ALG 1 Darf ich Job ablehnen??
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ALG 1 Darf ich Job ablehnen??

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  #1  
Alt 27.08.2009, 22:41
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Hallo,

ich habe mich auf einen Vermittlungsvorschlag hin in einer kleinen Speditionsfirma beworben. Daraufhin habe ich einen Anruf von dieser Firma erhalten. Dieser Mann war mir gleich suspekt. Er hat mich gefragt, wo ich denn herkomme, wo mein Mann herkommt, ich solle doch zum Vorstellungsgespräch mit meinem Mann und meinen Kindern (!) kommen.
Ich bin natürlich alleine hingeganen. Das "Büro" war in einem Wohnhaus. Eine ca. 90m2 große Wohnung umgebaut in ein Büro. Die Firma: die Eheleute und noch eine Angestellte, die aber nicht da war. Am anfang war es ja noch einigermaßen OK. Er hat mir über seine Firma erzählt und was mein Aufgabenbereich wäre. Dann sagte er mir, dass ich mich doch mit seiner Frau in Verbindung setzten soll, weil sie Personalangelegenheiten regelt. Sie musste kurzfristig weg. Aber er hat so geklungen, als wäre ich schon eingestellt. Dann nochmal der Hammer: kommen Sie doch zum nächsten Gespräch mit ihrer Familie, ich würde gerne ihren Mann und ihre Kinder kennenlernen!!

So und nun mein Problem: Ich befürchte, dass ich genommen werde. Aber ich will auf GAR KEINEN FALL dort arbeiten.
Weiss jemand, wie es rechtlich in so einer Sache aussieht? Außerdem ist der Job, soweit ich verstanden habe sowas wie eine Bürogehilfin. Tipparbeit, Ablage, Telefondienst ect. Ich habe 5 Jahre als Exportsachbearbeiterin gearbeitet. Kann ich vielleicht das als Grund (unter meiner Qualifikation) für das Ablehnen dieses Jobs angeben? Oder sollte ich offen und erhlich mit meiner Betreuerin darüber reden? Wovor ich aber bammel habe, denn die sind ja auch froh, wenn sie einen Arbeitslosen weniger haben.

Bitte helft mir, ich weiss nicht was ich machen soll!

LG
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  #2  
Alt 28.08.2009, 05:38
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Wenn du ALG I beziehst, darfst du zumutbare Arbeit nicht ablehnen.

Was zumutbar ist, ist im § 121 SGB III dargestellt:

SGB 3 - Einzelnorm

Zumindest hast du auf den Vermittluingsvorschlag reagiert und dich um diese Stelle beworben. Solange dir die Stelle nicht verbindlich zugesagt wurde und kein Arbeitsverhältnis entstanden ist, kann dich die Agentur nicht mit einer Leistungssperre bedrohen.

Deine Familie hat bei dem Spediteur nichts zu suchen. Ich will dem Spediteur keine unlauteren Motive unterstellen, es könnte aber sein, dass er abklopfen will, wie leidensfähig seine Mitarbeiter sind und wie weit er gehen kann.

Sollte es zu einem weiteren Gespräch kommen, kannst du ihm ja vorschwärmen, wie schön es beim letzten Wochenendausflug mit den Gewerkschaftsgenossen von der IG Metall war ...
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  #3  
Alt 28.08.2009, 23:58
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Danke für die nützliche info. Ich werde jetzt am Montag mal die Frau anrufen.
Mal sehn, was dabei rauskommt.
Aber ich bräuchte noch mal eine info: Ich weiss, dass man einen Job ablehnen darf, wenn die weniger bezahlen als man ALG bezieht. Aber ich habe mal gehört, dass das nur für die ersten drei Monate gilt. Stimmt das?
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  #4  
Alt 29.08.2009, 06:00
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Zitat:
(3) aus personenbezogenen gründen ist eine beschäftigung einem arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar,

wenn das daraus erzielbare arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der bemessung des arbeitslosengeldes zugrunde liegende arbeitsentgelt. = dein alter lohn

in den ersten drei monaten der arbeitslosigkeit ist eine minderung um mehr als 20 prozent

und in den folgenden drei monaten um mehr als 30 prozent dieses arbeitsentgelts

nicht zumutbar.

Vom siebten monat der arbeitslosigkeit an ist dem arbeitslosen eine beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare nettoeinkommen unter berücksichtigung der mit der beschäftigung zusammenhängenden aufwendungen niedriger ist als das arbeitslosengeld.
§ 121 sgb iii
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