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#1
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| Hallo zusammen, ich beziehe seit Juni 2008 Arbeitlosengeld 1. Ich habe 3 Jahre Bürokaufmann gelernt und danach habe ich noch ein Jahr Vollzeit bei meiner Ausbildungsfirma arbeiten dürfen. Der Vertrag wurde danach nicht verlängert. Ich habe mich letzte Woche abgemeldet weil ich eine neue Tätigkeit hatte...Laufbursche im Krankenhaus. Am Montag habe ich angefangen und am Mittwoch wieder aufgehört da ich chronische Fersenschmerzen habe. Dadurch konnte ich die Arbeit nicht mehr weitermachen. Ich habe schon Bescheid bekommen dass das ALG 1 beendet ist und ich habe den halben Monat bezahlt bekommen...also quasi bin ich da jetzt komplett raus. Ich habe noch Anspruch bis Juni 09... aber wenn ich mich jetzt melde dann kriege ich 3 Monate Sperre weil ichdie Tätigkeit beendet habe? Dann brauch ich mich ja gar nicht mehr melden weil ich danach Hartz 4 bekomme und ich möchte mich dafür nicht anmelden. Quasi steh ich jetzt ohne alles da! |
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#2
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| Hey, Ja eine Sperrzeit von 3 Monaten hast Du zu erwarten §144 SGBIII Absatz 1 Du musst so schnell wie möglich einen Antrag auf Alg2 stellen,denn gezahlt wird das Alg2 erst ab Tag der Antragstellung.... Ganz wichtig schon alleine wegen deiner Krankenversicherung,also Antrag umgehend stellen,besser Heut als Morgen... Ich gehe mal Davon aus das Du unter 25 Jahre bist,lies Dir das hier genau durch..Wichtig
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (20.03.2009 um 15:32 Uhr) |
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#3
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| Das hab ich mir gedacht das die sperren. Das ist doch unfair...ich kann auch nichts dafür wenn die Schmerzen in den Füßen zu stark sind um 7 stunden damit zu arbeiten. Ich hab ja nicht umsonst Bürokaufmann gelernt. Ist ALG 2 und Hartz 4 unterschiedlich??? |
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#4
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| Hartz4 und Alg2 ist ein und das selbe...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Das hab ich mir schon gedacht! Danke schonmal für die Antworten. |
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#6
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| Zitat:
Ausserdem hättest du fragen müssen, ob eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich möglich ist. Solltest du unter einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, die es dir nicht möglicht macht, jede Arbeit auszuführen, so musst du das gegenüber der Agentur für Arbeit und der ARGE/Jobcenter vorbringen und den Grad der Beeinträchtigung vom medizinischen Dienst (Amtsarzt) von AGENTUR/ARGE feststellen lassen. Evtl. wäre es dann sogar möglich, dass dir die Leistungsperre bzw. Sanktion erspart bleibt. § 121 SGB III / § 10 SGB II
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Spielt es eine Rolle ob man die Stelle selber besorgt hat oder nicht? Ich habs sie selber besorgt. Bei mir ist alles zerfahren...quasi bin ich im Moment gar nicht lebendig ![]() Ich bin nach dem ich die Stelle gekündigt habe, zu hause rausgeflogen und wohne zurzeit mal da und mal da. Beim Arbeitsamt bin ich noch abgemeldet und habe im Moment keine Bezüge. Ich will mich aber auch nicht für ALG 2 anmelden da man da ja jeden Job annehmen muss. Aber ich kanns nicht mit meinen chronischen nicht diagnostierzierten Fersenschmerzen. Was soll ich machen? |
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#8
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| Wie alt bist du? Zahlst du deine Krankenversicherung selber? Oder seit wann bis du nicht mehr krankenversichert?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Bin 21... doch muss normal alles selber zahlen. Nur mit dem Rauswurf und alles ist mir alles über den Kopf gewachsen...ich weiss auch nicht weiter# Ich bin seit letzte woche beim Arbeitsamt abgemeldet und die Stelle hab ich am Mittwoch gekündigt Geändert von ThePhenom1987 (23.03.2009 um 16:28 Uhr) |
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#10
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| Du musst bitte sofort deine Krankenversicherung herstellen. Dies geschieht dadurch, dass deine Eltern dich bei sich familienversichern. Das ist möglich, bis du 23 bist. Es besteht Krankenversicherungspflicht, das heisst, du kannst die Versicherungsbeiträge nicht einsparen, wenn du dich nicht versicherst, sammelst du Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Die Familienversicherung aber ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Deine Eltern sind auch verpflichtet, dich zu versorgen, bis du 25 bist. Das ist Gesetz und steht so im § 7 SGB II/ § 22 SGB II. Deine Eltern können bei Bedürftigkeit ALG II für dich beantragen. Auf Grund der Gesetzeslage ist "Rausschmeissen" nicht so einfach, das gibt Ärger für deine Eltern, insbesondere dann, wenn diese selber ALG II beziehen sollten. Also bitte: -Krankenversicherung über die Familienversicherung -Versöhnung mit den Eltern und Wohnsitznahme im elterlichen Wohnraum -Arbeitslosmeldung mit Leistungsbezug ALG I und/oder ggf. ALG II, evtl. mit Sanktionen/Leistungssperren -Ärztliche Befunde herbeischaffen
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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