ALG 1: Vollzeit-Maßnahme trotz Teilzeit-Verfügbarkeit?
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ALG 1: Vollzeit-Maßnahme trotz Teilzeit-Verfügbarkeit?

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  #1  
Alt 01.05.2011, 16:35
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Standard ALG 1: Vollzeit-Maßnahme trotz Teilzeit-Verfügbarkeit?


Hallo in die Runde,
zu meiner Frage habe ich in diesem riesigen Forum keine Antwort gefunden, also trau ich mich mal!

In den letzten sechs Jahren habe ich mit 20 Wochenstunden auf Teilzeit gearbeitet und suche seit Januar einen neuen Job auf dieser Basis.

Die Agentur für Arbeit hat mich ab dem 9. Mai zu einer vierwöchigen Maßnahme "Aktivierung und Orientierung" eingeladen, die leider auf Vollzeit läuft. Damit habe ich ein Problem, weil ich meine demenzkranke Mutter betreue, für deren Krankheit ich leider keine offiziellen Belege (Pflegestufe etc.) habe.

Eine Bekannte sagte mir heute, dass ich an der Maßnahme wegen meiner Verfügbarkeit auch in Teilzeit teilnehmen kann. Wenn das ginge, wäre ich heilfroh. Habt ihr dazu Tipps oder Erfahrungen? Oder muss ich in den sauren Vollzeit-Apfel beißen?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 05.05.2011, 08:30
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Standard AW: ALG 1: Vollzeit-Maßnahme trotz Teilzeit-Verfügbarkeit?

Es sollte so sein, dass du die Massnahmne auch in Teilzeit besuchen können solltest, also z.B. bis Mittag. Sprich bitte mit deinem persönlichen Ansprechpartner.

Achtung: solange nichts geregelt ist, besuchst du die Massnahme bitte in Vollzeit, denn würdest du "sanktioniert", wäre das bei ALG I eine Leistungssperre und nicht wie bei ALG II eine gestaffelte Sanktion.
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  #3  
Alt 06.05.2011, 07:45
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Standard AW: ALG 1: Vollzeit-Maßnahme trotz Teilzeit-Verfügbarkeit?

Hallo Counselor und danke für deine Antwort!

Meine Sachbearbeiterin hat am Montag abgelehnt, dass ich die Maßnahme in Teilzeit besuche. Sie verwies auf meine Eingliederungsvereinbarung, in der steht, dass ich Teil- und Vollzeit verfügbar bin. ****!

Im Jobcenter habe ich meine Stellensuche auf 20 Stunden eingeschränkt.

Außerdem habe ich gehört, dass zur Eingliederungsvereinbarung eine Rechtsbelehrung gehört. Stimmt das?

So eine Rechtsbelehrung habe ich nicht. Wie sieht sie denn aus? Ist das nur ein Satz, der unter der Eingliederungsvereinbarung steht? Oder ist das ein eigener Satz Papiere?

Wenn die Eingliederungsvereinbarung ohne Rechtsbelehrung nichtig ist, gehe ich erstmal Vollzeit ab Montag zur Maßnahme und dann zum Chef meiner Agentur, um einen anderen Sachbearbeiter zu bekommen.

Was meint ihr?
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  #4  
Alt 06.05.2011, 20:58
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Standard AW: ALG 1: Vollzeit-Maßnahme trotz Teilzeit-Verfügbarkeit?

Anscheinend ist die Rechtsbelehrung so ein kleiner unscheinbarer Satz unter der Eingliederungsvereinbarung.

Ich habe heute dem Chef meiner Agentur für Arbeit gemailt, dass ich eine neue Eingliederungsvereinbarung benötige, weil ich definitiv nur noch Teilzeit arbeiten kann. Ich schrieb, dass ich auch die Maßnahme in Teilzeit mitmachen möchte. Und ich bat ihn um einen neuen Sachbearbeiter, der mich nicht nur wie einen lästigen Kunden abfertigt.

Und dann rief mich die Agentur zurück: Die Maßnahme ab Montag ist abgeblasen. Ich bekomme schriftlich einen Termin für ein persönliches Gespräch, damit wir die Eingliederungsvereinbarung ändern und damit ich meinen neuen Sachbearbeiter kennenlerne.

Ist das klasse?
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  #5  
Alt 09.05.2011, 09:33
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Standard AW: ALG 1: Vollzeit-Maßnahme trotz Teilzeit-Verfügbarkeit?

Zitat:
Zitat von wissel Beitrag anzeigen
Ist das klasse?
Nö.

Das kann dazu führen, dass man dein ALG I neu berechnet und du ein gekürztes ALG I erhälst.

Jenachdem, welche Argumentation du vorträgst, kann es sein, dass du auf einmal als nicht mehr vermittelbar dastehst und du komplett aus ALG I herausfällst.

Ein neuer Sachbearbeiter bedeutet nicht, dass der besser sein muss als der alte. Es könnte durchaus der berüchtigte Fachmann für hartnäckige Fälle sein, der den Zumutbarkeitsparagraphen aus dem SGB III rigoros anwendet.

Bitte sei in Zukunft feinfühliger, Arbeitslose sind nach Meinung der Politik Schmarotzer und Parasiten, denen man gehörig die Hammelbeine langziehen soll.

Du hast eine Broschüre bekommen, diese bitte sorgfältig durchlesen. Dort sind deine Rechte und Pflichten beschrieben.
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