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#1
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| Hallo zusammen, ich bräuchte mal dringend eure Hilfe. Ich habe Ende August 2009 zum arbeiten aufgehört um mein Fachabitur nachzuholen. Damit wurde ich im Juli 2010 fertig. Da ich erst im Oktober mit dem Studium begann war ich bis dahin arbeitslos gemeldet und habe ALG1 bezogen. Ich bekam am Ende der Zeit einen Brief der Arbeitsagentur, dass ich noch so und so lang Anspruch auf ALG1 habe. Das Studium war leider nicht meins und ich habe am 10.1.2011 zu arbeiten begonnen. Leider war auf die Schnelle nichts anderes aufzutreiben als in einer Produktion im 3-Schicht-Betrieb zu arbeiten. Mein Körper streikt allerdings schon jetzt wegen der Schichten. Ich bin total fertig, ständig müde und ein Nervenbündel. Gibt es irgendeine Möglichkeit ALG1 zu bekommen auch wenn ich selber kündige! Evtl mit Hilfe eines Arztes? Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin nämlich langsam verzweifelt! Danke schonmal, Kerstin |
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#2
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| Hallo Kerstin, du kannst eine Sperre bekommen, wenn du sselber kündigst, muss aber nicht sein. Ist immer abhängig wer den Fall zum Schluss überprüft. Bist du denn schon in ärztlicher Behandlung wegen deines Gesundheitszustandes? Du musst definitiv eine stellungnahme abgeben und wenn dein Doktor das bestätigt, das du den Job nicht mehr ausüben kannst, lasse dir das bestätigen. Es dürfte dann eigentlich keine Sperre eintreten. Aber... Es ist besser das vorher mit einem Sachbearbeiter oder sogar Teamleiter deiner Agentur abzusprechen, was dich erwarten würde wenn du selbst kündigen würdest. Dann bist du auf der sicheren Seite. Ich hoffe du hast Glück lg nattian |
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#3
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| Hallo Nattian, erstmal vielen Dank für deine Antwort, du hast mir sehr weitergeholfen! Ich bin bis jetzt noch nicht zum Arzt gegangen, nein. Mich machen die Schichten so fertig, dass ich den ganzen Tag schlafen könnte und es nicht mal auf die Reihe bringe zum Arzt zu gehen, aber das würde ich dann natürlich bei Zeiten machen.. Ich habe in dieser Produktionshalle auch ständig Kopfschmerzen, weiß nicht wovon das kommt. Bin ich dann draußen, ist es vorbei???!!! Also denkst du ich soll zuerst mal auf das Arbeitsamt im Ort gehen und mich dort beraten lassen, was ich tun soll. Habe ich dann meinen Restanspruch trotzdem noch, obwohl ich jetzt nach über einem Jahr Schule/Studium wieder zum Arbeiten begonnen habe. Gelten die eineinhalb Jahre Beschäftigung vor Schule dann noch oder wird das ab meiner Beschäftigung jetzt neu angerechnet? Viele liebe Grüße Kerstin |
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#4
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| hallo kerstin, also dein restanspruch bleibt 4 jahre nach dem letzten anspruch bestehen, aber es ist ja die frage der sperre, und die würde ich abklären lassen. Am besten machst du einen Termin wie gesagt zur Leistungsberatung und dann klärst du alles ab. Du musst auch mindestens 2 jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein um 1Jahr arbeitslosengeld zu bekommen. Wenn du nur 1 Jahr warst dann hast du Anspruch auf 6 Monate, die werden Dir dann auf Dien Restanspruch angerechnet. Allerdings würde ich das mit dem Doc langsam mal machen, wer weiß wielange du das sonst noch durchhälst ![]() Für die Beschäftigung vor dem Studium musst du eine Arbeitsbescheinigung von dem Arbeitsgeber bringen, die bekommst du auch bei der Agentur. Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir ein schönes Wochenende lg nattian |
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