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#1
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| Guten tag, und zwar habe ich da mal ein paar fragen. Und zwar wollte ich gern wissen ob ich trotz meiner Mieteinnamen von 706€ netto also ohne Nebenkosten, mit Nebenkosten sind das 1036€ Monatlich einen Anspruch auf ALG I habe? Das der Anspruch auf ALG2 nicht besteht ist mir klar aber ich weiss nicht wie das bei ALG I ist. Und zwar ist das so das ich aus einen Saison Job bald mein Jahr voll habe und danach wieder Arbeitssuchend bin dieser Job geht immer nur 6 Monate und dann bin ich für 6 Monate wieder Arbeitslos muss dazu sagen das ich mal Selbständig war dies aber nicht mehr ausübe bekomm ich trotz dieser einnamen Geld vom ALG 1 ? Und wie ist das mit der Krankenversicherung war bis jetzt immer freiwillig Versichert wird das von AL1 auch bezahlt? Bin ledig und habe keine Kinder. Vielen dank für eure hilfe schommal im vorraus! Mfg Mario |
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#2
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| Kann mir keiner die frage beantworten schade |
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#3
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| ALG I ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wenn du Anwartschaft erworben hast, erhälst du auch entsprechend Leistungen. § 127 SGB III Wenn du ALG I beziehst, bist du über die Agentur für Arbeit bei deiner Krankenkasse versichert. Wenn dein Anspruch auf ALG I verbraucht ist, musst du dich selber krankenversichern, sofern du keinen sozialversicherungspflichtigem Job (ab 400,01€) nachgehst. Möglicherweise hast du Anspruch auf Lastenzuschuss.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Mario - ALG 1 hat mit mit deinen Mieteinnahmen sozialrechtlich nichts am Hut Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| Vielen dank für diese Informationen. Mfg Mario |
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