ALG 1 und Umzugskosten sowie Krankschreibung
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ALG 1 und Umzugskosten sowie Krankschreibung

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  #1  
Alt 20.06.2010, 21:33
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Bin seit einigen Tagen leider im ALG1, und hab da gleich mal 2 Fragen:

1. wenn ich einen neuen Job finden sollte, welcher einen Umzug unumgänglich macht (zB 600 km Entfernung vom jetzigen Wohnort), würde sich das Amt an den Umzugskosten beteiligen?

2. sollte ich erkranken, bestehe die Möglichkeit, mich von meinen Eltern "gesund pflegen" zu lassen? Bzw. Hintergrund ist, dass ich eine 1-jährige Tochter habe, um die ich mich schlecht bei Krankheit kümmern könnte, aber die Großeltern hätten halt die Möglichkeit (Büro von meinem Vater ist direkt an der Wohnung angeschlossen, und meine Mutter arbeitet nur vormittags). Allerdings wohnen meine Eltern knappe 5 Stunden entfernt.... sprich, ich müsste mich und meine Tochter abholen lassen. Ich spreche hier aber nur für den absoluten Notfall, sprich wenn ich mich wirklich kaum oder gar nicht mehr bewegen könnte... hoffentlich trifft das nie ein!!!! -- aber mit Kind muss man einfach für alle Fälle vorbereitet sein...

Hoffe aber, dass ich baldigst dem Amt sagen darf: herzlichen Dank für die Unterstützung, aber ich brauch euch nicht mehr! ;-)))

vielen Dank schon mal im Vorraus für Eure Unterstützung !
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  #2  
Alt 21.06.2010, 00:11
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Standard Eingliederungsvereinbarung

Auf die erste Frage kann ich Dir antworten:

Man wird mit Dir beim ersten Gespräch beim Vermittler eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.

Spreche, bevor er sie ausstellt, von vornherein das Thema bundesweite Bewerbungen und Unterstützung im Falle des Umzugs an, damit der Punkt direkt in die Eingliederungsvereinbarung gesetzt wird.

Du kannst eine Unterstützung auch ohne diesen Zusatz in der Vereinbarung erhalten. Steht der Punkt jedoch von vornherein drin, weißt Du konkret, mit welcher Unterstützung Du rechnen kannst.

Das ist wichtig, damit Du entsprechend kalkulieren kannst, bevor Du Dich in entsprechender Entfernung bewirbst. Wir haben hier ab und zu verzweifelte Anfragen im Forum, weil Leute eine Zusage für eine Arbeitsstelle in hunderten Kilometern Entfernung erhielten und dann überhaupt keinen blassen Schimmer haben, wie sie einen solchen Fernumzug finanziell stemmen könnten.

Absagen können sie die Arbeitsstelle dann natürlich nicht mehr ohne Sperre oder Sanktion.

Bei ALG I werden u.U. volle Umzugskosten, Trennungskostenzuschüsse und notwendige Hotelkosten übernommen.

Bei ALG II sieht's leider bescheidener aus. Da wird üblicherweise nur noch die Miete für einen Umzugs-LKW übernommen. Kann man seine Waschmaschine nicht selber schleppen und den LKW nicht selbst fahren und hat man sich nicht tunlichst rechtzeitig mit muskelbepackten jungen Männern angefreundet, die möglichst auch noch gleich einen LKW-Führerschein haben, so hat man ein Problem. Trennungskostenzuschüsse und Hotelkosten kann's evtl. auch geben. Ich habe jedoch gehört, dass diese Dinge nicht freiwillig in die Eingliederungsvereinbarung geschrieben werden.

Trotz gewisser Kostenübernahmen können sich in manchen Fällen Bewerbungen dennoch von vornherein erledigen.

Ein Fernumzug über 600 Kilometer wirft beispielsweise tausende von Euro Kosten auf, die innerhalb sehr kurzer Zeit entstehen. Als Trennungskostenzuschuss werden z.B. 260 € monatlich gewährt. Versuche mal, dafür ein Zimmer in München anzumieten.

Oder ein Umzug für eine befristete Stelle. Da kann es gut sein, dass man am Ende draufzahlt, weil die Kosten, die man selbst dafür zu tragen hat, neben dem Lebensunterhalt binnen der Befristung durch das Gehalt womöglich gar nicht hereinkommen.

