ALG 1 nach Erziehungszeit sehr kompliziert, bitte um Hilfe
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ALG 1 nach Erziehungszeit sehr kompliziert, bitte um Hilfe

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  #1  
Alt 26.02.2011, 09:44
workaholic
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ALG 1 nach Erziehungszeit sehr kompliziert, bitte um Hilfe


Hallo erst mal, ich bin neu hier und benötige Hilfe.
Zu meiner Lage:

Ich bin männlich und habe 3 Kinder, 1. Kind 04/2003, 2. Kind 12/2004 und 3. Kind 04/2008 geboren. Meine Frau ist selbstständig und ich habe die Erziehunggszeiten in Anspruch genommen (immer volle 3 Jahre). Als das 2. Kind geboren wurde, habe ich mit meinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass die Elternzeit vom 1. Kind unterbrochen wird und die Erziehungzeit vom 2. Kind sofort in Kraft tritt, der Rest Elternzeit vom 1. Kind dann angehängt wird. Dies ist auch eine nicht unübliche Lösung, geht aber nur auf volle Jahre. Somit wäre die Erziehungszeit bis 12/2008 und ich habe eine nahtlose Erziehungzeit über den Zeitraum. In 2007 wurde wegen Zweigstellenaufgabe meines Arbeitgebers ein Aufhebungsvertrag mit mir geschlossen.

Gestern war ich bei der Agentur für Arbeit und wollte mein Arbeitslosengeld berechnen lassen. Da meine Elterzeit Ende April endet.

1. Meine letzten Lohnabrechnungen sind nicht mehr ausschlaggebend für das Arbeitslosengeld, da ich länger als 2 Jahre keine sozialversicherte Tätigkeit ausgeübt habe, was ich schon als Benachteiligung in der heutigen Zeit finde wenn man Kinder bekommt.

2. Die Agentur für Arbeit konnte mir noch keine Auskunft darüber geben ob die Erziehungszeit anerkannt wird (wollen sie prüfen), hatte nur die Auskunft bekommen vom 2. Kind 2004 geboren zum 3. Kind 2008 geboren wäre die Erziehungszeit unterbrochen (aber es besteht ja diese schriftliche Vereinbarung) und somit hätte ich gar keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Und das ist die Frage, kann das wahr sein?!
Wenn man Kinder groß zieht das man im deutschen Staat im Arbeitslosengeld beschnitten wird und nach einer Tabelle veranschlagt wird und dann evtl. was ich ja noch nicht weiß ob ich überhaupt Anspruch auf ALG1 habe.

Wäre um jede schnelle Antwort dankbar.
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  #2  
Alt 16.03.2011, 14:30
workaholic
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: ALG 1 nach Erziehungszeit sehr kompliziert, bitte um Hilfe

Jetzt ist es raus, ALG1 abgelehnt, Widerspruch eingelegt, Reaktion: abgelehnt. Anschreiben an Dr. Ursula von der Leyen wurde von Ihrer Mitarbeiterin Frau Geiss in 3 Din A4 Seiten freundlichst beantwortet und bringt auch kein Ergebnis.

Morgen früh um 10:00 Uhr Termin beim Anwalt, Rechtschutz ist vorhanden.

Die Medien (RTL etc.) habe ich über den Fall informiert.

Es geht in die nächste Runde
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