alg 1 ..ich arbeite aber mehr als 14.9 std? Was jetzt?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


alg 1 ..ich arbeite aber mehr als 14.9 std? Was jetzt?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 14.09.2010, 19:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2010
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
babyfloh befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard alg 1 ..ich arbeite aber mehr als 14.9 std? Was jetzt?


Hallo

Und schon wieder muss ich euch um Rat fragen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Seit anfang vom meinem 3.ten Jahr Elternzeit habe ich alg 2 bekommen. meine elternzeit war 20.3.2010 beendet...danach hab ich weiterhin alg 2 bekommen.

Vor einpaar Wochen, wurde durch Zufall gesehen (bei der arge) dass mir doch nach der Elternzeit (also ab 21.3.2010) alg 1 zusteht.(bevor ich schwanger wurde habe ich knapp 5 Jahre durchgehend gearbeitet inkl. Lehrzeit)
Alles schön und gut.

Doch jetzt hab ich seit ende august eine Arbeit gefunden 15std/woche.
War heut bei der frau die für alg 1 zuständig ist. die sagte mir, wenn mein alg 1 bewilligt wird (ist noch nicht durch), dann hab ich ein Problem. Weil ich beim alg 1 nur 14.9 std zusätzlich arbeiten darf...aber ich arbeite ja mehr.
Ich hab die gute Frau dann gefragt, was dann passiert wenn ich mehr arbeite als 14,9 std...sie sagte, dann hab ich n problem und muss dass mit dem arbeitgeber klären.????

Ich versteh dass nicht. Soll (falls mein alg 1 bewilligt wird) ich meine Arbeit jetzt wegen dem alg 1 aufgeben. Zumal ich weiss dass ich eh mehr als 15std/woche arbeite (überstunden bekomme ich ausgezahlt)

Ich hatte dann vorgeschlagen, dass mit dem alg 1 zu lassen, doch die Frau sagte mir, dass ich den Bewilligungsbescheid..oder auch nicht-Bewilligungsbescheid für mein ergänzendes alg 2 brauche, ansonsten krieg ich garnix mehr.

Zumal ist es ja den ihre Schuld, denn diese hätten mich schon vor Ende der Elternzeit drauf aufmerksam machen können, das mit alg 1 zusteht...

Was mache ich denn jetzt?
Ich möchte die Arbeit behalten und bin auch über jede Überstunde froh, weils einfach bissle mehr Geld ist.
Und jetzt kommt die daher und macht mir n Strich durch die Rechnung.

Ich hoffe, man versteht mich so halbwegs.
lg babyfloh
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 14.09.2010, 20:14
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: alg 1 ..ich arbeite aber mehr als 14.9 std? Was jetzt?

ALG II ist eine sogenannte nachrangige Leistung, erst müssen alle anderen Unterstützungsquellen ausgeschöpft werden.

Wenn du 15 Stunden und mehr arbeitest, bist du nicht mehr arbeitslos, das heisst: ALG I entfällt.

Dir steht aber immer noch das ALG II offen, da bist du sowieso verpflichtet, deine Bedürftigkeit zu mindern, da gilt auch die 15-Stunden-Grenze nicht, allerdings wird dein Verdienst berücksichtigt, und zwar nach den Zuverdienstregeln.

Du darfst den Job nicht kündigen, sonst erhöhst du deine Bedürftigkeit!

Würdest du ALG I beziehen und zuverdienen, hättest du ohnehin nur einen Freibetrag von 165€.

Es stellt sich also die Frage, ob du mit ALG II und einem Freibetrag aus Zuverdienst wirklich schlechter dastehst.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 16.09.2010, 18:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2010
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
babyfloh befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: alg 1 ..ich arbeite aber mehr als 14.9 std? Was jetzt?

Ja, ok nachrangig...das hab ich verstanden.

Hmm..jetzt kommt aber noch ein Problem dazu...ich habe einen Arbeitsvertrag wo drin steht, dass ich 10std bei 383€ arbeite...offiziell arbeite ich aber 15std (die 5std mehr bekomme ich natürlich auch ausgezahlt).

Das ist das Problem..mir würde dann ja auf jeden Fall alg 1 bewilligt werden, weil ich ja, laut Vertrag nur 10std/woche arbeite. Kann ich dem Arbeitsamt ne Bestätigung vom AG überreichen, wo drin steht, dass ich wöchentlich 15std arbeite?..obwohl nur 10std im Vertrag steht?