Außerdem müssen Kosten in jedem Fall beantragt werden, bevor sie entstehen, und dann sind etliche Summen erst einmal vorzustrecken, bevor der Antrag seinen Amtsweg gegangen ist.

Deshalb empfehle ich jedem, vor einer Bewerbung ein paar Gedanken auf die ggf. entstehenden Umzugskosten zu verwenden. Mal kurz im Internet nachgesehen, was Wohnungen vor Ort kosten und ob es günstige Möglichkeiten für eine Zwischenmiete gibt. Mal eben das voraussichtliche Gehalt und die zu erwartende finanzielle Unterstützung der Arbeitsagentur oder ARGE mit den Kosten vergleichen bzw. grob überschlagen, was in welchem Zeitraum anfällt.
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Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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Geändert von Melete (21.06.2010 um 01:05 Uhr)
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  #3  
Alt 21.06.2010, 01:16
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Hi, Melete,

den vorstehenden beitrag muss ich mal kurz kommentieren:


Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Auf die erste Frage kann ich Dir antworten:

Man wird mit Dir beim ersten Gespräch beim Vermittler eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.

Spreche, bevor er sie ausstellt, von vornherein das Thema bundesweite Bewerbungen und Unterstützung im Falle des Umzugs an, damit der Punkt direkt in die Eingliederungsvereinbarung gesetzt wird.

Vorsicht! Das Thema bundesweite Vermittlung sollte man unbedingt vermeiden, sonst steht womöglich in der Eingliederungsvereinbarung, dass man sich konkret und nachweisbar bundesweit bewerben muss. Im ungünstigsten Fall heisst das, daß man fern von Hilfe und Familie im Niemandsland mit Null Infrastruktur aufschlägt, möglicherweise mit einem befristeten Vertrag und von einer ZAF hin- und hergeschubst.

Du kannst eine Unterstützung auch ohne diesen Zusatz in der Vereinbarung erhalten. Steht der Punkt jedoch von vornherein drin, weißt Du konkret, mit welcher Unterstützung Du rechnen kannst.

Die Agentur für Arbeit /Arge wird keine Blankoerklärung abgeben und eine Erklärung, die ein Hilfeempfänger als Zusage werten könnte, möglichst schwammig formulieren. Denn die Unterstützungsleistungen nach § 45 SGB III sind "Kann"-Leistungen, keine "Muss"- Leistungen, und die Agentur/Arge wird sich das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen und sich gegenüber dem Hilfeempfänger nicht wirklich binden und verpflichten wollen.
Vor dem 31.12.2008 war das SGB III klarer formuliert, seit dem 01.01.2009 spricht das SGB III nur noch von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget.


Das ist wichtig, damit Du entsprechend kalkulieren kannst, bevor Du Dich in entsprechender Entfernung bewirbst. Wir haben hier ab und zu verzweifelte Anfragen im Forum, weil Leute eine Zusagen für eine Arbeitsstelle in hunderten Kilometern Entfernung erhielten und dann überhaupt keinen blassen Schimmer haben, wie sie einen solchen Fernumzug finanziell stemmen könnten.

Absagen können sie die Arbeitsstelle dann natürlich nicht mehr ohne Sperre oder Sanktion.

Bei ALG I werden u.U. volle Umzugskosten, Trennungskostenzuschüsse und notwendige Hotelkosten übernommen.

Es kann sein, dass die Agentur früher die Umzugskosten getragen hat. Heute kann davon nicht mehr ausgegangen werden.

Bei ALG II sieht's leider bescheidener aus. Da wird üblicherweise nur noch die Miete für einen Umzugs-LKW übernommen. Kann man seine Waschmaschine nicht selber schleppen und den LKW nicht selbst fahren und hat man sich nicht tunlichst rechtzeitig mit muskelbepackten jungen Männern angefreundet, die möglichst auch noch gleich einen LKW-Führerschein haben, so hat man ein Problem. Trennungskostenzuschüsse und Hotelkosten kann's evtl. auch geben.

