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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, ich war 4 Jahre Soldat. Hab bis 31.07.09 Übergangsgebürnisse bekommen und seit dem bekomme ich ALG 1 für für Zeitsoldaten. Der Bezug endet am 30.12.09. Dann müsste ich eigentlich Hartz 4 beantragen. Ich hatte aber ein Vorstellungsgespräch wo mir die Stelle auch zugesagt wurde. Die Frage ist nur ob ich dieses Jahr noch anfangen kann oder erst nächstes Jahr weil noch nicht sicher ist ob mit voller oder halber Produktion das Jahr begonnen wird. Jetzt zu meiner Frage. Ich brauch dringend eine Wohnung. Meine Eltern ziehen aus unserem Haus aus da es verkauft wurde. Da der Job etwa 400 km entfernt ist wollte ich direkt dort hinziehen. Gibt es irgendwelche Unterstützungen die man beantragen kann? Muss ich (26 Jahre) beantragen das ich ausziehen kann/muss? Es geht wirklich nur um den Zeitraum bis ich den Job antreten kann. Leider ist es mir nicht möglich länger zu warten mit dem ausziehen. Danke schonmal. Chris |
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#2
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| Du bist 26 Jahre,also kannst du auch eine eigene Wohnung beziehen... Antrag auf Alg2(Hartz4)solltest du Umgehend stellen...Gezahlt wird erst ab Tag der Antragstellung... Ratgeber Hartz4
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Den Antrag auf Hartz4 solltest du jetzt schon stellen... da die bearbeitung etwas brauch.... und gezahlt bekommen würdest du dann ab 1.01.2010 Und da den Antrag ausfüllen wo du hin ziehst. Wegen dem Job da solltest du noch mal das Gespräch mit deinem Chef aufsuchen. Frag doch auch mal beimArbeitsamt nach... |
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#4
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| Zu bemerken wäre noch, dass du auch bei ALG I der Erreichbarkeitsanordnung unterliegst. Das bedeutet für dich, das du jeden Tag deinen Briefkasten persönlich leeren musst. Solltest du also umziehen, müsstest du engen Kontakt zu deiner alten und zu deiner neuen Agentur für Arbeit halten und LÜCKENLOSE Erreichbarkeit sicherstellen. Beachte folgendes: Wenn du an deinem neuen Wohnsitz erneut arbeitslos wirst und ALG II beziehst, kannst du nur unter erschwerten Bedingungen von dort wegziehen (Stichwort: Umzugserlaubnis). Du solltest dir also gut überlegen, wo du hinziehst. Wenn du in irgendeinen Landkreis ziehst, wo der Besuch der Agentur/Arge eine kostspielige, zeitraubende Angelegenheit ist und wo im Winter der öffentliche Personennahverkehr zusammenbricht und du an der Bushaltestelle den Mr. Freeze spielst, dann hast du reichlich Zeit, über deine Fehler nachzudenken. Du solltest vorher auch Erkundigungen über deine dann zuständige Arge einholen, es gibt Argen, da brauchst du eine Standleitung und eine eigene Buslinie zu deinem Rechtsanwalt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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