Hallo,
ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld Antrag auf Seite 2 Punkt 4.
Dort steht:
"Ich habe noch (eine) andere Leistung(en) bezogen, beantragt oder beziehe sie bereits (siehe Erläuterung zum Antrag.)"
Nun steht im Merkblatt das ALGII eine "unschädliche Leistung" ist und sich nicht auf den Bezug auswirkt. Da ich vorher ALGII bezogen habe, bis zum 11.01. und mir dann erst gesagt worden ist das ich ja Anspruch auf ALGI hätte frage ich mich ob ich den ALGII bezug überhaupt dort Eintragen muss. Ist dieser Relevant wenn ich bei der Agentur für Arbeit ALGI Beantrage da diese sowieso auf alle Daten zugreifen können?
Zusätzlich stellt sich mir die Frage ob das ALG1 nun sofort mit meinem ALG2 bezug verrechnet wird da ich den ALG2 bezug NICHT vorschussweise bekommen habe.