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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen. Ich bin per Zufall auf dieses Forum gestossen und finde es sehr informativ! Nun zu meinem Anliegen: Ich arbeite seit 5 Jahren als Grenzgänger in der Schweiz. Gestern hat mir mein Arbeitgeber aufgrund der schlechten Wirtschaftslage die Kündigung gegeben. Da ich noch nie Arbeitslos war, weiss ich nun nicht was ich tun soll Wie berechnet sich das Alg I bei Grenzgängern? Wann muss ich mich Arbeitslos melden. (Habe 3 Monate Kündigungsfrist, also zum 1 Juli) Bitte um Eure tatkräftige Unterstützung. Mit lieben Grüssen MrNiceGuy77 |
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#2
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| wenig Erfahrung und verweise mal auf http://www.arbeitsagentur.de/zentral...slosengeld.pdf Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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MrNiceGuy77 (21.03.2009) | ||
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#3
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| Hallo Wellen! Danke für den Link, aber den kenne ich schon! Aber ich blick da nicht durch! Wie errechne ich jetzt meinen Anspruch auf Alg I? Gruss MrNiceGuy77 |
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#4
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MrNiceGuy77 (21.03.2009) | ||
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#5
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| Ja, habe das mal schnell gelesen, aber da steht nicht drin wie ich die Höhe des Alg I für mich berechnen kann. Wird da der Bruttolohn des Schweizer Gehalts genommen und dann davon 60%, oder wie geht das? Sorry, aber ich bin in der Hinsicht ein totaler Noob! ![]() Gruss |
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#6
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| seit 5 Jahren in der Schweiz arbeitest - deinen Wohnsitz aber in D hast und auch immer in die deutschen Sozialversicherungen einbezahlt hast, dann dürfte die Berechnung der Höhe des ALG 1 nicht von gängiger in Deutschland geltender Berechnung abweichen. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...iz-12-2006.pdf
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#7
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| Folgende Beiträge müssten Dir weiterhelfen: Arbeitslosengeld nach Kündigun im Ausland E303 danach E301 möglich? Arbeitssuche im Ausland (E 301) u.s.w. Wenn nicht, meld Dich doch noch mal!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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MrNiceGuy77 (24.03.2009) | ||
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#8
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| Hallo Leute! Ich möchte mich bei allen beteiligten recht herzlich bedanken! ![]() Die Infos haben mir auf alle Fälle weitergeholfen. Lieben Gruss ![]() MrNiceGuy77 |
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#9
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| und viel Glück bei der Suche nach einem neuen Job Gruss wellen
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