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#1
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| Guten Abend zusammen, ich habe folgendes Anliegen und zwar: Ich habe letztes Jahr im September 2010 eine Einstiegsqualifizierung als Anlagenmechaniker begonnen, die Ende diesen Monats zuende geht. Diese Qualifizierung wurde vom Arbeitsamt mit 212,00 EUR vergütet. Soweit sogut. Heute habe ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Die Dame sagte mir das ich aufgrund meinen abgeschlossenen Wehrdienstes und des Jahrespraktikums insgesamt mehr als 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung gezahlt habe und somit Anspruch auf ALG 1 hätte. Sie druckte mir den Antrag aus den ich jetzt fertig ausgefüllt habe. Wieviel Geld ich bekomme sagte sie aber nicht, da ich aus irgendeinem Grund versäumt hatte zu fragen. Nun stöbere ich seit nunmehr als 3 Stunden im Internet und versuche den Beitragssatz für mich ausfindig zu machen, leider ohne wirklichem Erfolg. Es heißt ja das man 60% vom Lohn bekommt, das wären bei 212 Euro aber nicht gerade viel, sodass ich davon leben könnte. Ich wohne zwar noch zuhause, aber meine Eltern unterstützen mich finanziell nicht, sodass ich quasi mein Auto etc nicht mehr finanzieren werden kann. Meine Frage ist nun also, ob es nicht einen Mindestsatz gibt beim ALG 1 den man bekommt, denn wer soll mit 100 Euro im Monat leben können? Ich möchte nur etwas Geld haben bis ich eine neue Stelle gefunden habe und bewerbe mich am laufenden Band - bisher leider ohne Erfolg, aber das muss ja nicht so bleiben. Zusammenfassung: Bekomme ich also nur rund 100 Euro an Arbeitslosengeld? Oder ist die Einstiegsqualifizierung eine Ausnahme, sodass man mehr erhält? Beispielsweise einen Mindestbetrag von 359 EUR den ich gelesen habe im Internet. Bitte um Hilfe - ich weiß wirklich nicht weiter und bin mit meinem Latein am Ende. Liebste Grüße skopa |
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#2
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