ALG 1 und Jobvorschläge
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ALG 1 und Jobvorschläge

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  #1  
Alt 08.03.2011, 14:17
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Hallo Zusammen,

ich habe ein "größeres" Problem und hoffe, das mir hier ggf. jemand etwas dazu sagen könnte.

Leider muß ich etwas ausholen um die Situation zu erklären und hoffe, das schreckt niemanden ab.

ich bin exam. Kinderkrankenschwester und habe auch schon eine eigene Familie.
Nach dem Erziehungsurlaub habe ich wieder 100% in einer Klinik gearbeitet, während mein Mann (langjährig bei der Bundeswehr) sein Abitur über den Förderungsdienst der BW nachgeholt hat.
Er war in Hannover mit den Kids und ich allein in München, 1 Jahr lang.

Nach dann 1jährigem Bewerbungsmarathon ist er dann bei der Bundespolizei untergekommen und ich habe in München gekündigt und bin zurückgekommen und habe noch eine zeitlang bei einer Arbeitszeitfirma und in einem Altenheim gearbeitet.

Mit Weggang meines Mannes zum Studium bin ich jetzt quasi "Halballeinerziehend", unter der Woche ganz allein und am WE kommt er dann nach Hause.

Allerdings auch nicht regelmäßig und wenn die Praktika beginnen, hat er eben auch Schichtdienst.

Also nicht ganz einfach mit unseren Jobs zu managen, besonders mit 3 Kindern.

So,Quintessenz: ich habe keine Kinderbetreuung morgens um 5:30h,keine Nachts und überhaupt.
In meinem Job fulminant doof ;-)

Ich beziehe z.Zt ALG 1 und habe auch meine möglichen Dienstzeiten beim Arbeitsamt angegeben, ebenso, das ich in JEDEM Bereich tätig wäre, hauptsache, ich finde etwas mit mir möglichen Arbeitszeiten.

Eigene Bewerbungen im z.B Einzelhandel wurden jedoch nur mit Absagen quittiert; klar, was möchte eine Kinderkrankenschwester bei Ernstings Family

Nun bekomme ich immer Jobvorschläge, natürlich in meinem Beruf mit der üblichen Schichtarbeit.
KANN ich nicht,habe ich GESAGT und SCHRIFTLICH niedergelegt!!!

Wie kann das sein; was soll ich tun?
Wenn ich immer ablehne, werden sie mich dort irgendwann sperren?!
Die Letzte habe ich mit den Gründen "abgelehnt", 1 Woche später bekomme ich eine Ähnliche......

Hat jemand Tipps oder Vorschläge für mich?

Lb Grüße und Danke,

Anna

PS: mein jüngstes Kind ist 3 Jahre, das Älteste wird 8 Jahre
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  #2  
Alt 09.03.2011, 11:46
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Mich wundert, dass die Agentur für Arbeit das mitmacht, ich würde eigentlich erwarten, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die passenden Jobs annehmen musst, die Kinderbetreuung hat bei ALG I nicht die Bedeutung, die diese noch bei ALG II aufweist. Ich würde also erwarten, dass du mit Leistungssperren zu rechnen hast.


Zitat:
Nun bekomme ich immer Jobvorschläge, natürlich in meinem Beruf mit der üblichen Schichtarbeit.
KANN ich nicht,habe ich GESAGT und SCHRIFTLICH niedergelegt!!!
.... hochbedenklich ...
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  #3  
Alt 09.03.2011, 12:21
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Hallo Counselor,

danke für deine Antwort, leider verstehe ich das nicht so recht

Meine Kinder sind betreut von 8:00h bis 16:00h und so habe ich das auch dort angegeben.
Zugrunde wurden dann diese Std abzüglich Fahrweg gelegt, weshalb ich dann XY Eur erhalte.

Ich sollte dort angeben, WANN ich arbeiten kann und das tat ich--das meine ich mit schriftlich dort niedergelegt.

Nun bekomme ich Jobangebote mit völlig anderen Zeiten, evtl. habe ich mich falsch ausgedrückt.

Und was ist jetzt bedenklich?

Lb Gruß,

suum
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  #4  
Alt 09.03.2011, 12:24
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Aaaach sooo ....


