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#1
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| Hallo, ich bin zum 31.3 aus Wirtschaftlichen Gründen gekündigt worden da wir schon länger auf Kurzarbeit sind und leider kein Aufschwung in sicht ist. Als ALG würde ich ca. 700 euro bekommen, nur leider sind meine Monatlichen Fixkosten fast gleich Hoch. Miete, Nebenkosten, Kabel, Versicherungen, Handy, Tel/Internet sind ja Teilweise Zeitlich gebundene Verträge die ich nicht von Heute auf Morgen Kündigen kann. Dazu kommt noch ein Laufenden Darlehen von 127 euro. Kann ich das vielleicht für eine Bestimmte Zeit aussetzen? Weil irgendwovon muß ich ja auch noch Leben. Oder heißt das gleich das ich mein Auto verkaufen muß um zu Leben? Ich hoffe natürlich schnell neue Arbeit zu finden aber zur Zeit ist mir jeder Euro wichtig |
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#2
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| Hallo, die Frage ist was für ein Darlehen du abgeschlossen hast. Teilweise sind diese sogar für Fälle wie Arbeitslosigkeit versichert, so dass du nicht dafür zahlen musst. ansonsten trag deinem Darlehensgeber dein Problem vor, möglicherwiese studen sie dir Beiträge oder vereinbaren wenigstens einen niedrigeren Zahlungsbetrag. Eine niedrigere rate zu vereinbaren ist generell durchaus üblich. 'Ich lese heraus, dass du alleine wohnst, du kannst also argumentieren, dass du weniger Geld bekommst als die netto-Pfändungsgrenze vorsieht, dass man dir also ggf. nichts vom einkommen pfänden könnte. wie es mit wohngeld aussieht, weiß ich nicht, erkundige dich bei deinem arbeitsamt über evtl. zuschüsse. du kannst dir über einen minijob aber bis zu 165 €/monat dazu verdienen. vielelicht findest du so etwas ja schnell, um deine arbeitslosigkeit zu überbrücken.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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#3
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| Wohngeld ist zum 01.01.2009 erhöht worden,denke schon das du Anspruch hast,allerdings gibt es beim Wohngeld ein Mindesteinkommen... Beim Minijob,kannst du ausser dem Freibetrag von 165€ beim Alg1, auch Fahrt und Werbungskosten geltend machen..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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