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#1
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| Hallo, erstmal alle und ein weiteres, schönes Weihnachtsfest. Also, meine Situation ist folgende: Von August 2007 bis Juni 2010 habe ich eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert und diese auch erfolgreich beendet. In der ganzen Zeit habe ich sozialversicherungspflichtiges Gehalt verdient. Nach der Ausbildung sollte ich ursprünglich bis Oktober 2010 übernommen werden als Vollzeitkraft, um dann ab Oktober zum Wintersemester studieren zu können. Tja, leider kam es aber anders. Seit Januar 2010 bin ich in psychotherapeutischer Behandlung, seit März 2009 in psychatrischer Behandlung. Mein Bruder brachte sich 2007 um und ich wurde als Kind und Jugendliche missbraucht. Das alles belastet mich sehr. Nach einigen Stunden bei meinen Psychotherapeuten stellte sich dann heraus, dass sich bei mir über mehrere Jahre hinweg eine Magersucht eingeschlichen hat und ich unter Borderline leide. Kurz nach Abschluss meiner Ausbildung und meiner Übernahme wurde es dann so schlimm, dass ich entweder die Wahl hatte zwischen freiwillig in eine Klinik gehen oder Zwangseinweisung, weil ich schon lebensbedrohlich untergewichtig geworden war. Ich entschied mich nach Zureden meines Psychologen dann doch lieber für Variante 1, suchte mir eine Klinik, und kam schnell rein. Vom 12.07. bis zum 09.11. dieses Jahres war ich dann also in einer Essgestörtenstation. Da war ich im Vertrag drin, mir wurde auch gesagt, ich soll mir keine Sorgen machen, denn ich könne erstmal weiterarbeiten, auch nach der Klinik. Nach 6 Wochen bekam ich dann Krankengeld, wie es auch so vorgesehen war. Also wurde ich am 09.11 entlassen, und am nächsten Tag suchte ich direkt meinen Psychiater auf. Nach meinem eigenen Verlangen schrieb er mich weiterhin bis zum 15.11 krank, länger wollte ich nicht mehr, er hätte mich am liebsten noch sehr viel länger krank geschrieben (für den Rest des Jahres). Da ich aber selbst ein perfektionistischer und sehr leistungsorintierter Mensch bin mit hohen Ansprüchen an sich selbst, lehnte ich dies ab. Zumal ich mich da auch wieder für arbeitsfähig hielt. Nun, ich ging also am 15.11 zu meiner Firma, es gab neue Auszubildende, auch an meinen Platz, aber das wusste ich auch, jedoch wurde mir gesagt, dass ich trotzdem erstmal weiter arbeiten kann, und dann einer Kollegin im zweiten Stock der Firma helfen könne. Doch dann wurde ich in das Büro der Chefs beordert und bekam die Ankündigung, dass ich bis zum 31.12.2010 noch weiter beschäftigt sei und dann weg bin. Noch am selben Tag meldete ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend ab dem 01.01.2011. Dabei wurde mir zumindest schonmal sie Sorge genommen, eine Sperre zu bekommen, weil ich ja die drei Monats-Frist nicht einhalten konnte. Nun meine Fragen: - Gehe ich recht in der Annahme, dass mein Krankengeldbezug den Betrag an ALG 1 mindert (Krankengeld ist ja weniger als Gehalt) ? - Ich habe wenig angespart, weil ich ab Oktober 2011 anfangen werde zu studieren, es ist wirklich nicht viel, aber wo liegt genau die Grenze für Erspartem bei ALG 1? - Wenn ich nun zuwenig ALG 1 bekommen würde und ergänzend ALG 2 beantragen MÜSSTE, könnte dies dann zum Problem für mein Studium werden? Das Studium ist mein Wunschtraum, das will ich schon die ganzen Jahre machen, wenn ich nicht in die Klinik gegangen wäre dann würde ich jetzt unter der Erde liegen (Nein, das ist keine Untertreibung) deswegen musste ich das Studium um ein Jahr verschieben. Lieber würde ich von der Brücke springen oder Verhungern als nicht studieren gehen zu dürfen / können deswegen frage ich. - Sollte ich dann wirklich ergänzend ALG 2 bekommen, wie sieht das dann mit meiner Familie aus? Ich lebe mit meinem Vater (Vollzeitarbeiter, verdient 1200 Netto