ALG 2 statt ALG 1... wie gehts weiter?
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ALG 2 statt ALG 1... wie gehts weiter?

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  #1  
Alt 26.02.2010, 11:55
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Hallo,

mein Fall ist etwas kompliziert. Ach für JobCenter und Arbeitsamt.

Sachverhalt:
Ich wurde schwanger, und mein befristeter Arbeitsvertrag lief aus, als ich 2 Tage schon in Mutterschutz war... Somit bekam ich von der Krankenkasse Mutterschutzgeld. Danach kam ich in ALG 2 und bekam Elterngeld.

Nun möchte ich eine Umschulung machen. Job Center hat OK gegeben und auch Bildungsgutschein ausgestellt.
Letzte Woche (1 Woche vor Umschulungsbeginn) kam die Frage auf, ob das JobCenter überhaupt für mich zuständig wäre.

Seit Ende des Mutterschutzes bekomme ich schon ALG 2, aber hätte ich nicht ALG 1 ab Geburt bekommen müssen?
Komme ich nun, 1 Jahr nach Geburt auf jeden Fall in ALG 2 oder muss ich nun für 1 Monat ALG 1 beantragen, wenn ich nach (insgesamt) 1 Jahr sowieso in ALG 2 komme...

Alles kompliziert, ich hoffe, ihr versteht, was ich meine und könnt mir helfen...

Eckdaten: Mutterschutz ab 8.3.2009, Vertragsende ab 10.3.2009, Geburt: 27.03.2009
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  #2  
Alt 27.02.2010, 08:10
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Ahanit befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Soweit ich das verstehe hättest du mit ende des Mutterschutzes ALG 1 bekommen müssen, da du ja theoretisch zumindest wieder vermittelbar bist.
Andererseits kann man aber sagen, das du das Kleinkind zu betreuen hast und damit KEINE Vermittlung im Sinne des ALG 1 möglich gewesen wäre.

Die Frage ist kannst du nachweisen, das eine geeignete Person zur Kinderbetreuung vorhanden wäre, dann kannst du vermittelt werden und hättest damit anrecht auf ALG 1. hast du eine solche Person nicht....

Am besten du besprichst das ganze noch mal mit deinem Fallberater. Es ist in deinem Fall auslegungssache ob du vermittelbar bist oder nicht..

Aber wenn du dich für eine Schulung frei machen kannst, dürfte auch eine Arbeit kein Problem sein, wenn du so argumentierst, könntest du evtl wieder in ALG 1 rutschen, sofern du noch genügend Anspruch darauf hast (innerhalb von 2 Jahren min 12 Monate gearbeitet) Allerdings bekommst du das nicht rückwirkend. Du bist in der Pflicht, dich um deinen Anspruch zu kümmern, tust du das nicht ist das allein dein Problem..
__________________
Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de
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Verwirrend (27.02.2010)

  #3  
Alt 27.02.2010, 18:15
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Zitat:
Zitat von Ahanit Beitrag anzeigen
Soweit ich das verstehe hättest du mit ende des Mutterschutzes ALG 1 bekommen müssen, da du ja theoretisch zumindest wieder vermittelbar bist.
Andererseits kann man aber sagen, das du das Kleinkind zu betreuen hast und damit KEINE Vermittlung im Sinne des ALG 1 möglich gewesen wäre.

d.h. also ALG 1 bekommt man nur, wenn man innerhalb von 24 Monaten, 12 davon gearbeitet hat und vermittelbar ist???

Die Frage ist kannst du nachweisen, das eine geeignete Person zur Kinderbetreuung vorhanden wäre, dann kannst du vermittelt werden und hättest damit anrecht auf ALG 1. hast du eine solche Person nicht....

Naja, bin alleinerziehend... Und ich hab den Kitaplatz nur bekommen, weil ich die Aussicht auf eine Umschulung hatte

Am besten du besprichst das ganze noch mal mit deinem Fallberater. Es ist in deinem Fall auslegungssache ob du vermittelbar bist oder nicht..

Das ist ja das Problem. Fallberater. Die kennen sich nicht aus. Ich hab nun selbst im Internet zu meinem Fall recherchiert und die Ergebnisse meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt
Freitag hiess es, ich solle Montag gleich zum Arbeitsamt, mich arbeitssuchend melden (erneut). Dann hab ich sie auf etwas hingewiesen... 2h später ein Anruf, ich soll also nicht dort hin, sondern erstmal zur Elterngeldstelle


Allerdings bekommst du das nicht rückwirkend. Du bist in der Pflicht, dich um deinen Anspruch zu kümmern, tust du das nicht ist das allein dein Problem..
Im Nachhinein weiss ich nun, dass ich durch ALG 2 eine Menge Geld "verloren" habe. Aber das ist nun Vergangenheit und somit für mich erledigt.

...... Mein Hauptproblem ist aber momentan, dass das JobCenter die Umschulung bezahlen würde, das Arbeitsamt aber nicht, daher will ich momentan auf keinen Fall ins ALG 1 rutschen...
Ich müsste also noch bis Mitte März "warten", dann bekomme ich kein ALG 1 mehr, weil ich dann in den letzten 2 Jahren nicht mehr 12 Monate gearbeitet habe, oder? Oder zählt Mutterschutz zu Arbeit???

Danke dir, nun bin ich wieder etwas schlauer!!!
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  #4  
Alt 28.02.2010, 14:37
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Andere Frage: Hast du dich mal kundig gemacht wieviel ALG I dir zustehen würde? Vielleicht müsstest du aufstockend ALG II beantragen, bliebe also diese Stelle für dich verantwortlich. Hättest im Monat aber knappe 30€ (pauschale Einkommensbereinigung) mehr.
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  #5  
Alt 28.02.2010, 19:26
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wenn ich alg 1 bekommen würde, stünde mir kein alg 2 zu... da elterngeld und unterhalt....

bin gespannt, was ich morgen telefonisch erreichen kann...
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