AlG I bei Eigenkündigung
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AlG I bei Eigenkündigung

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Alt 15.03.2010, 08:48
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Moin,

Ich habe da ein Problem bzw. meine Freundin:

Sie möchte mit ihrer Arbeit als Zahntechnikerin aufhören, da die gesundheitliche Belastung zu groß ist. Schutzkleidung ist in dem Labor vorhanden jedoch darf die nicht benutzt werden, da die zu teuer ist (sagt der Chef) insgesamt ist alles nur da falls die Berufsgenossenschaft vorbei kommt. Ebenfalls wird zum Händewaschen Meister Proper verwendet. An ihrern Händen hat sie offene Wunden. Sie war deshalb zum Hautarzt und der meint das hat mit den Chemikalien von der Arbeit zu tun. Er wollte dann einen Allergietest machen. Dazu hätte meine Freundin aber Proben von den Chemikalien gebraucht(keine großen Mengen) Dies wurde aber vom Geschäftsführer verboten. Außerdem zahlt er auch das vertraglich vereinbarte Fahrtgeld nicht.


Nun ja unser Problem ist, dass wir auf ALG1 angewiesen sind da wir uns sonst unsere Wohnung nicht leisten können. ( Ich bin Azubi und gerade von meinem Arbeitgeber an nen anderen Standort versetzt worden und habe jetzt jeden Tag 120 km Fahrt [ keine Aufwandsentschädigung] daher kann ich nicht viel beisteuern).

ALG II bekommt sie nicht, da sie zwei Bausparverträge laufen hat und auch noch sowas wie Riesterente. Vom Arbeitamt wurde ihr gesagt sie müsse das erst zu Geld machen und verbrauchen.....nur sagt die Bank der Bausparvertrag kann erst in 2 Jahren gekündigt werden und vorher nicht.


Was sollen wir nun tun? Wenn sie kündigt reichts nicht mehr für Miete...weiterarbeiten geht aber auch nicht da die Schmerzen an den Händen wohl extrem sein sollen....eine Gewerkschaft gibt es nicht...Job wechseln macht auch keine Sinn, weil die Bedingungen wohl überall ähnlich sind und sie sowieso studieren möchte..

Bin ratlos....

Ich weiß ist alles ein bißchen verworren, aber wäre für Tips dankbar.
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  #2  
Alt 15.03.2010, 13:22
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Alt 15.03.2010, 13:49
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Moin,

Ich habe da ein Problem bzw. meine Freundin:

Sie möchte mit ihrer Arbeit als Zahntechnikerin aufhören, da die gesundheitliche Belastung zu groß ist.

Schutzkleidung ist in dem Labor vorhanden jedoch darf die nicht benutzt werden, da die zu teuer ist (sagt der Chef) insgesamt ist alles nur da falls die Berufsgenossenschaft vorbei kommt.

Diese Scherze kennt man, dem Arbeitgeber ist es aber nicht gestattet, die Nutzung VORGESCHRIEBENER Schutzkleidung zu untersagen oder zu verhindern. Ach der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zu seinem Gesundheitsschutz beizutragen, wenn durch die Nichtnutzung vorhandener Schutzkleidung ein gesundheitlicher Nachteil entsteht, sitzt der Arbeitnehmer mit im Boot.

Ebenfalls wird zum Händewaschen Meister Proper verwendet. An ihrern Händen hat sie offene Wunden.

Das ist absolut no-go. Ich verstehe, dass man sich als Arbeitnehmer von einem Boss unter Druck gesetzt fühlt und so einiges mitmacht/akzeptiert. Der Meister Proper ist ja ein lieber Kerl, aber an den Händen deiner Freundin hat er nichts verloren.

Sie war deshalb zum Hautarzt und der meint das hat mit den Chemikalien von der Arbeit zu tun. Er wollte dann einen Allergietest machen. Dazu hätte meine Freundin aber Proben von den Chemikalien gebraucht(keine großen Mengen) Dies wurde aber vom Geschäftsführer verboten. Außerdem zahlt er auch das vertraglich vereinbarte Fahrtgeld nicht.

Ein Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten eine Fürsorgepflicht, der darf er sich nicht entziehen. Und was das Fahrtgeld angeht: da soll er sich mal von seinem Steuerberater beraten lassen, das dürfte für ihn auch nur ein durchlaufender Posten sein, wenn man das richtig gestaltet. Er verletzt den Arbeitsvertrag.

Nun ja unser Problem ist, dass wir auf ALG1 angewiesen sind da wir uns sonst unsere Wohnung nicht leisten können. ( Ich bin Azubi und gerade von meinem Arbeitgeber an nen anderen Standort versetzt worden und habe jetzt jeden Tag 120 km Fahrt [ keine Aufwandsentschädigung] daher kann ich nicht viel beisteuern).

ALG II bekommt sie nicht, da sie zwei Bausparverträge laufen hat und auch noch sowas wie Riesterente. Vom Arbeitamt wurde ihr gesagt sie müsse das erst zu Geld machen und verbrauchen.....nur sagt die Bank der Bausparvertrag kann erst in 2 Jahren gekündigt werden und vorher nicht.

Was sollen wir nun tun? Wenn sie kündigt reichts nicht mehr für Miete...weiterarbeiten geht aber auch nicht da die Schmerzen an den Händen wohl extrem sein sollen....

eine Gewerkschaft gibt es nicht...Job wechseln macht auch keine Sinn, weil die Bedingungen wohl überall ähnlich sind und sie sowieso studieren möchte..

Bin ratlos....

