ALG 1 Nachzahlung in meinem Fall?
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ALG 1 Nachzahlung in meinem Fall?

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  #1  
Alt 24.12.2011, 03:17
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Standard ALG 1 Nachzahlung in meinem Fall?


Hi liebes Forum,

ich habe mal ne Frage !
ich habe meine Lehre im Oktober leider abgebrochen. Es war erst ein Langes hin und her, ich habe mich dann im Oktober zum 1. November Arbeitslos gemeldet und mein Antrag auf ALG 1 geholt und ausgefüllt, der 2. Antrag musste zur Firma.So nun habe ich das Formular von meiner Firma erst letze Woche bekommen und der Termin zum Abgeben bzw der Besprechung dafür ist erst am 6. Januar. In manchen Fällen gibt es ja bei Eigenabbruch eine Sperrzeit allerdings meinte die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes das es bei mir nicht sein sollte. Nun wollte ich fragen wenn ich die beiden Formulare am 6. Januar abgebe ob ich dann den November und Dezember nach bezahlt bekomme ?

Fröhliche Weihnachten =)

Liebe Grüße Paul
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  #2  
Alt 24.12.2011, 03:21
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Standard AW: ALG 1 Nachzahlung in meinem Fall?

Guten Morgen !
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  #3  
Alt 24.12.2011, 03:36
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Standard AW: ALG 1 Nachzahlung in meinem Fall?

Wenn ich das richtig sehe, hast du den Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig bereits im Oktober gestellt.

Das Papier, was der Arbeitgeber ausfüllen musste, war die Arbeitsbescheinigung, aus der hervorgeht, was du verdient hast. Danach wird dein ALG I berechnet.

Üblicherweise wird bei einem Eigenabbruch der Arbeit oder Ausbildung eine Leistungssperre verhängt, wenn das bei dir nicht so sein soll, muss das schon sehr gut begründet werden.

Geld fliesst erst, wenn der Antrag bewilligt wurde, es wird also noch etwas dauern, insbesondere dann, wenn noch über eine Leistungssperre nachgedacht werden muss.

Wenn geleistet wird, dann rückwirkend ab Datum Antragstellung.


Das ALG I wird herzlich wenig sein, du/deine Eltern, ihr müsst prüfen, ob euch ggf. Wohngeld, Kindergeld, ALG II zusteht.
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  #4  
Alt 25.12.2011, 02:53
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Standard AW: ALG 1 Nachzahlung in meinem Fall?

Also laut ALG1-Rechner 210 €. Habe nicht viel in der Lehre verdient, ich würde auch wieder sehr gerne arbeiten, bin kein Mensch der gerne Arbeitslos ist und nur zu Hause rumgammelt und wenn es damals nach mir ginge, hätte ich die Lehre noch solange gemacht bis ich was neues habe, allerdings wurde dann alles hinter meinem Rücken besprochen (so zu sagen) Ich habe am 6. Januar ein Termin bei`m Arbeitsvermittler und ich werde so ein EQJ Praktikum machen da ich es für das beste halte. Jedenfalls denke ich das das Wohngeld nicht erforderlich ist weil ich zu Hause bei meinem Eltern wohne und wir haben ein eigenes Haus und ALG2 bekomme ich nicht, da ich ja wie gesagt, mich nicht selber verpflegen muss, so meinte die Tante vom Arbeitsamt am Telefon.
Mir ging es quasi nur darum ob es nachgezahlt wird = ).
Naja mal schauen was wird.

Ich wünsche dir/euch einen Guten Rutsch in`s neue Jahr und noch ein Fröhliches Fest! Danke für deine Antwort.
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