Hallo,
weiß vielleicht jemand, wie ein ALG nach einer Selbständigkeit mit freiwilliger Arbeitslosigkeitsversicherung berechnet wird?
Ist es da von Belang, wieviele Stunden der Selbständige gearbeitet hat? Den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlt man ja pauschal je Monat.
Wenn jetzt z. B. in den letzten Monaten die Stundenzahl sehr nach unten gegangen ist und der Selbständige sich auch schon in der Krankenversicherung als teilzeitbeschäftigt gemeldet hat (um Kosten zu sparen), kann das dann Auswirkungen auf die Höhe des ALG haben?
Wenn man angestellt beschäftig ist, ist das ja so, als Teilzeitbeschäftigter bekommt man nur ein anteiliges ALG.
Kann der Selbständige bei Arbeitslosmeldung diese Tatsache verschweigen? Er hat ja ganz normal seinen Beitrag zur AL-Versicherung weiter bezahlt, nur die Beiträge zur KV wurden gekürzt.
Gruß