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#1
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| Hallo Zusammen, Ich hab meine Kündigung am 30.06. bekommen, bei AA am 10.07 arbeitsuchend angemeldet. Kriege ich Sperre wegen 10Tage? Danke |
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#2
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| Du hast dich vermutlich nicht rechtzeitig arbeitsuchend nach § 37 b SGB III gemeldet. Bei ALG I bedeutet dies eine einwöchige Leistungssperre. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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A.Vox (23.07.2008) | ||
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#3
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| Danke! Gibt es wichtige Gründe das zu vermeiden? |
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#4
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| Schau mal auf deine Kündigung. Wenn der Arbeitgeber vergessen hat, dich darauf hinzuweisen, dass du dich unverzüglich arbeitslos/arbeitsuchend melden musst, kannst du dich ahnungslos stellen und der Agentur sagen, du habest es nicht gewusst. Wenn du aber bereits vorher schon mal arbeitslos warst, zieht keine Ausrede. Du musst ausserdem davon ausgehen, dass die Agentur die Sperrzeit nicht deswegen anwendet, um die Arbeitslosen frühzeitig zur Meldung zu veranlassen, sondern einfach um Leistungsauszahlungen zu sparen. Die Regelung des § 37 b SGB III und die damit verbundene Sanktion ist nämlich kaum bekannt, zumindest nicht bei denen, die das erste Mal arbeitslos werden, und man macht auch keine Reklame, um diese Regelung bekannt zu machen. Bevor die Agentur also dir die Sanktion erlässt, werden die sich eher den kleinen Finger abschneiden ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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A.Vox (23.07.2008) | ||
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