Zitat:
Nun bekomme ich Jobangebote mit völlig anderen Zeiten
Welche Job-Angebote erhälst du?
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  #5  
Alt 09.03.2011, 12:28
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Als Krankenschwester mit Schichtdienst.
Immer Arbeitszeitfirmen, als Springer, teilweise sind die Kiniken bis zu 50 km entfernt.

Weiß nicht, wie ich das wuppen soll und wie sie sich das vorstellen
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  #6  
Alt 09.03.2011, 12:34
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Zitat:
Zitat von suumcuique Beitrag anzeigen
Als Krankenschwester mit Schichtdienst.
Immer Arbeitszeitfirmen, als Springer, teilweise sind die Kiniken bis zu 50 km entfernt.

Weiß nicht, wie ich das wuppen soll und wie sie sich das vorstellen
Hier stellt sich natürlich dann auch die Frage der Wirtschaftlichkeit, insbesondere dann, wenn ein eigenes Fahrzeug bereitgestellt werden soll.

Steht nach Auslauf von ALG I das ALG II an?
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  #7  
Alt 09.03.2011, 12:38
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Na, das hoffe ich doch nicht!!!!!
Bis dahin wird hoffentlich etwas gefunden sein.

Mir wurde jetzt 1 Jahr ALG 1 bewilligt, seit 4 1/1 Wochen bin ich jetzt erwerbslos.

Ich wollte nur Rat, was ich mit solchen Jobvorschlägen tun soll, da ich schlecht zu diesen Zeiten kann
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  #8  
Alt 09.03.2011, 12:58
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Zitat:
Ich wollte nur Rat, was ich mit solchen Jobvorschlägen tun soll, da ich schlecht zu diesen Zeiten kann
Zunächst: erhälst du Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit, musst du dich sofort nachweisbar bewerben. Bewirbst du dich nicht, läufst du in Gefahr, eine Leistungssperre zu bekommen. Bei ALG I heisst das: NO MONEY.

Es sollte eine Eingliederungsvereinbarung existieren, die deine Pflichten festlegt. Viele Leute ignorieren diese EGV, weil sie diese lediglich für ein Stück nutzloses Papier halten. Weit gefehlt. Lies dir bitte durch, was du da unterschrieben hast.

Erhälst du Arbeitsangebote aus anderen Quellen, sagen wir einfach mal Zeitarbeit, musst du prüfen, ob die Arbeitsangebote sich mit den Pflichten aus deiner EGV decken, vermutlich tun sie das nicht, wenn Arbeitszeiten angeboten werden, die sich mit deinen Pflichten als Mutter nicht vereinbaren lassen.

Aber Achtung: im SGB III (Agentur für Arbeit) bist du als Mutter nicht so geschützt wie im SGB II (Arge-Jobcenter). Und nirgendswo steht, dass du Jobs ablehnen darfst, die nicht von der Agentur für Arbeit vorgeschlagen werden.

Bitte kläre ab, welche Jobs du annehmen musst und wie deine Elternsituation von der Agentur betrachtet wird, ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit sollte da für Klarheit sorgen, bitte teile ihm aber nicht explizit mit, dass du Arbeitsangebote ablehnst, das gibt sonst einen Schuss in den Ofen.
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  #9  
Alt 09.03.2011, 13:04
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort :-)

Ich habe am 22.3 meinen ersten Termin dort (außer bei der Antragsabgabe) und kann mich überhaupt nicht an eine Eingliederungsvereinbarung erinnern??!

Ich habe, bis auf meinen Antrag, bisher nichts unterschrieben

Die Jobvorschläge kamen immer ohne Rechtsfolgenbelehrung (Google sagt, das sei ein nicht unwichtiger Bestandteil).
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  #10  
Alt 10.03.2011, 12:23
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Es kann sein, dass an diesem 22.3. auch die EGV vorgelegt wird.

Dieser widmest du bitte deine volle Aufmerksamkeit, insbesondere hinsichtlich deiner Bewerbungsbemühungen.

Bitte aufpassen: es kann sein, dass dein Ansprechpartner auf Rückfragen etwas gequält reagiert, du solltest aber keine Fragen offenlassen, Unwissen wird mit Leistungssperre belohnt.
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