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#1
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| Hallo, bei mir liegt folgende Situation vor: 3.Juli - 12.10.10 Bezug von ALG I 13.10.10-12.10.11 Bezug von Elterngeld Nun wurde mir ein Minijob auf Heimarbeitsbasis angeboten, den ich bereit wäre bis September 2012 (dann habe ich einen Krippenplatz) auszuüben. Nun meine Fragen: 1. Wenn ich mich ab September 2012 wieder arbeitssuchend melde, wird mein ALG I dann auf Basis des Minijobs berechnet oder entspricht es der Höhe meines ALG I - Bezuges von 2010? 2. Wie verhält es sich mit der freiwilligen RV im Minijob? Ist es sinnvoll, den Aufstockungsbetrag zu bezahlen, da ich ja sowieso aufgrund meiner Erziehungszeit Beitragsjahre berücksichtigt bekomme? 3. Wenn ich anstatt des Minijobs mit dem AG per Rechnung verrechne, wie ist dann die Situation bzgl. ALG I-Bezug ab September 2012? Herzlichen Dank vorab! thelame |
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#2
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| Zitat:
Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig, daher wird keine ALG I - Anwartschaft generiert. zu 2 Rentenfachmann befragen. Meine unmassgebliche Meinung: da man gerade dabe iist, den Euro in Frage zu stellen und die Staatsfinanzen zu ruinieren, dürfte es wohl so sein, dass der Bürger irgendwann anlässlich seines Rentenantrages feststellt, dass seine Rente nur noch einen Almosen darstellt, und er sich schlussendlich fragen muss, warum er sein Leben lang gearbeitet hat. zu 3 Rechnungen erstellen? Also Gewerbe? Bitte erkundige dich zum Thema Existenzgründung, Gewerbe und den damit verbundenen Kosten und Pflichten.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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