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#1
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| hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, bin 61 Jahre und und aufgrund der schlechten Auftragslage im Baunebengewerbe(bin als Fahrer angestellt) möchte mein Chef mich nicht entlassen aber ab Dezember für 3 Monate bis zum Frühjahr freistellen, d.h.ich muss mich arbeitslos melden. Außerdem habe ich Probleme mit der Bandscheibe und war deswegen auch schon einige Male krank,trotzdem möchte mein Chef mich bis zur Rente weiter beschäftigen. Worauf muss ich beim Antrag für ALG1 achten und gibt es sonst noch wichtige Kriterien?? Vielen Dank |
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#2
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| Bitte bedenken, dass die Arbeitslosenversicherung kein Platz ist um seine Beschäftigten über die Winterzeit/Flautezeit abzusetzen. Mag zwar für den Arbeitgeber praktisch sein aber ist nicht im Sinne der Allgemeinheit. Die Möglichkeit für deinen Arbeitgeber Kurzarbeiter-/Saisonkurzarbeitergeld zu beantragen tragen, sollte erstmal vorrangig sein. Klar kannst du dich in der Zeit auch Arbeitslos melden, du musst halt nur bedenken, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stellen muss. Das heißt du -muss ggf. an Maßnahmen der Agentur für Arbeit teilnehmen -musst zu Terminen der Agentur für Arbeit erscheinen -musst dich auf eventuelle Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit bewerben. Der Spruch: Ich will aber nichts suchen und machen, weil ich in 3 Monaten eh wieder arbeiten gehe", zählt nicht! |
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