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#1
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| hallo,ich bin neu hier und habe eine dringende Frage: Mein Mann bezieht ALG1-seit März 2010-bedingt durch einen bandscheibenvorfall im januar darf er laut gutachten vom arbeitsamtarzt nur noch leichte bis mittelschwere tätigkeit in Vollzeit arbeiten.da mein mann im starßenbau beschäftigt war und keine ausbildung hat bekommt er keine umschulung. ab oktober kann er als fahrer in einer Firma anfangen für 600 euro brutto und 14 std./Woche-jetzt haben wir das auf dem arbeitsamt gemeldet und den Arbeitsvertrag vorgelegt-und der SB hat gesagt das er für 14 Std.Wöchentlich zu viel verdient???????? das kann ich nicht nachvollziehen. Er solle sich überlegen ob sich das für ihn lohnt weil es sein kann das durch eine Doppelzahlung sozialversicherung(Amt und arbeitgeber/nehmer) kein alg 1 mehr bekommt??? Er ist froh überhaupt wieder gefordert zu werden-außerdem vielleicht Vollzeitstelle im nächs.jahr nach Probezeit. Stimmt es das er kein Alg 1 mehr bekommt sobald er durch die Abzüge auf der lohnabrechnung sozialversicherungsbeitäge zahlt???? 1.zahlt er nicht den vollen beitrag sondern %tual. 2.weniger als 15 std,/woche 3.netto ca.410 Euro wäre für eure rasche Hilfe dankbar. |
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#2
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| Wenn er zuverdient, wird sein Zuverdienst bis auf einen Freibetrag von 165€ berücksichtigt. Jenachdem, wieviel ALG I er bekommt, entsteht die Frage, ob er mit seinem Verdienst nicht am Ende noch sein ALG I finanziert. Es wäre dann vielleicht sinnvoller, den Job so auszubauen, dass man soviel verdient wie man z.B. ALG I erhält oder bei ALG II erhalten würde. Das hätte dann den Vorteil, die bisher angesammelte ALG I - Anwartschaft zu schonen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke nontestatum, das heißt das Alg 1 weiterbezahlt wird obwohl ja arbeitgeber/arbeitnehmer die sozialversicherung zahlen? ich verstehe nciht weshalb es dann die 15 std./wo.-regelung gibt-es heißt doch man dürfe nicht über 15 std. in der Woche arbeiten sonst verliert man seinen Anspruch? dadurch das er nur 14 std.Woche momentan dann arbeitet-soll er trotzdem nichts mehr an alg 1 beziehen. für uns rein rechnerisch ein verlust von 1000 euro jeden monat bis Feb.-denn dadurch das unser gesamteinkommen (Kinderunterhalt-kindergeld 1205 Euro) beträgt)bekommen wir ca. 200 zusätzlichess aufstockungsgeld- Ein schlechter tausch eigentlich hatte sich mein mann gefreut wieder in arbeit zu kommen denn wer schon einen Bandscheibenvorfall hatte wird in der regel nicht gerne eingestellt da er ein risiko ist- |
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#4
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| nontestatum was bedeutet anwartschaft auf alg 1? ich erkär dir noch mal meine situation: was ich vorher bezogen habe: Familie mit drei Kindern(zwei davon aus erster Ehe) ehemann alg 1:1198 Euro frau: - Kind 1 14jahre :398 unterhalt Kind 2 10 jahre:249 Euro Unterhalt kind 3 5 jahre : - +558 Euro kindergeld +121 wohngeld --------------------------------------------------- jetzt ehemann Teilzeitjob :600 brutto(14 Std.woche) Ehefrau: - bei den Kindern bleibt es gleich kindergeld auch gleich wohngeld?steht in den -Sternen ---------------------------------------------------- frage:bekommt mein mann weiterhin alg 1-wenn auch vermindert/ich kenn die regelung 165 Euro frei alles was drüber ist wird abgezogen. da er nur 14 std.woche arbeitet??? oder ist er durch den 600 euro teilzeitjob nicht mehr arbeitslos? -------------------------------------------------------------- noch eine frage wie erstellt man hier ein neues thema??? wollte mir mal das Alg 2 ausrechnen lassen. danke Geändert von nontestatum (30.09.2010 um 09:10 Uhr) Grund: In desen Thread verschoben |
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#5
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| Soweit ich weiss, fliesst ALG I solange man Anspruch/Anwartschaft hat und die 15-Stunden-Marke nicht überschritten wird. Wenn es andere mir nicht bekannte Bestimmungen gibt, solltet ihr euch diese noch einmal explizit von eurem Sachbearbeiter darstellen lassen. Im Zweifelsfalle müsste man auf die Konstruktion Job und aufstockendes ALG II ausweichen, es wäre unklug, den Job aufzugeben, denn das ALG I unterliegt ja einem zeitlichen Ablauf, irgendwann ist das zu Ende, dann steht sowieso ALG II an, und dann ist ein Midijob Gold wert. Lass uns bitte mal wissen, wie die Sache ausgeht.
