ALG 1 nach Übergangsgeld
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ALG 1 nach Übergangsgeld

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  #1  
Alt 21.01.2012, 13:39
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FritzMAN76 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG 1 nach Übergangsgeld


Hi zusammen,

habe eine wichtige Frage.
War bisher in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben und bin jetzt fertig damit. Jetzt ist meine Frage:

Vor der Maßnahme habe ich schon 1 Jahr ALG bezogen. Ich habe während der Maßnahme Übergangsgeld bezogen und beende jetzt die Maßnahme mit Arbeitslosigkeit. Habe ich nun einen Anspruch auf ALG 1 oder oder nicht, wenn Nein, heisst das ich muss direkt ALG II beantragen?

Gruß
deFritz

Geändert von FritzMAN76 (21.01.2012 um 14:15 Uhr)
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  #2  
Alt 21.01.2012, 21:14
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 nach Übergangsgeld





Bitte erkundige dich bei der Agentur für Arbeit, die müsste dir sagen, ob du nach Anspruch hast.

Im Zweifelsfalle stellst du alle Anträge, also für ALG I, ALG II uund Wohngeld.

Dann hast du den Fuss in der Tür, hast keine Ansprüche verschenkt und strafbar wäre das auch nicht. Die nicht zutreffenden Anträge werden dann eben abschlägig beschieden.

Gib bitte mal zu gegebener Zeit Feedback.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 21.01.2012, 21:50
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FritzMAN76 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 nach Übergangsgeld

Danke schonmal für die Antwort... ich hab heute halt den Brief erhalten dass ich noch 3 Monate Übergangsgeld erhalte aber was danach kommt macht mir sorgen weiss nicht ob ich noch ALG I Anspruch habe
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  #4  
Alt 30.01.2012, 11:32
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FritzMAN76 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: ALG 1 nach Übergangsgeld

Ablehnungsbescheid erhalten!!!
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  #5  
Alt 30.01.2012, 12:05
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Standard AW: ALG 1 nach Übergangsgeld

Zitat:
Zitat von FritzMAN76 Beitrag anzeigen
...
Warum so böse? Es handelt sich um Leistungen aus einer Versicherung. Meinst Du, die einzahlenden Arbeitnehmer wollen Dich ewig mit ALG I alimentieren? ;-)

Viel Erfolg bei der Stellensuche!
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