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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und hoffe sehr auf Hilfe, ich stehe nämlich wie der ochs vorm Berg vor den Handlungen der AA und kanns nich so nachvollziehen. Also, ich habe 360 Tage anspruch auf ALG I ab 03.12.08 Am 04.12.08 habe ich eine Nebentätigkeit aufgenommen, die auch ordnungsgemäass angemeldet ist. Für Dez 08 habe ich dann meine audgefüllte Bescheinigung des AG über die Ntätigkeit abgegeben. Dann habe ich vom AA einen "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" bekommen und die Info, dass erin bestimmter betrag zurückzuerstatten sei. Ich komm nur nich dahinter, wie die auf den Betrag kommen und würde es gern ausrechnen. ![]() Also : Leistunsgsatz täglich 28,74 (=60 %) Nebenverdienst Dez o8 621,99 brutto = 511, 79 netto Das AA kommt damit auf einen abzusetzenden täglichen Anrechnungsbetrag von 10,62 und meint ich müsse für dez 313,78 zurückzahlen. Ich versteh die Rechnung einfach nicht Was noch besonders schlimm daran ist: sie haben noch einen Änderungsbescheid geschickt, der offensichtlich davon ausgeht, dass ich jeden Monat in dieser Höhe verdienen werde, jedenfalls haben sie einfach von jan bis dez den selben Anrechnungsbetrag beschieden. Dabei arbeite ich zb jetzt im Feb nur 2 Tage also höchstens 80 EUr Was soll ich nur machen? |
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#2
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| Kann mir denn echt keiner helfen. Bin voll verzweifelt!!!!! |
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#3
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| Zitat:
Das müsste dann doch über eine Zweite Steuerkarte laufen, wie funktioniert das genau?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#4
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| Wer ALG I bezieht, darf hinzuverdienen. Es verbleibt vom Verdienst ein Freibetrag von 165€. Man darf aber nur max. 14,99 Stunden pro Woche arbeiten, bei 15 Stunden und mehr entfällt ALG I komplett. Guckst du § 141 SGB III SGB 3 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
FreiBir (12.02.2009) | ||
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#6
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| Hallöle, och schön dass sich doch jemand meldet, juhe also, ich bin 34, beziehe aufstockend kein ALG II, arbeite unter 15 Std die Woche und halte mich auch ansonsten an die Vorgaben der AA Nichtsdetotrotz verstehe ich deren Rechnung nicht und vor allem nicht WARUM DIE DEN ANRECHNUNGSBETRAG VOM DEZ08 auf alle zukünftigen Monate anwenden, in denen definitiv und nachweislich weitaus weniger Einkünfte erzielt wurden und werden ( z. B feb 09 nur 8 Std im Monat) D.h die haben einfach für feb 09 bis nov 09 neu beschieden und zwar mit anrechnungbetrag 520 EUR, wie im Dez Wat soll das? |
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#7
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| Wenn das dein Einkommen für Dezember war, dann hast du definituv 346,79€ über dem erlaubten Freibetrag erhalten. Mir ist jetzt unbekannt inwiefern du zur Arbeit gelangst. Fahrtkosten könntest du noch zusätzlich zu den 165€ bekommen. Vielleicht wurde das auch schon abgezogen, da deren Rückforderung geringer ist. Wenn dein monatliches Einkommen unterschiedlich hoch ist, so kannst du eigentlich nur in Widerspruch gehen mit dieser Begründung. Beachte aber, dass Geld, was dir jetzt abgezogen wird, geht dir nicht verloren. Solltest du nach dem Jahr noch Arbeitslos sein und hast einiges angespart, so wird das dir noch was länger dann als Arbeitslosengeld wieder ausgezahlt. Wemm dein ALG I dann ausgeschöpft ist und du noch keine Arbeit hast, kann du dann zusätzlich zu deinem Einkommen ALG II beantragen. Dort sieht es dann etwas anders aus mit dem Freibetrag. Dort dürftest du (von dem Brutto 621,99€ ausgegangen) 204,40€ behalten und es würden dir "nur" 307,39€ abgezogen. Als ALG I Empfänger kannst du natürlich versuchen Wohngeld zu bekommen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#8
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| Hallo, Ich brauche dringend Euren Rat.Ich beziehe ALG 1,welches nächsten Monat ausläuft.Ich habe seit Sebt.08 einen Nebenjob gemacht,der mir aber zum 27.02.09 gekündigt wurde.Habe ich dadurch einen verlängerten Anspruch auf ALG1? Bitte um baldige Antwort! LG Silke aus Vaihingen Enz |
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#9
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| Hey,nein ein Minijob ändert nichts an der Bezugsdauer des Alg1... Du hast also keinen längeren Anspruch..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#10
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| Hallo Tine 9933, danke für die ANntwort. Habe schon Wi eingelegt, mal gucken. Mein AG hat mir auchnochmal schriftlich bestätigt, dass mein Einkommen stark schwankt, mal gucken, was zurück kommt. Du schriebst: Beachte aber, dass Geld, was dir jetzt abgezogen wird, geht dir nicht verloren. Solltest du nach dem Jahr noch Arbeitslos sein und hast einiges angespart, so wird das dir noch was länger dann als Arbeitslosengeld wieder ausgezahlt. Echt? Ich dachte das gibts nich mehr?! Wo steht das denn, hast du mir ggf Fundstelle bzw §§ Danke fatzi |
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