ALG 1 nach Krankheit
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ALG 1 nach Krankheit

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  #1  
Alt 03.12.2009, 18:59
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Hallo an alle,
diesmal hier eine Frage für einen ehemaligen Kollegen:

Er wurde gekündigt, war 3 Monate freigestellt und ist in dieser Zeit (nach Arbeitslosenmeldung beim Amt) krank geworden. Die Krankheit geht mit Sicherheit über den Beginn der Arbeitslosigkeit hinaus (schwere Krankheit). Dann bekommt er Krankengeld von der Kasse.
Was passiert, wenn er wieder gesund ist, wonach wird das ALG 1 berechnet?
Nach dem letzten Lohn oder nach dem Krankengeld? Was passiert mit der Arbeitslosenmeldung? Wird die auf Eis gelegt.
Über Antworten wären wir dankbar.
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  #2  
Alt 03.12.2009, 20:54
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wurde bereits ALG I beantragt und bewilligt?

Wann endete das Arbeitsverhältnis?
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  #3  
Alt 04.12.2009, 11:50
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Ja, beantragt und bewilligt ab 01.01.10.
Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.09.
Kannst Du damit was anfangen? Er ist also schon seit 1 Woche krankgeschrieben und das zieht sich aller voraussicht nach auf jeden Fall bis Ende Januar.
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