ALG I Anspruch gestrichen wegen Praktikum?!
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ALG I Anspruch gestrichen wegen Praktikum?!

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  #1  
Alt 19.05.2009, 12:06
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berlin1312 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage ALG I Anspruch gestrichen wegen Praktikum?!


Tag zusammen,

kurzer überblick:

bin vor ca. 2Monaten von der Bundeswehr entlassen worden, ich war dort freiwillig-länger Wehrdienstleistender also 23Monate und hab folgend daraus einen ALG I Anspruch von 300 Tagen.

Am Anfang September werde ich eine Ausbildung beginnen, bis dahin wollte ich ein möglichst berufsvorbereitendes Praktikum absolvieren, wechles ruhig unentgeldlich sein kann, da ich ja ALG I bekomme!

Soweit so gut, wurde zum heutigen Tag zur Agentur für Arbeit vorgeladen und mir wurde gesagt das mein Anspruch wahrscheinlich gestrichen wird, aus dem einfachen Grund das ein Praktikum nicht als "richtige" Arbeit gilt, und ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss.

Nun die einfache Frage:
Verfällt der ALG I Anspruch wirklich dann wenn ich ein Praktilum beginne?
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  #2  
Alt 19.05.2009, 17:45
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Xala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

da kannst Du von ausgehen, dass sie Dir die Arbeitslosigkeit aberkennen.

Und zwar heißt das Schlüsselwort "Verfügbarkeit", sogar Mütter, deren Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist, bekommen den Status aberkannt.

Wenn Du beim Antrag auf ALG I angegeben hast, dass Du Vollzeit arbeiten möchtest, bekommst Du auch ALG für Vollzeit und musst dementsprechend auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sogar kurzzeitige Praktika oder Probearbeiten müssen von der Agentur genehmigt werden, ansonsten gibt es echte Probleme.

Letzendlich entscheidet das aber Dein Vermittler, mit dem solltest Du darüber sprechen. Dein Anspruch verfällt im Übrigen 4 Jahre lang nicht.

Das ist leider so geregelt...

Gruß
Xala
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  #3  
Alt 19.05.2009, 17:57
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Du darfst nicht länger als 14,99 Stunden in der Woche tätig sein...Ab 15 Stunden pro Woche zählst Du nicht mehr als Arbeitslos,weil Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst...

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