alg 1 und bildungsgutschein
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alg 1 und bildungsgutschein

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  #1  
Alt 09.09.2009, 22:37
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hi leute

ich habe ein paar fragen zur anwartschaftszeit und dem gutschein

ich habe bei drei verschiedenen firmen versicherungspflichtig gearbeitet

01.11.2007 - 30.06.2008......... 8 monate über 1000 euro verdienst

17.3.2009 - 30.03.2009 .......... 13 tage 472 euro brutto 374 netto ...

08.06.2009 - zum 01.10.2009 die kündigung also 4 monate auch über 1000 verdienst



hier die eigentlichen fragen habe ich die anwartschaftszeit erfüllt um alg 1 zu beziehen ?

wie sieht es mit dem bildungsgutschein aus bekomme ich einen bzw wird alg 1 gezahlt wenn ich jetzt zb 4,5 monate eine weiterbildung mache ?

danke
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  #2  
Alt 10.09.2009, 17:52
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Hallo,

wichtig sind Zeiten innerhalb der Rahmenfrist von 24 Monaten.

Da Du ab 01.10.09 arbeitslos wirst, ist also die Rahmenfrist folgendermaßen:

01.10.2007 bis 30.09.2009

Die BA rechnet für einen Monat 30 Tage. Demnach komme ich auf ca. 310 Tage bei Dir. Da Du aber mind. 360 sozialversicherungspflichtige Tage vorweisen musst, hast Du demnach keinen Anspruch auf ALG I.

Ob Du einen BGS bekommst oder nicht, liegt im Ermessen Deines Vermittlers, es ist keine Pflichtleistung.

Wenn Du einfach so eine Weiterbildung machst, schränkst Du Deine Verfügbarkeit ein und giltst demnach nicht mehr als arbeitslos.

Gruß
Xala
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  #3  
Alt 10.09.2009, 23:01
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Standard ....

danke für die antwort aber wie kommst du auf 310 tage ..... ? 12 monate x 30 plus 13 tage ich komme auf 373 tage .........
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  #4  
Alt 11.09.2009, 06:35
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Ups sorry, da hab ich mich verrechnet.

Anspruch müsste also vorhanden sein, lass das am besten nochmal prüfen.

LG
Xala
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  #5  
Alt 11.09.2009, 07:44
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Standard Ups

ups ups

Gruss

wellen
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  #6  
Alt 15.09.2009, 14:04
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wie sieht es den aus wenn ich am 1.11 arbeitslos werde ......... bzw wie wird das geregelt diese 360 tage ......... wird ab dem tag der arbeitslosigkeit bzw kündigung 360 tage zurück gerechnet ?


hätte ich anspruch wenn ich am 1.11 arbeitslos werde ?


danke
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