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#6
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| Zitat:
Das ALG II kannst du mit nachfolgendem ALG II - Rechner aus dem Internet grob überschlagen: Arbeitslosengeld-II-Rechner | geldsparen.de
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#7
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| Wie erstellt man ein neues Thema? Du gehst auf die Hauptseite Arbeits-abc.de - Arbeit und Karriere Forum Du suchst dir ein passendes Thema aus, z.B. Arbeitslosengeld I <----... anclicken: Arbeitslosengeld ALG I Unten links: neues Thema <---- anclicken Das Beitragsfenster öffnet sich, du kannst deinen Beitrag schreiben Zum Schluss: unten anklicken: Thema erstellen
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#8
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| Danke nontestatum den sachbearbeiter kannste ehrlich in die tonne kloppen-eigentlich sollte man mal eine dienstaufsichtsbeschwerde machen er ist unfreundlcih und beleidigend. er sieht alles negativ. leider!!!! habe eben mit der krankenkassse gesprochen und die meinete wenn mein Mann und der arbeitgeber auch wenn nur reduzierte beiträge zahlt muss das amt nciht mehr leisten-höchstens aufstockend hartz 4/ wie schon erwähnt ist das ein riesenrückschritt-da ich ja alleine 670 unterhalt +558 kindergeld bekomme+dann den lohn von ca.410netto meines mannes-kann man vergessen-ich kann nicht bis nächstes jahr Feb. auf mon. 1000 euro verzichten. man kommt sich etwas **** vor wenn man versucht in Arbeit zu kommen-leider momentan nur eine teilzeitstelle frei ist-und das nach 7 monaten arbeitslosigkeit. danke für die Hilfestellung für einen neuen beitrag zu senden. wenn du was neues hast gerne posten |
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#9
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| Selbstberechnung Vielleicht hilft dir der vorstehende ALG I - Rechner weiter, sollte es bei Zuverdienst Umstände geben, die zum Leistungsausschluss führen, müsste der Rechner das auswerfen. Bitte richte deine Anfrage auch mal an die Bundesagentur für Arbeit direkt: Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit - www.arbeitsagentur.de Bitte kalkuliere ein paar Tage Wartezeit ein.
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#10
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| Das ist ein Midijob,also keine Nebenbeschäftigung...Es werden SV Beiträge gezahlt... Nur bei Nebenjobs(Minijob) wird ALG1 weiter gezahlt,nicht in diesem Fall. Nebenverdienst Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden. Sonderfälle beim Nebeneinkommen Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine geringfügige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger im Umfang von wöchentlich weniger als 15 Stunden mindestens 12 Monate ausgeübt haben. In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei, es sei denn, der monatliche Mindestfreibetrag von 165 Euro wäre höher. Quelle:Agentur für Arbeit
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| ALG 2+400 Euro Job mit mehr als 15 Std/Woche | Tammi | ALG II/Hartz IV | 3 | 15.06.2010 15:21 |