ALG geringer als Monatliche Kosten
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ALG geringer als Monatliche Kosten

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  #1  
Alt 06.03.2009, 13:33
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Thommy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG geringer als Monatliche Kosten


Hallo,

ich bin zum 31.3 aus Wirtschaftlichen Gründen gekündigt worden da wir schon länger auf Kurzarbeit sind und leider kein Aufschwung in sicht ist.

Als ALG würde ich ca. 700 euro bekommen, nur leider sind meine Monatlichen Fixkosten fast gleich Hoch.
Miete, Nebenkosten, Kabel, Versicherungen, Handy, Tel/Internet sind ja Teilweise Zeitlich gebundene Verträge die ich nicht von Heute auf Morgen Kündigen kann.
Dazu kommt noch ein Laufenden Darlehen von 127 euro. Kann ich das vielleicht für eine Bestimmte Zeit aussetzen?

Weil irgendwovon muß ich ja auch noch Leben.

Oder heißt das gleich das ich mein Auto verkaufen muß um zu Leben?

Ich hoffe natürlich schnell neue Arbeit zu finden aber zur Zeit ist mir jeder Euro wichtig
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  #2  
Alt 06.03.2009, 13:56
Benutzerbild von coquette
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coquette befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

die Frage ist was für ein Darlehen du abgeschlossen hast.

Teilweise sind diese sogar für Fälle wie Arbeitslosigkeit versichert, so dass du nicht dafür zahlen musst.

ansonsten trag deinem Darlehensgeber dein Problem vor, möglicherwiese studen sie dir Beiträge oder vereinbaren wenigstens einen niedrigeren Zahlungsbetrag. Eine niedrigere rate zu vereinbaren ist generell durchaus üblich.
'Ich lese heraus, dass du alleine wohnst, du kannst also argumentieren, dass du weniger Geld bekommst als die netto-Pfändungsgrenze vorsieht, dass man dir also ggf. nichts vom einkommen pfänden könnte.

wie es mit wohngeld aussieht, weiß ich nicht, erkundige dich bei deinem arbeitsamt über evtl. zuschüsse.

du kannst dir über einen minijob aber bis zu 165 €/monat dazu verdienen. vielelicht findest du so etwas ja schnell, um deine arbeitslosigkeit zu überbrücken.
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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  #3  
Alt 06.03.2009, 14:56
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tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wohngeld ist zum 01.01.2009 erhöht worden,denke schon das du Anspruch hast,allerdings gibt es beim Wohngeld ein Mindesteinkommen...

Beim Minijob,kannst du ausser dem Freibetrag von 165€ beim Alg1, auch Fahrt und Werbungskosten geltend machen..
__________________
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