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#1
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| Hallo, ich hab schon sehr lange einen 400 Euro Nebenjob neben meiner Hauptbeschäftigung. Nun bin ich arbeitslos und kann den Nebenjob anrechnungsfrei weitermachen, die 165 Euro Grenze gilt nicht. Jetzt hab ich überlegt, ob ich den 400 Euro Job wechseln kann, spirch künftig für nen anderen Arbeitgeber nen 400 Euro Job mache. Hab ich bei der Hotline angerufen. Ganze 6 mal: Ergebnis: 4 Leute sagen, das geht ohne Probleme 2 Leute meinen, das geht nicht, dann falle ich unter die 165 Euro-Regel. Hallo? weiss jmd. Bescheid oder hatte nen ähnlichen Fall? Vielen Dank für jede Antwort |
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#2
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| Du wirst,denke ich unter die 165€ Regelung fallen,wenn du wechselst.. Du musst diese Tätigkeit 18 Monate ausgeübt haben,damit sie anrechnungsfrei ist.. Wenn du jetzt den Job wechselst,dann hast du ja diesen Job neu Angefangen.. So ein Fall,habe ich bis dato noch nicht gehabt..Ist nur meine Meinung dazu,wie ich den Gesetzestext Verstehe... Anrechnung bei ALG1
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (30.10.2009 um 15:04 Uhr) |
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