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#1
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| Ich möchte gerne wissen ob ich nach meiner Elternzeit/Erziehungszeit anspruch auf ALG 1 habe. Zu meiner Situation ich habe im Aug 2001 Eine Ausbildung zur Hotelfachfrau begonnen, musste diese aufgrund von einer Allergie/Ekzem im Mai 2002 beenden Habe dann ab Aug 2002 eine Ausbildung zur Kauffrau im EH gemacht diese beendete ist erfolgreich im Januar 2004 wurde dann übernommen und war bis ende November 2006 in dem Unternehmen tätig als ich aus betrieblichen Gründen (Schließung des Unternehmens) im Novemer 2006 aus dem unternehmen schied war ich bereits schwanger. Ich bekam von Dezember - Mai ALG 1 dann bekam ich meine Tocher im Juni 2007 in der zeit in der mein mann elternzeit nahm bekam ich ebenfalls nochmal ALG 1 (insgesammt 2 Monate) .... Alles zusammen bekam ich in etwa 7 Monate ALG 1... Bis meine Tochter 14 Monate alt war bekam ich Elterngelt dannach sorgte mein Mann für das auskommen ... Im November 2009 (meine tochter war 2,5) kam mein sohn zur welt, und ich bekam Elterngelt ... Vor nun einem Jahr trennte ich mich von meinem Mann und zog nach sachsen (wegen der Betreuungsmöglichkeiten für meine kinder) ... Hier bekomme ich seit März ALG 2 ergänzend zu wohngelt/Kindesunterhalt/Kindergeld... Nun ist es so das ich nach langer langer suche ab januar endlich für beide Kinder einen Betreuungsplatz in der Kita bekommen habe (für beide 9h/Woche) Habe ich nun bis ich eine arbeit gefunden habe anspruch auf ALG1? oder weiter nur ALG2 ? Ich will natürlich so schnell wie möglich in arbeit kommen das ist klar aber dennoch würde mich interessieren ob ich nun einen ALG 1 antrag stellen kann ... das ich mich arbeitssuchend melden muss und auch endlich darf weiß ich und werde ich auch tun :-) danke für hilfreiche antworten |