Ich weiß ist alles ein bißchen verworren, aber wäre für Tips dankbar.
Wieviele Leute beschäftigt der Boss deiner Freundin?
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Postmortem (15.03.2010)

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Alt 15.03.2010, 14:01
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Der Betrieb besteht aus 20 Mitarbeitern....nun ja es ist ja nicht nur das, meiner Freundin wird jeden Tag einmal zur Abteilungsleiterin gerufen und dann wird sie vor versammelter Mannschaft zu Sau gemacht.

Desweitern darf sie sich auch nicht aussuchen wann sie Urlaub macht die Tage werden ihr vom Betrieb vorgeschrieben. Sie hat auch feste Arbeitszeiten von 7:30- 14 Uhr (weil sie abends Abendschule hat dies weiß der Betrieb), nun ja sie wird generell 20 Minuten länger dabehalten....und wenn ihre Chefin schlecht drauf ist dann länger..ohne Stundenausgleich oder Bezahlung...außerdem ist nur ihr die Mittagspause verboten, die im Vertrag steht.


Ihr Hautarzt meinte schon mit den Verletzungen die sie an den Händen hat würde kein normaler Betrieb sie arbeiten lassen...schon aus hygienischen Gründen.

Im Normalfall würde ich ja sagen sie soll kündigungen...aber naja sie will ihre Baussparverträge usw. nicht aufkündigen, weil sie dabei ziemlich Verlust macht. Das versteh ich , man zahlt jahrelang ein und verzichtet auf einiges und dann soll man das verlustreich auflösen...

Der Betriebsrat meiner Firma meint sie soll auf krank machen...einen gelben Schein nach dem andern solange bis der Betrieb ordentlich kündigt....nur hat der Betrieb schonmal so jemanden gehabt und 2,5 Jahre noch weiterbeschäftigt.

Ich versteh nicht warum der Betrieb sowas macht...ist doch total kontraproduktiv.
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  #5  
Alt 15.03.2010, 16:23
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Zitat:
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Der Betrieb besteht aus 20 Mitarbeitern....nun ja es ist ja nicht nur das, meiner Freundin wird jeden Tag einmal zur Abteilungsleiterin gerufen und dann wird sie vor versammelter Mannschaft zu Sau gemacht.

Betrifft das nur sie oder ist jeder mal dran?

Desweitern darf sie sich auch nicht aussuchen wann sie Urlaub macht die Tage werden ihr vom Betrieb vorgeschrieben.

In einem 20-Mann-Betrieb muss der Arbeitgeber darauf achten, dass nicht jeder kreuz und quer Urlaub nimmt, ausserdem sind soziale Aspekte zu berücksichtigen (Familie). Aus der Entfernung gesehen würde ich das noch nicht als gravierend ansehen.

Sie hat auch feste Arbeitszeiten von 7:30- 14 Uhr (weil sie abends Abendschule hat dies weiß der Betrieb), nun ja sie wird generell 20 Minuten länger dabehalten....und wenn ihre Chefin schlecht drauf ist dann länger..ohne Stundenausgleich oder Bezahlung...außerdem ist nur ihr die Mittagspause verboten, die im Vertrag steht.

§ 4 ArbZG
ArbZG - Einzelnorm


Ihr Hautarzt meinte schon mit den Verletzungen die sie an den Händen hat würde kein normaler Betrieb sie arbeiten lassen...schon aus hygienischen Gründen.


Im Normalfall würde ich ja sagen sie soll kündigungen...aber naja sie will ihre Baussparverträge usw. nicht aufkündigen, weil sie dabei ziemlich Verlust macht. Das versteh ich , man zahlt jahrelang ein und verzichtet auf einiges und dann soll man das verlustreich auflösen...

Der Betriebsrat meiner Firma meint sie soll auf krank machen...einen gelben Schein nach dem andern solange bis der Betrieb ordentlich kündigt....nur hat der Betrieb schonmal so jemanden gehabt und 2,5 Jahre noch weiterbeschäftigt.

Krankschreiberei wäre keine Lösung, würde sich auch im Arbeitszeugnis negativ niederschlagen, was später zu Vermittlungshemmnissen führen würde.

Ich versteh nicht warum der Betrieb sowas macht...ist doch total kontraproduktiv.

Es gibt Unternehmer, die eine merkwürdige Personalpolitik betreiben, man muss diese nicht unbedingt verstehen. Darauf reaghiert man, indem man sich über die Pflichten und die Rechte aus dem Arbeitsvertrag kundig macht; das heisst: der Arbeitnehmer erfüllt seine Pflichten und vielleicht noch etwas mehr, nimmt dafür aber auch seine Rechte wahr, da steht dann auch der Gesundheitsschutz im Vordergrund.


Ich würde jetzt erstmal ein Attest vom Arzt ausfertigen lassen, in dem genau beschrieben ist, welcher Befund vorliegt. Dann würde ich die Hände vom Photographen photographieren lassen (Beweissicherung).

ich denke auch, dass man diesen Vorgang im Unfallbuch eintragen sollte:

Berufsgenossenschaft

Damit wird sich deine Freundin aber nicht beliebt machen, der Boss wird toben.

Dann sollte der Arzt deine Freundin arbeitsunfähig schreiben, bis die Hände abgeheilt sind. Die Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber anzweifeln, die AU-Bescheinigung muss also absolut wasserdicht sein.
Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist kein Allheilmittel, auch nicht billig, aber für Leute, die einfach nur fachkundigen Rat suchen, unbedingt zu Empfehlen.
Man muss ja nicht am 1. Mai mit roten Blumen im Knopfloch rumlaufen und am Arbeitsplatz die Internationale singen.

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