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#1
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| Hallo, habe folgende Frage(n), ich habe zum 31.12.2010 eine betriebsbedingte Kündigung bekommen, wo ich nicht sehr traurig drüber bin, im Grunde steht mir ja ALG 1 zu, da ich 3 Jahre in meiner letzten Firma beschäftigt war. Meine Frau hat jetzt die möglichkeit Vollzeit arbeiten zu gehen und ich spiele Hausmann und sorge für die Kinder für ein Jahr, nebenbei wollte ich ne Fortbildung per Fernschule machen. Jetzt zu meinen Fragen: 1. Steht mir das volle ALG1 zu, oder wird gekürzt weil meine Frau arbeiten geht? 2. Wie kann ich das Amt davon am besten Überzeugen mir eine Fortbildung zu bezahlen? 3. Muss ich dann jede Arbeit annehmen, die mir das Amt anbietet, oder (auf Punkt 2 bezogen) kann ich die davon Überzeugen das es besser ist, mich weiter zu bilden?? Freu mich über jeden Tipp :o) Danke!!! Gruß tex |
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#2
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| alg i ist eine versicherungsleistung, die dir zusteht. deine frau spieltda eineuntergeordnete rolle. wenn du alg i beziehen willst, musst du dem arbeitsmarktzur verfügung stehen, auch für msnahmen bereit sein. |
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