ALG II bei zu geringem ALG I ?
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ALG II bei zu geringem ALG I ?

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  #1  
Alt 20.01.2009, 17:28
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Standard ALG II bei zu geringem ALG I ?


Hallo erstmal,

ich habe mich gerade erst registriert.
Ich habe eine relativ für mich wichtige Frage, hoffe auf einige Antworten!

Ich bin nun seit dem 1. Januar 2009 arbeitslos/-suchend und habe seit heute meinen Bewilligungsbescheid!
Zum ersten muss ich sagen, das ich doch negativ überrascht war,
das mir nur ca. netto 590,- € an ALG zustehen.
Jetzt besteht für mich die Frage, habe ich bei einer Warmmiete von 360,- € überhaupt Anspruch auf ein zusätzliches ALG II?

Zu meiner Situation muss ich noch folgendes sagen,
ich bin seit August 25 Jahre alt, mein letztes Arbeitsverhältnis sah so aus, dass ich eine Ausbildung im Baudbedarf vom August 2005 bis Juni 2008 gemacht habe und dann für ein halbes Jahr übernommen wurde!

Ich hoffe ihr habt ein paar anregende und ermutigende Antworten für mich!

Vielen Dank
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  #2  
Alt 20.01.2009, 19:39
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So wie ich das sehe, hättest du Anspruch, zumindest für die ersten 6 Monate.

ALG II besteht aus 351€ Regelsatz UND angemessene KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung): sind die KdU nicht angemessen (also zu teuer), werden die KdU nach § 22 SGB II längestens für 6 Monate gezahlt, danach auf "angemessenes" Niveau gekürzt.

Allerdings hätte die Aufstockung den Nachteil, dass du sofort dem SGB II und der ARGE/Jobcenter zufällst, die Agentur für Arbeit wäre für dich nicht mehr zuständig.

Lasse dir mal dein ALG II ausrechnen, alternativ Wohngeld.
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Mister Orange (20.01.2009)

  #3  
Alt 20.01.2009, 19:49
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Ersteinmal Danke !!!

Würde das etwa heissen ich bekämme nur ALG II + evtl. Wohngeld ??

Sry wenn ich nochmal nachfrage! Aber so wie mir der Herr von der Agentur mir das zu erklären versuchte, (die besagte Person, machte auf mich den Eindruck als wüsste er nicht gerade worum es mir geht ) sollte ich ALG (bereits bewilligt, schrieb ich ja) + evtl. das ALG II zur Aufstockung und Sicherung meiner Wohnung, anfallenden Nebenkosten und halt zum Leben, bekommen.

Also von Wohngeld war da nun überhaupt nicht die Rede
!

Jetzt bin ich grad sehr verunsichert! Wenn ich das fragen darf, woher beziehst du deine Infos genau?

Mfg
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Hier könnte ihre Werbung stehen !!!

Geändert von Mister Orange (20.01.2009 um 19:52 Uhr)
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  #4  
Alt 20.01.2009, 20:24
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Möglichkeit No. I

Du beziehst ALG I und beantragst Wohngeld.

Vorteil: du unterliegst dem SGB III mit "erleichterten" Zumutbarkeitsbedingungen und wirst von der Agentur für Arbeit betreut.



Möglichkeit No. II

Du beziehst ALG I, beantragst aufstockend ALG II.

Wohngeld ist nicht möglich, weil die Kosten der Unterkunft bei ALG II bereits berücksichtigt werden.

Das ALG I wird bei ALG II voll angerechnet.

Du unterliegst sofort dem SGB II und bist sofort aufgefordert, jede zumutbare Arbeit anzunehmen (§ 2 SGB II).
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