im Monat und muss drei Personen davon versorgen), meiner Mutter (Hausfrau, ist ebenfalls psychisch stark krank und wird von meinem Vater mitversorgt), meinem einen jüngereren Bruder (Seit August in Ausbildung, verdient 300 Netto, ist 21 und mein Vater ist ihm gegenüber unterhaltspflichtig) und meinen (nun) ältesten Bruder (auch in psychotherapeutischer / psychiatrischer Behandlung, hat eine Bäckerausbildung und wurde nicht übernommen, hat seither Hilfsjobs ausgeübt und ist jetzt seit ca. einem Jahr Hartzler, ist aber 29 und bildet somit seine eigene Bedarfsgemeinschaft). Wenn ich nun ergänzend Hartz bekommen müsste, würden mein Vater, meine Mutter und mein Bruder dann mit mir in eine BG fallen? Weil ich ja noch unter 25 bin ( bin 24. werde im August 25), aber schon eine abgeschlossene Ausbildung habe. Entfällt da dann nicht sowieso die Unterhaltspflicht der Eltern? - Mir geht es immer noch schlecht, ich bin rückfällig und mein Psychiater und mein Psychologe haben schon mehrmals angemerkt, dass ich wohl im Frühjahr oder Sommer nochmals in die Klinik muss (Als "Wiederkehrer" kommt man da sehr schnell wieder in die Klinik, man muss nicht lange auf einen Termin warten). Wie sieht das dann mit ALG 1, eventuell ergänzend ALG 2 aus? Bis besagter eventueller Wiedereinweisung will ich auf jeden Fall Arbeiten gehen. - Ich gehe mal davon aus, dass es auf jeden Fall besser wäre, bei meiner Sachbearbeiterin zu erwähnen, was mit mir los ist und das ich ab Oktober 2011 studieren will, oder? Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Ich schiebe mir sowieso mal wieder die Schuld für alles in die Schuhe, und sehe mich selbst als elende Sozialschmarotzerin an, und fühle mich total schäbig und niedergeschlagen. Das war jetzt knallhart offen geschrieben von mir, aber ich habe in der Klinik gelernt, offen über Probleme zu sprechen und ich dachte mir, für eure Antworten müsstet ihr die erwähnten Fakten vielleicht wissen. MfG, Moon Geändert von Moonshadow (26.12.2010 um 02:12 Uhr) |
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#2
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| Hallo, der Bezug von Krankengeld darf deinen Anspruch auf ALG 1 in seiner vorgegebenen Höhe natürlich NICHT mindern. Logo - denn da würde man ja zusätzlich zu sieiner Krankheit vom Gestz auch noch gestraft. Soweit sind wir in D noch nicht. Die Berechnung der Höhe des ALG 1 muss deshalb so vorgenommen werden, dass sich dein verminderter Krangengeldbezug darin nicht auswirkt. Wünsche dir gute Besserung und versuche doch dem Leben mal auch was Positives abzugewinnen - es ist alles nur eine Sache des Kopfes und deiner Gedankenwelt. Führe dich selbst in ein besseres Dasein und erfreue dich an dieser völlig neuen Erkenntnis und Wahrheit. Was deinen ergänzenden Anspruch auf ALG 2 betrifft, so ist dieser gegeben, wenn du mit ALG weniger erhalten würdest, als der Mindestsatz des Alg 2 für dich wäre. Wo der liegt weisst du ja selber. Dich selbst als Sozialschmarotzerin zu sehen ist ja ebenfalls nur Ausdruck eines sog. falschen Schuldgefühles. Falsche Schuldgefühle kommen zustande, wenn man in seiner Umgebung unter psychischem Druck gestanden hat und oft mehr leisten sollte als man in der Lage dazu war. Erst kommt die Erkenntnis mein Kind - dann die Heilung. Nutze dieses Wissen und es wird sich für dich alles ändern. Versuche dich auch nicht an einem zeitlich bereits fixiertem Studiumsbeginn festzunageln -das bringt, wenn du darüber nachdenktst, dich doch nur noch mehr unter Druck. Darum quäle dich nicht selbst, sondern gehe Schritt um Schritt vor um deine Genesung einzuleiten. Denke auch einmal über den Begriff "Vertrauen" nach. Es wird nicht zu deinem Schaden sein. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (26.12.2010 um 07:01 Uhr) |
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