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#1
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| Hallo, habe mich gerade angemeldet, weil mir eine Frage auf der Seele brennt. Mein Mann ist seit Oktober 07 arbeitslos. In 2008 bekam er vom Arbeitsamt einen geänderten Bescheid, dass er für 15 Monate ALG I bekommt. Nun wird er Ende August 55 Jahre. Bekommt er dann doch für 18 Monate ALG 1 oder muss er das dem Arbeitsamt mitteilen, damit er für 18 Monate das Geld bekommt, oder, oder, oder? Würde mich über zahlreiche und kompetente Antworten freuen. ![]() Danke im Voraus. |
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#2
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| Also ich verstehe das so: dein Mann bekommt für 18 Monate ALG I und weil er im August 55 Jahre wird, wollt ihr noch mal für 18 Monate ALG I haben??? Nein- der Anspruchszeitraum wird mit dem Alter bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit errechnet! Euch wird dann wohl nur der Schritt übrig bleiben ALG II zu beantragen! Arbeitslosengeld I ? Wikipedia Arbeitslosengeld II ? Wikipedia
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Nee, also, so war das wohl nicht gemeint (wäre aber schön), jetzt muss ich aber lachen - super Witz von Dir.Meine Frage ist schon beantwortet, vielen Dank und netten Gruß |
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