Dann das zweite Problem...würde das mit der Bestätigung der 15std klappen, würde ich ja dann ergänzendes alg 2 bekommen. Schön und gut.
Aber bis 15std ist man ja noch "arbeitssuchend" und somit müsste ich Bewerbungen schreiben und während meiner Arbeitszeit auch noch in Maßnahmen gehen. Termine, die ich dann von der Arge bekomme, muss ich ja auch einhalten...auch wenn ich an dem Tag gerade arbeiten muss. Die Frau vom arbeitsamt und von der arge sagten, arbeit ist kein Grund den Termin nicht wahrzunehmen..solange ich bis 15 stunden arbeite.
Soll ich dann mir vom AG nochmals ne Bestätigung holen, dass ich vielleicht 15,1-16std/wöchentlich arbeite? Denn dann bin ich ja nicht mehr "arbeitssuchend" über 15std?

Ich hoffe jemand blickt hier durch und kann mir helfen...ich komme erst nächste woche dazu zur arge bzw. arbeitsamt zu gehen (bei uns alles in einem Gebäude), weil ich ja morgen arbeiten muss.

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

lg
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 16.09.2010, 20:37
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: alg 1 ..ich arbeite aber mehr als 14.9 std? Was jetzt?

Was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ist unerheblich.

Es zählt das, was tatsächlich ist, in deinem Fall eine Arbeit von 15 Stunden und mehr. Da es sich hier um genau 15 Stunden handelt, müsste geprüft werden, ob es insgesamt nicht doch nur max. 14,99 Stunden sind.

Das muss man deshalb so genau nehmen, weil es sich darum handelt, ob man leistungsberechtigt ist oder nicht, und welchem Kostenträger man schlussendlich zufällt.

Es müsste auch so sein, dass du jedesmal deine Lohnabrechnung vorlegst, damit der Zuverdienst berücksichtigt wird und dann müssten die Verhältnisse auch klar dargestellt sein.

Hinsichtlich der Arbeitsuchendmeldung ist es egal, von wem du betreut wirst: Agentur für Arbeit (ALG I) oder Arge/Jobcenter (ALG II): die Arbeitsuchendmeldung ist nicht von der Stundenzahl abhängig.

Solange du Leistungen beziehst, egal ob ALG I oder ALG II, musst du arbeitsuchend gemeldet sein und unterliegst dann auch den üblichen Bewerbungspflichten.

Natürlich hast du auch den Einladungen der Agentur bzw. Arge Folge zu leisten, allerdings sollten die Sachbearbeiter soviel Sachverstand haben, zu erkennen, dass mit Lohneinkommen die Bedürftigkeit gemildert wird und dass es deshalb nicht sein kann, dass diese Pflichtbemühung nach § 2 SGB II dadurch behindert wird, dass das "Amt" Vorsprachen in die Arbeitszeit des Hilfeempfängers legt. Es ist nicht die Pflicht des Arbeitgebers, Nachteile in Kauf zu nehmen, weil der Arbeitnehmer Termine bei Agentur oder Arge wahrzunehmen hat. Erweist sich ein Arbeitnehmer als unzuverlässige Arbeitskraft, weil diese Kraft den Betriebsablauf stört, indem sie bei der Agentur/Arge zu finden ist, aber nicht im Betrieb, muss die Arge hinnehmen, dass die Bedürftigkeit durch eine folgerichtige Kündigung erhöht wird.

Sollte also die Agentur/Arge in der Vergangenheit bereits durch eine arbeitshinderliche Terminvergabe aufgefallen sein, sollte man das im Vorfeld abklären, ggf. durch Vorsprache beim Teamleiter.

Verdienst hat Vorrang, wird aber eine Maßnahme angeordnet, muss geprüft werden, ob der Verdienst ausreichend ist, eine Maßnahme abzulehnen bzw. ob Maßnahme und Zuverdienstjob sich zeitlich vereinbaren lassen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ich werde so schnell müde, wenn ich arbeite Franky Tägliche Schlagzeilen 8 05.02.2010 15:42
Zusammen zihen mit meiner freundin, ich arbeite sie jartz4!!!!! aero ALG II/Hartz IV 3 27.10.2009 12:13
Arbeitsvertrag 35 Stunden, arbeite nur 30. cruy Arbeitsverträge 10 23.02.2009 16:49
400 Euro Job, arbeite mehr als 15 Std. wöchentlich MagicLost Arbeitslosengeld ALG I 7 07.04.2008 18:34
Wie arbeite ich mich richtig hoch? Jen6 Karriere & Job 3 15.01.2008 16:24


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:33 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.