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#1
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| Hallo, ich habe folgendes problem: ich habe vor ein paar tagen eine zusage fuer ein stipendium an einer privatakademie bekommen. um die chance nutzen zu koennen muesste ich mein arbeitsverhaeltniss kuendigen. ich habe inklusive ausbildung schon 9 jahre arbeiten hinter mir und ich kann diesen beruf einfach nicht mehr ab, deshalb moechte ich natuerlich diese moeglichkeit ausnutzn und mein arbeitsverhaeltniss kuendigen. nun wollte ich wissen ob ich alg 1 beziehen kann um mir den lebensunterhalt zu leisten ohne das ich mich dabei nach einer anderen arbeit umschauen soll? kann ich dann nach alg1 weiter alg 2 beantragen bis ich mit dem studium fertig bin(dauer 4 jahre..) ? Bafoeg bekomm ich leider nicht weil es ein studium an einer privatakademie ist. ich weiss echt nicht was ich tun soll...nicht mal studentkredit kann man beantragen aus demselbigen grund. und mein stipendium erlaubt es mir nicht einen nebenjob zu belegen. also bin ich meiner meinung nach auf das ALG angewiesen sonst zerplatzt meine traum zu dieser einmaligen chance auf das stipendium ![]() bitte um rat und hilfe |
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#2
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| Gibt es eine Art zusätzliche Stipendien, Förderungen von Stiftungen o.ä. für den Lebensunterhalt? Vielleicht könnte es helfen, wenn man wüsste, was für ein Stipendium Du erhalten hast.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Stipendium in der art das mir das 8 semestrige studium von akademie bezahlt wird...das heisst keine studiengebuehr und keine pruefungsgebuehren so wie es an privatakademien ueblich ist. |
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#4
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| Hallo! Nun ja, muss es denn eine Privatakademie sein? Würde es denn nicht auch als Fernstudium gehen? Dann könntest du deinen Job weiter ausüben und wärest nicht auf Versicherungs- und / oder Sozialleistungen angewiesen. Wenn du den Job jetzt kündigen würdest, dann bin ich mir fast sicher, würdest du Sanktionen bekommen wenn du ALG 1 bekommen würdest. Denn dann hast du dich selbst und freiwillig in die "Misere" rein gebracht. ALG 2 würdest du schon mal nicht bekommen, weil du dafür vermittelbar sein musst. Wenn du Vollzeit studierst bist du dies nicht. Deinen Traum will ich dir nicht madig machen aber so wie es für mich aussieht sieht es ziemlich schwarz aus mit dem Studium. Allerdings bin ich aber auch keine Expertin. Geändert von Moonshadow (17.01.2010 um 18:16 Uhr) |
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#5
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| Immerhin hat man Dich aufgenommen, nachdem Du bereits etliche Jahre im Berufsleben stehst. Damit dürftest Du doch nicht der einzige sein. Hat die Akademie vielleicht selbst Infos über Möglichkeiten zur Absicherung des Lebensunterhalts? Gibt es Infos auf der Homepage oder ein Studentenforum, in dem man sich womöglich über dieses Thema austauscht? (Wobei es wichtig wäre, eine Lösung auch hier einzustellen.)
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#6
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| Stipendien gibt es offenbar für 1000 verschiedene Dinge. Hast Du Dich schon einmal durch Datenbanken wie diese hier gewühlt? Tips Stipendien Auf dieser Seite unten sieht man auch jeweils gleich, was gefördert wird: Stipendien: Stipendien-Übersicht - e-fellows.net Bei geförderten Unternehmensgründungen ist es so, dass man i.d.R. mit mehreren Förderungen arbeiten muss, um das Gesamtfinanzierungskonzept zusammen zu bekommen. Dabei hat man schon einmal bessere Karten, wenn die erste Förderung bereits feststeht. Dann schließen sich andere Förderinstitutionen eher an. Vielleicht ist das ja bei einem geförderten Studium ähnlich.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
BlauBarschBube (17.01.2010) | ||
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#7
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| Wenn Du Pech hast, kannst Du nicht mal AlgI beziehen, da Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, da Du ja das Studium mit Sicherheit in Vollzeit absolvierst, oder? Ruf doch einfach mal bei der Agentur für Arbeit an und lass Dich zwecks Leistungsbezug beraten. |