ALG I Anspruch trotz Mieteinnamen?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG I Anspruch trotz Mieteinnamen?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 03.03.2010, 17:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Mario26 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG I Anspruch trotz Mieteinnamen?


Guten tag, und zwar habe ich da mal ein paar fragen. Und zwar wollte ich gern wissen ob ich trotz meiner Mieteinnamen von 706€ netto also ohne Nebenkosten, mit Nebenkosten sind das 1036€ Monatlich einen Anspruch auf ALG I habe? Das der Anspruch auf ALG2 nicht besteht ist mir klar aber ich weiss nicht wie das bei ALG I ist. Und zwar ist das so das ich aus einen Saison Job bald mein Jahr voll habe und danach wieder Arbeitssuchend bin dieser Job geht immer nur 6 Monate und dann bin ich für 6 Monate wieder Arbeitslos muss dazu sagen das ich mal Selbständig war dies aber nicht mehr ausübe bekomm ich trotz dieser einnamen Geld vom ALG 1 ? Und wie ist das mit der Krankenversicherung war bis jetzt immer freiwillig Versichert wird das von AL1 auch bezahlt? Bin ledig und habe keine Kinder. Vielen dank für eure hilfe schommal im vorraus!
Mfg
Mario
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 19.03.2010, 21:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Mario26 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Kann mir keiner die frage beantworten schade
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 19.03.2010, 22:58
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

ALG I ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Wenn du Anwartschaft erworben hast, erhälst du auch entsprechend Leistungen.

§ 127 SGB III

Wenn du ALG I beziehst, bist du über die Agentur für Arbeit bei deiner Krankenkasse versichert.

Wenn dein Anspruch auf ALG I verbraucht ist, musst du dich selber krankenversichern, sofern du keinen sozialversicherungspflichtigem Job (ab 400,01€) nachgehst.

Möglicherweise hast du Anspruch auf Lastenzuschuss.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 19.03.2010, 23:01
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Klar ist das so

Mario - ALG 1 hat mit mit deinen Mieteinnahmen sozialrechtlich nichts am Hut

Gruss

wellen
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 20.03.2010, 18:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Mario26 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Vielen dank für diese Informationen.
Mfg
Mario
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung? die_kleine_elfe Arbeitslosengeld ALG I 7 01.03.2010 07:54
kündigung; anspruch auf gehalt trotz krankschreibung? ? Lizza85 Kündigung 2 23.10.2009 19:14
Sperre trotz das man keinen Anspruch auf ALG1 hat? Snow18 Arbeitslosengeld ALG I 2 23.09.2009 11:10
ALG 1 Anspruch trotz Stellenabbruch? ThePhenom1987 Arbeitslosengeld ALG I 10 23.03.2009 17:12
Anspruch auf ALG2 trotz Fachabi LogiSasu ALG II/Hartz IV 1 10.08.2008 20:16


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.