ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 12.10.2010, 21:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2010
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Racein befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage


Guten Abend,

bin ich ALG 1 berechtigt:

nach der Schule

2 Monate 400€ (mini) Job
9 Monate Zivildienst
5 Monate 400€ (mini) Job
1 Monat Anwartschaft bei einer Behörde (Beamter auf Widerruf) (900€)

Vielen Dank für eure Hilfe!


Servio
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 13.10.2010, 10:20
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage

So wie ich das sehe, hast du keine Anwartschaft erworben (bzw. keine ausreichende).

Mit einem Minijob ist grundsätzlich keine Anwartschaft auf ALG I verbunden.

Du kanst aber - wenn du die Voraussetzungen erfüllst hinsichtlich bedürftigkeit - ALG II (Arge/Jobcenter) beantragen.


Wie alt bist du?

Abgeschlossene Berufsausbildung?

Eigene Wohnung?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 13.10.2010, 14:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2010
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Racein befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage

22 Jahre

keine Berufsausbildung

keine eigene Wohnung
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 13.10.2010, 15:28
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage

Du bist unter 25 und wohnst noch bei den Eltern.

Dann ist es so, dass deine Eltern ALG II beantragen können, ALG II erhalten können und du wärest über die elterliche Bedarfsgemeinschaft versorgt.

Krankenversichert bist du bis 23 über die elterliche Familienkrankenversicherung.

Ab 23 musst du dich selber versichern und die Beitragszahlungen müssen entweder von deinen Eltern aufgebracht werden bzw. im Rahmen der elterlichen ALG II - Bedarfsgemeinschaft.

Wenn du noch nicht ausbildungssuchend gemeldet sein solltest, meldest du dich bitte bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend. Deine Eltern können dann Kindergeld beantragen und beanspruchen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 14.10.2010, 10:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2010
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Racein befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage

Meine beiden Elternteile sind in einem Beruf...


sprich, sie können für mich ALG II beantragen? Oder wie muss ich das verstehen?
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 14.10.2010, 11:33
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 berechtigt? Schwierige Frage

Obwohl du volljährig bist, sind deine Eltern für dich im Sinne des SGB II verantwortlich, das heisst, sie müssen dich versorgen.

Können sie dich aus eigenen Mitteln nicht versorgen, müssen sie ALG II beantragen.

Deine Eltern bilden dann eine bedarfsgemeinschaft, du bist Mitglied in dieser Bedarfsgemeinschaft und über diese BG versorgt.

Wenn deine Eltern ausreichend Einkommen erzielen, kann es sein, dass kein ALG II gewährt wird.

Mit 23, dem Wegfall der Familienversicherung, müsste dann erneut überpürft werden, ob die Krankenversicherungspflicht zu einer Neuberechnung der ALG II - Ansprüche führt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wichtige Frage wegen Auto + Arbeit MamaBastian ALG II/Hartz IV 13 02.06.2010 12:58
Problem mit einer möglichen Frage im Vorstellungsgespräch RRFG Vorstellungsgespräch 7 05.02.2008 12:00
Frage an die Studenten hier Rolando2000 Studium allgemein 1 31.10.2007 18:32
Frage zum Tätigkeitsbereich des Betriebsrats, mit der Bitte um Unterstützung. niffe Allgemeine Fragen 3 12.05.2007 19:58
Schwierige Frage Vieper Lebenslauf 6 15.12.2006 22:51


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.