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#1
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| Hallo, ich werde demnächst wegen Arbeitsmangel durch die Wirtschaftskrise Arbeitslosengeld I beantragen. Da ich 2 Jahre mit Hauptgewerbe und Einzahlung in die AL-Versicherung selbständig war, muß ich mein Hauptgewerbe lt. Arbeitsamt jetzt in ein Nebengewerbe mit unter 15 Std./Woche ummelden und kann damit 165 EURO monatlich dazuverdienen. Nun lese ich ständig, daß vom Arbeitsamt verlangt wird, die Formulare EK und EKS hierzu auszufüllen. Wird dies nur bei ALG II verlangt, da dies ja eine Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II ist, oder auch bei ALG 1 Werk kennt sich aus ? |
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#2
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| EK und EKS Formulare sind nur bei ALG2 auszufüllen,nicht aber bei ALG1...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| sehe das nach wirklich ausreichender Recherche auch so. Da hat sich wohl mein Buchhalter nicht richtig informiert. Habe weiterhin festgestellt, daß man eine monatliche BWA + aller Kopien und am Ende des Jahres die Steuerfeststellung vom FA nachreichen muß. Ist hoffentlich alles. Na denn mal los. |