ALG 1 und schwanger
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG 1 und schwanger

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 20.01.2009, 14:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
grisu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage ALG 1 und schwanger


Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Ich bin arbeitslos und möchte gerne in Teilzeit arbeiten.
Jetzt habe ich festgestellt,dass ich schwanger bin.
Was habe ich zu beachten oder womöglich sogar zu befürchten?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 20.01.2009, 18:01
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ist etwas

zu wenig an Infos über dich.

Da kann man gar nichs sagen.


Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 20.01.2009, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
grisu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

was für infos werden denn benötigt?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 24.01.2009, 15:15
Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 42
Bedankte sich: 0
8 Danksagungen in 8 Beiträgen
Tobs befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von grisu Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Ich bin arbeitslos und möchte gerne in Teilzeit arbeiten.
Jetzt habe ich festgestellt,dass ich schwanger bin.
Was habe ich zu beachten oder womöglich sogar zu befürchten?
Erstmal ist wichtig zu wissen, auf welche Grundlage sich die Bemessung deines Alg-Anspruches beruht, auf eine Vollzeitbeschäftigung??
Wenn du dichh nämlich nun nur noch für eine Teilzeitstelle zur verfügung stellt, erhälst du auch nur noch die Hälfte deines Alg.

Die Schwangerschaft musst du der AA mitteilen und gleichzeitig deinen Mutterpass vorlegen mit Beginn des Mutterschutzes werden die Leistungen eingestellt, da dir ab hier Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zusteht!
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 24.01.2009, 23:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
grisu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich habe angegeben,dass ich für 20 Stunden arbeiten kann, da ich schon ein Kind habe.
Die ALG-Ansprüche beruhen also auf einer Teilzeitbeschäftigung.
Und bis ich in Mutterschutz gehe bin ich natürlich auch bereit arbeiten zu gehen.
Aber auch ohne Schwangerschaft ist es hier in der Gegend schwierig Teilzeit zu arbeiten.
Jetzt soll ich vier Wochen in ein Bewerbertraining. Was ich ehrlich gesagt für meine Vorbildung Quatsch finde. Aber da kann man sich wohl nicht gegen wehren.

Ich bekomme dann mit Beginn des Mutterschutzes die 13,00 Euro von der KK.
Ich glaube doch,dass es 13,00 euro pro Tag sind?
Aufgestockt wird dann nicht mehr vom Arbeitsamt? Naja...wohin aufstocken. Schon klar.
Würden sie bei einer Vollzeitstelle aufstocken? Wahrscheinlich auch nicht oder?
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wollte ausbildungsbetrieb wechseln, nun schwanger. julez Ausbildung 1 03.04.2009 19:17
Schwanger und neuer Job? sommerregen Karriere & Job 3 30.01.2009 12:14
Hilfe...ich glaub ich bin schwanger.. colle Ausbildung 4 26.10.2008 11:42
Schwanger 1€Job Hochwasserschäden beseitigen shanaya77 Vermittlungsgutschein und Arbeitsgelegenheit 2 15.05.2008 20:07




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.