Ganz so schwarz sieht es bei ALG II nicht aus, ist der Umzug aber mit einer Arbeitsaufnahme verbunden, sollte der Umzug von der ARGE/Jobcenter finanziert werden. Man muss sich aber vor Arbeitsaufnahme kümmern und die Details besprechen, sonst wird von der Arge gemauert und man guckt in die Röhre, obwohl es dazu inzwischen eine Rechtsprechung gibt. Man muss aber aufpassen: Grundsätzlich fällt die Unterstützung anlässlich einer Arbeitsaufnahme so mager aus, dass eine auswärtige Arbeitsaufnahme sich ruinös bis desaströs auswirken kann, insbesondere dann, wenn die Arbeitsaufnahme kurzfristig Knall auf Fall erfolgen soll.

Ich habe jedoch gehört, dass diese Dinge nicht freiwillig in die Eingliederungsvereinbarung geschrieben werden.

Trotz gewisser Kostenübernahmen können sich in manchen Fällen Bewerbungen dennoch von vornherein erledigen.

Ein Fernumzug über 600 Kilometer wirft beispielsweise tausende von Euro Kosten auf, die innerhalb sehr kurzer Zeit entstehen. Als Trennungskostenzuschuss werden z.B. 260 € monatlich nicht verbindlich! gewährt. Versuche mal, dafür ein Zimmer in München anzumieten.

Oder ein Umzug für eine befristete Stelle. Da kann es gut sein, dass man am Ende draufzahlt, weil die Kosten, die man selbst dafür zu tragen hat, neben dem Lebensunterhalt binnen der Befristung durch das Gehalt womöglich gar nicht hereinkommen.

Außerdem müssen Kosten in jedem Fall beantragt werden, bevor sie entstehen, und dann sind etliche Summen erst einmal vorzustrecken, bevor der Antrag seinen Amtsweg gegangen ist.

Deshalb empfehle ich jedem, vor einer Bewerbung ein paar Gedanken auf die ggf. entstehenden Umzugskosten zu verwenden. Mal kurz im Internet nachgesehen, was Wohnungen vor Ort kosten und ob es günstige Möglichkeiten für eine Zwischenmiete gibt. Mal eben das voraussichtliche Gehalt und die zu erwartende finanzielle Unterstützung der Arbeitsagentur oder ARGE mit den Kosten vergleichen bzw. grob überschlagen, was in welchem Zeitraum anfällt.
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  #4  
Alt 21.06.2010, 01:24
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Zitat:
2. sollte ich erkranken, bestehe die Möglichkeit, mich von meinen Eltern "gesund pflegen" zu lassen? Bzw. Hintergrund ist, dass ich eine 1-jährige Tochter habe, um die ich mich schlecht bei Krankheit kümmern könnte, aber die Großeltern hätten halt die Möglichkeit (Büro von meinem Vater ist direkt an der Wohnung angeschlossen, und meine Mutter arbeitet nur vormittags). Allerdings wohnen meine Eltern knappe 5 Stunden entfernt.... sprich, ich müsste mich und meine Tochter abholen lassen. Ich spreche hier aber nur für den absoluten Notfall, sprich wenn ich mich wirklich kaum oder gar nicht mehr bewegen könnte... hoffentlich trifft das nie ein!!!! -- aber mit Kind muss man einfach für alle Fälle vorbereitet sein...
Als Hilfeempfänger unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung und du darfst dich nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis deines Sachbearbeiters aus dem Erreichbarkeitsbereich deiner Agentur für Arbeit begeben ("erlaubte Ortsabwesenheit"): inwieweit die erlaubte Ortsabwesenheit bei Krankheit und Pflege angewendet werden muss, solltest du mit deiner Agentur für Arbeit besprechen und auch mit einem schriftlichen Bescheid fixieren.
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  #5  
Alt 21.06.2010, 01:44
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Mmh. Bei einer Bekannten von mir steht in der Eingliederungsvereinbarung, dass die Agentur für Arbeit im Falle einer auswärtigen Arbeitsaufnahme einen Umzugskostenzuschuss bis 3.000 € übernimmt, zudem Trennungskosten von 260 € und Hotelübernachtungen bis 50 € pro Übernachtung.

Man kann das also durchaus vereinbaren, zumindest bei ALG I.

Dabei erhielt die Bekannte bislang keine Aufforderungen zur Bewerbung bei Zeitarbeitsunternehmen mit Umzugserfordernis, sondern nur im Umkreis. Einmal wurde sie vom Arbeitgeberservice einer weit entfernten Stadt angerufen und nach ihrem Interesse an einer Arbeitsstelle gefragt. Das war jedoch eine unbefristete Stelle (keine Zeitarbeit).
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