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#1
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| Hallo, hab mal eine Frage zum Thema ALG 1 nach der Elternzeit Ich war bis 25.5.2011 in Elternzeit (6 Jahre/ 2 kinder, war von 2001-2011 bei meinem AG beschäftigt), l,etztes Jahr kam dann die Kündigung meines Arbeitgebers in der Elternzeit was dann auch vors Arbeitsgericht ging. Ich durfte meine Elternzeit bis 25.5.2011 nehmen und bin ab dem 26.05.2011 nun ohne Arbeit. War im Februar 2011 auf dem Arbeitsamt, aber die könnten angeblich nichts für mich tun weil meine kleinste Tochter erst am 4.Juli in den Kindergarten käme. Nun wurde mir von mehreren Leuten unter anderem von jemanden der beim Arbeitsamt arbeitet gesagt mir würde ALG 1 zustehen... Wer hat nun recht?? Ich habe vor meiner Elternzeit 1200 euro verdient. Könnt ihr mir vielleicht helfen?? lg kelly 81 |
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#2
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| Hallo kelly81, meiner Meinung nach steht dir ALG I zu. Da solltest du dich schleunigst nochmal schlau machen beim Amt. Liebe Grüße Jenny |
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#3
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| Danke für deine antwort. Habe jetzt nochmal mit dieser hotline von der Agentur für Arbeit telefoniert und die sagten jetzt auch ich solle mich da nochmal vorstellen. lg Kelly81 |
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#4
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| Dann wünsche ich dir viel Erfolg. Du kannst uns ja mal Bescheid geben, so weit es etwas Neues gibt. Liebe Grüße Jenny |
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