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#1
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| Hallo zusammen, weiß jemand, wieviel man aktuell zum ALG 1 dazu verdienen darf und wie man zum Beispiel eine selbständige tätigkeit beim arbeitsamt angibt? also, wie man das am besten bezeichnet? gibt es da sowas wie freelancer-tätigkeit, die man dann auf 165€-basis angeben kann? vielen dank |
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#2
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| Du kannst bei ALG I-Bezug einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit in einem Umfang von unter 15 Stunden wöchentlich nachgehen. Ab einer Tätigkeit von 15 Stunden wöchentlich giltst Du nicht mehr als arbeitslos und kannst kein ALG I mehr beziehen. (Anders sieht es bei ALG II aus, da gibt es diese Grenze nicht.) Es ist sogar eine gute Idee, eine solche Tätigkeit aufzunehmen, da Du dann ein Loch in Deinem Lebenslauf vermeiden, Deine beruflichen Kenntnisse auf dem Laufenden halten und Kontakte knüpfen kannst. Anrechnungsfrei bleiben 165 € Einkommen, d.h. nach Abzug der Kosten, z.B. Werbungskosten. Mehrverdienste werden mit dem ALG I verrechnet. Ausnahme: Wenn Du bereits vor der Arbeitslosigkeit nebenberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig warst, kann auch ein höheres Einkommen anrechnungsfrei bleiben. Sollte dies bei Dir der Fall sein, dann frag noch mal nach. Hier ist eine Infobroschüre der Arbeitsagentur dazu: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...neinkommen.pdf Diese Bescheinigung über Nebeneinkommen ist auszufüllen: Sorry, hatte das falsche Formular beigepackt (das für Arbeitgeber). Wenn ich das richtige noch im Netz finden sollte, stelle ich es noch ein. Ansonsten gibt's das bei der Arbeitsagentur. Entsprechende Belege sind beizufügen. Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (08.05.2010 um 20:43 Uhr) Grund: Formular-Korrektur |
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