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#1
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| Liebe Forumsteilnehmer, ich bin neu hier und hoffe, alle Benimmregeln einigermaßen beachtet zu haben. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung ![]() Ich habe am kommenden Freitag einen Termin in der Arbeitsagentur und relativ viel Angst, etwas verkehrt zu machen. Übel finde ich, dass man sich nicht einmal vorher orientieren kann, weil das ALG1-Formular nicht zum Download angeboten wird. Was ich im Internet gefunden habe, ist so verwirrend, dass mir allmählich der Schädel platzt... Wir sind eine Familie mit zwei Kindern. Ich bin berufstätig. Meine Frau war bis zur Geburt unseres ersten Kindes im August 2006 auch in Vollzeit berufstätig und verdiente etwa 3.800 EUR brutto. Nach der Mutterschutzzeit war sie in Teilzeit 10 h pro Woche, bis einschließlich August 2008, tätig und verdiente etwa 1.200 EUR brutto. Aufgrund einer fusionsbedingten Standortverlegung des Arbeitgebers sind wir beide in eine andere Region umgezogen (waren beide beim gleichen AG beschäftigt). Während ich den Arbeitgeber gewechselt habe, hat meine Ehefrau - weil keine Weiterbeschäftigung am Standort möglich war - einen Aufhebungsvertrag per 31.12.2009 (also noch in Elternzeitphase erstes Kind) unterzeichnet und in 2010 eine Abfindungszahlung erhalten. Im März 2009 kam unser zweites Kind zur Welt. Hier nochmal der Zeitablauf: bis 7-2007 Vollzeit seit 1986, Brutto 3.800 EUR 8-2006 Geburt Kind 1 10-2006 Teilzeit 10h/Woche, 1.200 EUR 08-2008 wieder in Elternzeit 03-2009 Geburt Kind 2, seitdem Elternzeit ohne Beschäftigung 01-2010 Ende Arbeitsverhältnis gemäß Aufhebungsvertrag Unsere Fragen: 1. (Unter welchen Umständen) hat meine Ehefrau Anspruch auf ALG1? 2. Wie/per wann muss ggf. eine Arbeitslos-Meldung erfolgen? 3. Welches Einkommen würde einer Berechnung zugrundegelegt? (z. B. vor Elternzeit oder Teilzeit oder fiktiver Wert) 4. Die Aufnahme einer Beschäftigung wäre aktuell wegen der Kinder derzeit nur in Teilzeit möglich, max. 16 Wochenstunden. Momentan haben wir noch keinen Kripppenplatz... Welche Nachweise verlangt die Agentur? 6. Bestünde durch die Meldung Krankenversicherungsschutz? (Die Kinder und ich sind PKV-versichert, deshalb keine Familienversicherung über mich) 7. Gibt es irgendwelche Sachen zu beachten oder Fallen im ALG1-Formular? Ich hoffe sehr auf den einen oder anderen Tipp von Euch. Danke!!!!!! |
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#2
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| hallöchen, also ich will mal versuchen dir einige fragen zu beantworten. jetzt noch einmal eine frag ist nur deine frau oder auch du jetzt arbeitslos? 1. deine frau hat anspruch auf arbeitslosengeld, wenn sie die letzten 2 jahre versicherungspflichtig beschäftigt war, dass heißt auch die elternzeit zählt dazu 2.die arbeitslosmeldung muss spätestens am 1.tag der arbeitslosigkeit erfolgen, sie kann jedoch 3 monate bevor ihr arbeitslos werdet erfolgen. wenn deine frau noch nie arbeitslos war und auch du nicht dürfte eigentlich keine sperrfrist von 7 tagen eintreten, falls doch müst ihr das schriftlich erklären. 3. es kommt drauf an, wie das ALG I berechnet wird. wenn sie innerhalb der letzten 2 jahre in der elternzeit war dann wird sie fiktiv eingetuft, heißt es wird das zugrunde gelegt als was sie sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellt. wenn sie in den letzten 2 jahren gearbeitet hat, wird das geld welches sie in der teilzeit verdient hat zugrunde gelegt. 4. wenn sie nur 16 stunden arbeiten gehen kann, wird das ALG I-geld auch auf 16stunden angerechnet, also vorsicht. sie kann bestimmt auch mehr arbeiten gehen oder? und deine frau wird automatisch kranken und plege und rentenversichert allerdings alles gesetzlich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. lg nattian |
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Franke72 (02.02.2011) | ||
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#3
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| Hi nattian, danke, dass Du Dir die Zeit für eine ausführliche (und hilfreiche!) Antwort genommen hast. ![]() ![]() Zu Deiner Nachfrage: Ich selbst bin in Vollzeit beschäftigt. Was ich noch nicht ganz kapiert hab' - ich hoffe, Du kannst dazu was sagen: Meine Frau war ja zuletzt in Teilzeit 10 Stunden beschäftigt. Mal angenommen, sie würde jetzt wahrheitsgemäß angeben, sie könnte 20 h arbeiten, hätte Sie dann auch einen entsprechend höheren ALG-Anspruch (also sozusagen hochgerechnet auf 20h)? Und wenn sie dann ALG beziehen würde und unsere Tagesmutter unerwartet abspringt, sodass meine Frau die 20h-Stelle nicht antreten könnte - hätte das dann Rückzahlungsforderungen zur Folge? LG Franke72 |
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#4
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| hallöchen, der Anspruch erhöht sich nicht, wenn sie mit den Stunden nach oben gehen würde, es würde nur umgedreht der Fall sein. Also angenommen sie war 40h arbeiten und sagt ich kann jetzt aber nur noch 30 h arbeiten gehen, dann wird das arbeitslosengeld auf 30h runtergerechnet. zurückzahlen muss sie auch nichts, aber es kann dann sein das sie eine Sperre bekommt, weil sie sich ja zur Verfügung stelle, allerdings kann ich das nicht 100% sagen. Ihr müsst einfach sehen das die Kinderbetreuung abgesichert ist, z.B. eine Kita oder eben Tagesmutter. ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. lg nattian |
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Franke72 (04.02.2011) | ||
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#5
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| Vielmals danke für Deine tolle Unterstützung! |
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#6
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| Na aber gern geschehen, viel Spaß noch und schönes Wochenende lg nattian |
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