ALG 1 und Privatstudium
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG 1 und Privatstudium

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 17.01.2010, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 2
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
BlauBarschBube befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich ALG 1 und Privatstudium


Hallo,
ich habe folgendes problem: ich habe vor ein paar tagen eine zusage fuer ein stipendium an einer privatakademie bekommen. um die chance nutzen zu koennen muesste ich mein arbeitsverhaeltniss kuendigen.
ich habe inklusive ausbildung schon 9 jahre arbeiten hinter mir und ich kann diesen beruf einfach nicht mehr ab, deshalb moechte ich natuerlich diese moeglichkeit ausnutzn und mein arbeitsverhaeltniss kuendigen.
nun wollte ich wissen ob ich alg 1 beziehen kann um mir den lebensunterhalt zu leisten ohne das ich mich dabei nach einer anderen arbeit umschauen soll? kann ich dann nach alg1 weiter alg 2 beantragen bis ich mit dem studium fertig bin(dauer 4 jahre..) ?
Bafoeg bekomm ich leider nicht weil es ein studium an einer privatakademie ist.
ich weiss echt nicht was ich tun soll...nicht mal studentkredit kann man beantragen aus demselbigen grund. und mein stipendium erlaubt es mir nicht einen nebenjob zu belegen.
also bin ich meiner meinung nach auf das ALG angewiesen sonst zerplatzt meine traum zu dieser einmaligen chance auf das stipendium

bitte um rat und hilfe
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 17.01.2010, 18:06
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Gibt es eine Art zusätzliche Stipendien, Förderungen von Stiftungen o.ä. für den Lebensunterhalt?

Vielleicht könnte es helfen, wenn man wüsste, was für ein Stipendium Du erhalten hast.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 17.01.2010, 18:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 2
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
BlauBarschBube befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Stipendium in der art das mir das 8 semestrige studium von akademie bezahlt wird...das heisst keine studiengebuehr und keine pruefungsgebuehren so wie es an privatakademien ueblich ist.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 17.01.2010, 18:13
Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2009
Beiträge: 59
Bedankte sich: 8
7 Danksagungen in 7 Beiträgen
Moonshadow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo!

Nun ja, muss es denn eine Privatakademie sein?
Würde es denn nicht auch als Fernstudium gehen?
Dann könntest du deinen Job weiter ausüben und wärest nicht auf Versicherungs- und / oder Sozialleistungen angewiesen.
Wenn du den Job jetzt kündigen würdest, dann bin ich mir fast sicher, würdest du Sanktionen bekommen wenn du ALG 1 bekommen würdest.
Denn dann hast du dich selbst und freiwillig in die "Misere" rein gebracht.

ALG 2 würdest du schon mal nicht bekommen, weil du dafür vermittelbar sein musst.
Wenn du Vollzeit studierst bist du dies nicht.

Deinen Traum will ich dir nicht madig machen aber so wie es für mich aussieht sieht es ziemlich schwarz aus mit dem Studium.
Allerdings bin ich aber auch keine Expertin.

Geändert von Moonshadow (17.01.2010 um 18:16 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 17.01.2010, 18:20
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Immerhin hat man Dich aufgenommen, nachdem Du bereits etliche Jahre im Berufsleben stehst. Damit dürftest Du doch nicht der einzige sein.

Hat die Akademie vielleicht selbst Infos über Möglichkeiten zur Absicherung des Lebensunterhalts?

Gibt es Infos auf der Homepage oder ein Studentenforum, in dem man sich womöglich über dieses Thema austauscht? (Wobei es wichtig wäre, eine Lösung auch hier einzustellen.)
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 17.01.2010, 18:43
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Stipendien gibt es offenbar für 1000 verschiedene Dinge.

Hast Du Dich schon einmal durch Datenbanken wie diese hier gewühlt?

Tips Stipendien

Auf dieser Seite unten sieht man auch jeweils gleich, was gefördert wird:

Stipendien: Stipendien-Übersicht - e-fellows.net

Bei geförderten Unternehmensgründungen ist es so, dass man i.d.R. mit mehreren Förderungen arbeiten muss, um das Gesamtfinanzierungskonzept zusammen zu bekommen. Dabei hat man schon einmal bessere Karten, wenn die erste Förderung bereits feststeht. Dann schließen sich andere Förderinstitutionen eher an.

Vielleicht ist das ja bei einem geförderten Studium ähnlich.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag:
BlauBarschBube (17.01.2010)

  #7  
Alt 18.01.2010, 19:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 8
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Workerin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn Du Pech hast, kannst Du nicht mal AlgI beziehen, da Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, da Du ja das Studium mit Sicherheit in Vollzeit absolvierst, oder?

Ruf doch einfach mal bei der Agentur für Arbeit an und lass Dich zwecks Leistungsbezug beraten.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen





Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.