt bin ich noch abgemeldet und habe im Moment keine Bezüge.
Ich will mich aber auch nicht für ALG 2 anmelden da man da ja jeden Job annehmen muss. Aber ich kanns nicht mit meinen chronischen nicht diagnostierzierten Fersenschmerzen.

Was soll ich machen?
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 23.03.2009, 16:10
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage

Wie alt bist du?

Zahlst du deine Krankenversicherung selber?

Oder seit wann bis du nicht mehr krankenversichert?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 23.03.2009, 16:11
Benutzer
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 41
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
ThePhenom1987 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Bin 21... doch muss normal alles selber zahlen.

Nur mit dem Rauswurf und alles ist mir alles über den Kopf gewachsen...ich weiss auch nicht weiter#

Ich bin seit letzte woche beim Arbeitsamt abgemeldet und die Stelle hab ich am Mittwoch gekündigt

Geändert von ThePhenom1987 (23.03.2009 um 16:28 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 23.03.2009, 16:45
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Du musst bitte sofort deine Krankenversicherung herstellen. Dies geschieht dadurch, dass deine Eltern dich bei sich familienversichern. Das ist möglich, bis du 23 bist. Es besteht Krankenversicherungspflicht, das heisst, du kannst die Versicherungsbeiträge nicht einsparen, wenn du dich nicht versicherst, sammelst du Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an.

Die Familienversicherung aber ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Deine Eltern sind auch verpflichtet, dich zu versorgen, bis du 25 bist. Das ist Gesetz und steht so im § 7 SGB II/ § 22 SGB II. Deine Eltern können bei Bedürftigkeit ALG II für dich beantragen.

Auf Grund der Gesetzeslage ist "Rausschmeissen" nicht so einfach, das gibt Ärger für deine Eltern, insbesondere dann, wenn diese selber ALG II beziehen sollten.

Also bitte:

-Krankenversicherung über die Familienversicherung
-Versöhnung mit den Eltern und Wohnsitznahme im elterlichen Wohnraum
-Arbeitslosmeldung mit Leistungsbezug ALG I und/oder ggf. ALG II, evtl. mit Sanktionen/Leistungssperren
-Ärztliche Befunde herbeischaffen
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung? die_kleine_elfe Arbeitslosengeld ALG I 7 01.03.2010 07:54
Selbstständig - Elternzeit, Anspruch?? HagenTom ALG II/Hartz IV 1 30.03.2009 21:21
Promotionjob und Anspruch auf ALG ?!? DJ Flitzer Existenzgründung allgemein 3 25.08.2008 14:26
Anspruch auf ALG2 trotz Fachabi LogiSasu ALG II/Hartz IV 1 10.08.2008 20:16
ALG I anspruch verkürzt sich wegen Gründungszuschuß??? cybille Arbeitslosengeld ALG I 4 24.04.2008 21:59


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.