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#1
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| Hallo Leute ich hoffe hier Hilfe zu finden, ich bin direkt nach der Uni nach Irland zum Arbeiten gegangen mit dem Ziel ein Jahr zu bleiben. Auf Grund der Wirtschaftskriese wurden leider 2,7 daraus. Ich habe ALG1 beantragt und dies wurde mir 2mal abgeleht weil mein Formblatt E301 7Monate gebraucht hat.... nach der 2.Ablehung muss man Klage beim Sozialgericht einreichen, was ich auch gemacht habe. Das AA hat nun Widerspruch gegen meine Klage eingereicht mit der Begründung die Klage abzulehnen und die Kosten nicht zu erstatten. Sie beharren darauf,das ich einen unbefristete Beschäftigung im Ausland gehabt hätte und somit der Aufenthalt in Irland grundsätzlich auf Dauer ausgelegt war. Dies stimmt so nicht, ich habe mich nie in Deutschland abgemeldet, hatte all die Jahre auch einen Handyvertrag und habe mich nach Ablauf meines Pflichvertrages um eine Stelle in der Schweiz beworben die leider auf Grund der Wirtschaftskriese nicht zustande kam. Ich weiss nicht mehr weiter kann jemand helfen ![]() ![]() Ich weiss zumindest dass meine Ex-Kollegen alle ALG 1 bekommen haben und sogar noch länger dort gearbeitet haben, zwischn 3,5 und 5 jahren und deren AA hat das ohne Beanstandung genehmigt! jemand eine Idee????vielen Dank für Eure Hilfe ![]() |
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#2
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| Inwieweit du durch eine Arbeit in der EU eine Anwartschaft auf ALG I in Deutschland erworben hast, müsste dein Rechtsanwalt ermitteln. Oder was ich machen würde: ich würde mich an eine grenznahe Agentur für Arbeit wenden, die mit Grenzgängern Erfahrung hat, also auch mit E301/E303. Sofern du bedürftig bist im Sinne des SGB II, kannst du ALG II (Arge/Jobcenter) beantragen. Später bewilligte Ansprücher aus ALG I werden dann gegengerechnet. Ich sehe noch ein Problem: die Krankenversicherungspflicht in Deutschland seit 2007. Hier müsstest du klären, ob Krankenversicherungspflicht bestand und ob sich Nachversicherungsbeiträge angesammelt haben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ja seit januar bekomme ich bereits ALG II und meine ehemaligen Arbeitskollegen die in Berlin beantragt haben bekommen ALG I obwohl sie über 3 Jahre in Irland tätig waren, ich denke nicht dass ich einen erneuten Antrag in einem anderen Bundesland stellen kann, oder doch??? Ein Rechtsanspruch besteht sofern ich beweisen kann dass ich nicht vor hatte auszuwandern..... whatever ich weiss nicht wie ich das beweisen soll ausser dem was ich schon erwähnt habe. |
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#4
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| Zitat:
Da du ALG II beziehst, würdest du für einen Umzug eine Umzugserlaubnis benötigen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat:
In der EU - und Irland gehört meines bescheidenen Wissens dazu - besteht Freizügigkeit, ausserdem kann man anrechenbare Anwartschaften auf ALG I auch im Ausland erwerben. Warum die Agentur hier eine Auswanderungshürde aufbaut, ist mir nicht ersichtlich.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |