ALG 1 Sperre
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ALG 1 Sperre

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  #1  
Alt 07.05.2010, 09:37
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Hallo Leute,

ich war 3monate arbeitslos.Hab ich bei fast jeder Zeiarbeiterfirma beworben immer mit der selben antwort: Bei arbeit rufen wir sie an.

Habe vor 1woche bei einer Zeitarbeiterfirma unterschrieben und gesagt das ich nur im Umkreis sprich 20km arbeiten will. Die waren damit einverstanden. Nun so habe ich einen anruf bekommen von Ihnen das die Arbeit 70km von mir entfernt ist. Habe die arbeit da ich kein auto habe abgelehnt weil ich im Gespräch betont habe nur im Umkreis arbeiten zu möchten. Da Sie in nächstbarer Zeit keine Arbeit in der nähe für mich haben, habe ich gebeten den Vertrag aufzulösen damit ich mich woanders beworben kann.

Bei einer anderen Firma wo ich beworben habe war die Stelle laut telefon wieder woanders als beim Gespräch. Na gut, dachte ich geh ich mal arbeiten. Ich habe einen Tag gearbeitet, und auch da sollte ich wieder woanders geschickt werden. Wollte das nicht und habe wiederum um auflösung des Arbeitsvertrages gebeten. War eventuell ein fehler von mir. Nur die Vergangenheit lässt sich nicht mehr ändern.Da ich so oder so nach dem Sommer weiter auf die Schule gehn werde und weiterhin eine Arbeitsstelle zu suche bezieht sich meine frage ob das Arbeitsamt für die ersten drei Monate ( da habe ich keine Arbeit finden können) das Geld zurückhaben möchten. Das ich eine Sperrzeit bekommen werde ist so oder so unumgänglich. Aber ich bin zuversichtlich das ich demnächst was finden werde.

Bin für jeden Beitrag dankbar

MFg
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  #2  
Alt 07.05.2010, 10:03
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Wenn du dich bisher versicherungsunschädlich verhalten hast, kann die Agentur das ALG I aus der Arbeitslosenversicherung nicht zurückfordern. Wenn eine Leistungssperre wegen einer Pflichtverletzung verhängt wird, wirkt diese ab Datum Bescheid Leistungssperre in die Zukunft.

Wenn du durch die Leistungssperre bedürftig im Sinne des SGB II wirst, kannst du trotz Leistungssperre alternativ ALG II (Arge/Jobcenter) beantragen.
Bei Personen unter 25 ist ALG II aber problembehaftet.

Eigenkündigungen sind bei ALG I und ALG II Gift, die Kündigung sollte man immer dem Arbeitgeber überlassen.

Bevor die Leistungssperre verhängt wird, kriegst du einen Anhörungsbogen.
Da hast du die Gelegenheit, dich zu rechtfertigen.

Maßstab dabei ist der § 121 SGB III, der die Zumutbarkeit bei ALG I regelt.

SGB 3 - Einzelnorm

Wenn dir der Arbeitgeber Zusagen macht, diese aber nicht einhält, ist er vertragsbrüchig. Sowas muss man nicht hinnehmen. Täuschung und Lüge sind nicht akzeptabel.

Argumentiere entsprechend.
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  #3  
Alt 07.05.2010, 10:10
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Hallo Nontestatum

für die ersten drei monate habe ich keine arbeit finden können d.h. das Arbeitsamt dürfe, sollte nicht das Geld zurückhaben wollen oder? Das es jetzt zu einer Sperre kommen kann, das ist außer frage. Aber ich bin mir zuversichtlich demnächst was zu finden.
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  #4  
Alt 07.05.2010, 10:20
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Zitat:
Das es jetzt zu einer Sperre kommen kann, das ist außer frage.
Warte erstmal ab, was man dir vorwirft.

§ 144 SGB III

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  #5  
Alt 07.05.2010, 10:23
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Aber egal wie das noch verläuft für das ALG 1 der ersten 3monate muss ich net zurückzahlen oder?
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  #6  
Alt 08.05.2010, 06:17
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Nein.

Sollte es dennoch zu einer Rückforderung kommen, müsste diese entsprechend begründet werden.
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  #7  
Alt 12.05.2010, 11:58
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Das wär ja ein Ding falls, die tatsächlich für die 3monate wo ich arbeitslos war das Geld zurück möchten.
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